Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus
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|---|---|
| Autor: | Carl Schmitt |
| Erscheinungsjahr: | 1924 |
| Verlag | |
| Themengebiet | Recht |
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Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus ist ein Text des Staatsrechtlers Carl Schmitt, in der 2. Auflage aus dem Jahre 1926.
Inhaltsverzeichnis |
Vorbemerkung
(über den Gegensatz von Parlamentarismus und Demokratie)
Die zweite Auflage dieser Abhandlung über die geistesgeschichtliche Lage des
heutigen Parlamentarismus ist im wesentlichen unverändert geblieben. Dadurch
soll nicht zum Ausdruck gebracht werden, daß sie sich über jede Diskussion
erheben wollte. Eher besteht Grund zu einer in etwa gegenteiligen Besorgnis.
Eine unbeirrt wissenschaftliche Erörterung, die sich jeder parteipolitischen
Ausnutzung entzieht und niemandem Propagandadienste tut, dürfte heute den
meisten unpraktisch, weltfremd und anachronistisch vorkommen. Es ist also zu
befürchten, daß eine sachliche Diskussion politischer Begriffe wenig Interesse
und der Wunsch nach einer solchen Diskussion wenig Verständnis findet.
Vielleicht geht die Epoche der Diskussion überhaupt zu Ende. Die im Sommer
1923 erschienene erste Auflage dieser Abhandlung ist im allgemeinen so
aufgenommen worden, daß derartige pessimistische Vermutungen sich auch an
diesem bescheidenen Fall zu bestätigen scheinen. Dennoch wäre es unrecht, die
vereinzelten Beispiele sachlicher Kritik zu mißachten; insbesondere verlangt die
eingehende und gedankenreiche Besprechung eines so hervorragenden Juristen
wie Richard Thoma (Archiv für Sozialwissenschaften, 1925, Bd. 53, S. 212ff.)
eine ausführliche Erwiderung.
Die höchst phantastischen politischen Ziele allerdings, die Thoma am Schluß
seiner Besprechung andeutungsweise bei mir vermutet, darf ich wohl mit
Stillschweigen übergehen. Der sachliche, durch politische Kombinationen nicht
beirrte Einwand geht dahin, daß ich die geistige Grundlage des Parlamentarismus
in ganz veralteten Gedankengängen finde, weil ich Diskussion und Öffentlichkeit
für die wesentlichen Prinzipien des Parlaments halte; [5 6] derartiges sei
vielleicht vor einigen Generationen maßgebende Vorstellung gewesen, heute aber
stände das Parlament längst auf einer ganz anderen Basis. Daß der Glaube an
Öffentlichkeit und Diskussion heute als etwas Veraltetes erscheint, ist auch meine
Befürchtung. Es fragt sich deshalb nur, welcher Art denn die neuen
Argumentationen oder Überzeugungen sind, die dem Parlament seine neue
geistige Grundlage geben. Natürlich ändern sich im Laufe der Entwicklung sowohl
die Institutionen wie die Ideen der Menschen. Ich sehe aber nicht, worin der
heutige Parlamentarismus, wenn die Prinzipien der Diskussion und der
Öffentlichkeit wirklich entfallen, eine neue Grundlage finden könnte und weshalb
die Wahrheit und Richtigkeit des Parlaments dann noch einleuchtend wären. Wie
jede große Institution, so hat auch das Parlament besondere, eigentümliche
Ideen zur Voraussetzung. Wer sie kennen lernen will, wird sich gezwungen sehn,
auf Burke, Bentham, Guizot und J. St. Mill zurückzugehen und wird dann
feststellen müssen, daß nach ihnen, ungefähr seit 1848, wohl zahlreiche
praktische Erwägungen, nicht aber neue prinzipielle Argumente vorgebracht
worden sind. Im letzten Jahrhundert hat man das freilich kaum bemerkt, weil der
Parlamentarismus in engster Verbindung mit der vordringenden Demokratie
gleichzeitig vordrang, ohne daß beides klar unterschieden wurde. Heute aber,
nach dem gemeinsamen Siege, tritt der Gegensatz zutage und kann der
Unterschied von liberal-parlamentarischen und massendemokratischen Ideen
nicht länger unbeachtet bleiben. Man wird sich also mit jenen, wie Thoma sich
ausdrückt, »verschimmelten« Größen beschäftigen müssen, weil nur aus ihren
Gedankengängen heraus das Spezifische des Parlamentarismus zu erkennen ist
und nur bei ihnen das Parlament den Charakter einer eigenartig fundierten
Institution erhält, die sowohl gegenüber den Konsequenzen [7] der unmittelbaren
Demokratie, als gegenüber Bolschewismus und Fascismus eine geistige
Überlegenheit wahren kann. Daß der heutige parlamentarische Betrieb das
kleinere Übel ist, daß er immer noch besser sein wird als Bolschewismus und
Diktatur, daß es unabsehbare Folgen haben würde wenn man ihn beseitigte, daß
er »sozial-technisch« eine ganz praktische Sache ist, alles das sind interessante
und zum Teil auch richtige Erwägungen. Aber es ist nicht die geistige Grundlage
einer besonders gearteten Institution. Der Parlamentarismus besteht heute als
Regierungsmethode und politisches System. Wie alles was besteht und erträglich
funktioniert, ist er nützlich, nicht mehr und nicht weniger. Es läßt sich vieles
dafür geltend machen, daß es so wie heute immer noch besser geht als bei
unerprobten andern Methoden und daß ein Minimum von Ordnung, wie es heute
doch tatsächlich vorhanden ist, durch leichtsinnige Experimente gefährdet würde.
Derartige Überlegungen wird jeder verständige Mensch durchaus gelten lassen«
Aber sie bewegen sich nicht in der Sphäre eines prinzipiellen Interesses. So
anspruchslos wird doch wohl niemand sein, daß er mit einem »Was sonst?« eine
geistige Grundlage oder eine moralische Wahrheit für erwiesen hielte.
Alle spezifisch parlamentarischen Einrichtungen und Normen erhalten erst durch
Diskussion und Öffentlichkeit ihren Sinn. Das gilt insbesondere von dem
verfassungsmäßig heute offiziell noch anerkannten, wenn auch praktisch kaum
noch geglaubten Grundsatz, daß der Abgeordnete von seinen Wählern und seiner
Partei unabhängig ist; es gilt von den Vorschriften über Redefreiheit und
Immunitäten der Abgeordneten, über die Öffentlichkeit der
Parlamentsverhandlungen usw. Diese Einrichtungen werden unverständlich, wenn
das Prinzip der öffentlichen Diskussion keinen Glauben mehr findet. Es ist nicht
so, als könnte man einer Institution nachträglich beliebige andere Prinzipien
unterschieben und wenn ihre bisherige Grundlage entfällt, irgendwelche
Ersatzargumente einfügen. Wohl kann dieselbe Institution verschiedenen
praktischen Zwecken dienen und deshalb verschiedene praktische
Rechtfertigungen erfahren. Es gibt eine »Heterogonie der Zwecke«, einen
Bedeutungswandel der praktischen Gesichtspunkte und einen Funktionswandel
der praktischen Mittel, aber es gibt keine Hetero- [8] gonie der Prinzipien. Wenn
wir z. B. mit Montesquieu annehmen, daß das Prinzip der Monarchie die »Ehre«
ist, so läßt sich dieses Prinzip nicht einer demokratischen Republik unterschieben,
ebensowenig wie sich auf dem Prinzip der öffentlichen Diskussion eine Monarchie
fundieren läßt. Zwar scheint das Gefühl für die Besonderheit der Prinzipien zu
schwinden und eine grenzenlose Unterschiebbarkeit für möglich gehalten zu
werden. In der eingangs erwähnten Besprechung von Thoma ist das eigentlich
der Grundgedanke aller Einwände, die er gegen meine Abhandlung erhebt. Aber
leider verrät er keineswegs, welches denn die angeblich so zahlreichen, neuen
Prinzipien des Parlamentarismus eigentlich sind. Er begnügt sich damit, in einem
kurzen Hinweis von wenigen Worten »nur die Schriften und Reden von Max
Weber, Hugo Preuß und Friedrich Naumann aus den Jahren 1917ff.« zu
erwähnen. Was bedeutete der Parlamentarismus für diese gegen das kaiserliche
Regierungssystem ankämpfenden deutschen Liberalen und Demokraten? Im
wesentlichen und höchsten ein Mittel der politischen Führerauslese, einen
sicheren Weg, politischen Dilettantismus zu beseitigen und die Besten und
Tüchtigsten zur politischen Führerschaft gelangen zu lassen. Ob das Parlament
tatsächlich die Fähigkeit besitzt, eine politische Elite zu bilden, ist sehr zweifelhaft
geworden. Heute wird man wohl nicht mehr so hoffnungsvoll über dieses
Auslese-Instrument denken; viele werden derartige Hoffnungen schon als
veraltet ansehn, und das Wort »Illusionen«, das Thoma gegen Guizot braucht,
könnte leicht auch jene deutschen Demokraten treffen. Was die zahlreichen
Parlamente der verschiedenen europäischen und außereuropäischen Staaten an
politischer Elite in hunderten von Ministern ununterbrochen hervorbringen,
rechtfertigt keinen großen Optimismus. Aber noch schlimmer und für jene
Hoffnungen fast vernichtend: in manchen Staaten hat es der Parlamentarismus
schon dahin gebracht, daß sich alle öffentlichen Angelegenheiten in Beute- und
Kompromißobjekte von Parteien und Gefolgschaften verwandeln und die Politik,
weit davon entfernt, die Angelegenheit einer Elite zu sein, zu dem ziemlich
verachteten Geschäft einer ziemlich verachteten Klasse von Menschen geworden
ist.
Für eine prinzipielle Betrachtung ist das jedoch nicht ent- [9] scheidend. Wer
glaubt, der Parlamentarismus garantiere die beste politische Führerauslese, hat
diese Überzeugung heute allerdings meistens nicht mehr als ideellen Glauben,
sondern als eine nach englischen Vorbildern konstruierte, auf dem Kontinent zu
erprobende, praktisch-technische Hypothese, die man vernünftigerweise sofort
aufgibt, wenn sie sich nicht bewährt. Doch kann sich seine Überzeugung auch mit
dem Glauben an Diskussion und Öffentlichkeit verbinden und dann gehört sie zur
prinzipiellen Argumentation des Parlamentarismus. Das Parlament ist jedenfalls
nur solange »wahr«, als die öffentliche Diskussion ernst genommen und
durchgeführt wird. »Diskussion« hat hier aber einen besonderen Sinn und
bedeutet nicht einfach Verhandeln. Wer alle möglichen Arten von Verhandeln und
Verständigung als Parlamentarismus und alles andere als Diktatur oder
Gewaltherrschaft bezeichnet – wie M. J. Bonn in seiner »Krisis der europäischen
Demokratie« und auch R. Thoma in seiner oben genannten Besprechung –,
umgeht die eigentliche Frage. Auf jedem Gesandtenkongreß, jedem
Delegiertentag, in jeder Direktorensitzung wird verhandelt; ebenso wie zwischen
den Kabinetten der absoluten Monarchen, zwischen ständischen Organisationen,
zwischen Christen und Türken verhandelt wurde. Daraus ergibt sich noch nicht
die Institution des modernen Parlaments. Man darf die Begriffe nicht auflösen
und das Spezifische der Diskussion nicht außer acht lassen. Diskussion bedeutet
einen Meinungsaustausch, der von dem Zweck beherrscht ist, den Gegner mit
rationalen Argumenten von einer Wahrheit und Richtigkeit zu überzeugen oder
sich von der Wahrheit und Richtigkeit überzeugen zu lassen. Gentz – hierin noch
von dem Liberalen Burke belehrt – formuliert es treffend: das Charakteristische
aller Repräsentativverfassungen (er meint das moderne Parlament zum
Unterschied von ständischen Vertretungen) ist, daß die Gesetze aus einem Kampf
der Meinungen (nicht aus einem Kampf der Interessen) hervorgehen. Zur
Diskussion gehören gemeinsame Überzeugungen als Prämissen, Bereitwilligkeit,
sich überzeugen zu lassen, Unabhängigkeit von parteimäßiger Bindung,
Unbefangenheit von egoistischen Interessen. Heute werden die meisten eine
solche Uninteressiertheit kaum für möglich halten. Aber auch [10] diese Skepsis
gehört zur Krise des Parlamentarismus. Die eben erwähnten, offiziell noch
geltenden Bestimmungen der parlamentarischen Verfassungen lassen deutlich
erkennen, daß alle eigentümlich-parlamentarischen Einrichtungen diesen
besonderen Begriff der Diskussion voraussetzen. Der überall wiederkehrende
Satz zum Beispiel, daß jeder Abgeordnete Vertreter nicht einer Partei, sondern
des ganzen Volkes und an keinerlei Anweisungen gebunden ist (auch die
Weimarer Verfassung hat ihn in Artikel 21 aufgenommen), die typisch
wiederkehrenden Garantien der Redefreiheit und die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzungen sind nur bei richtig verstandener Diskussion sinnvoll.
Verhandlungen dagegen, bei denen es nicht darauf ankommt, die rationale
Richtigkeit zu finden, sondern Interessen und Gewinnchancen zu berechnen und
durchzusetzen und das eigene Interesse nach Möglichkeit zur Geltung zu bringen,
sind natürlich auch von mancherlei Reden und Erörterungen begleitet, aber nicht
im prägnanten Sinne Diskussion. Zwei Kaufleute, die sich nach einem
Konkurrenzkampf einigen, sprechen über die beiderseitigen wirtschaftlichen
Möglichkeiten, jeder sucht selbstverständlich seinen Vorteil wahrzunehmen, und
so kommen sie zu einem geschäftlichen Kompromiß. Die Öffentlichkeit ist bei
dieser Art von Verhandlung ebenso unangebracht, wie sie bei einer wahren
Diskussion vernünftig ist. Verhandlungen und Kompromisse hat es, wie gesagt,
überall in der Weltgeschichte gegeben. Die Menschen wissen, daß es meistens
vorteilhafter ist, sich zu vertragen als zu streiten und ein magerer Vergleich
besser als ein fetter Prozeß. Das ist zweifellos richtig, aber nicht das Prinzip einer
besonders gearteten Staats- oder Regierungsform.
Die Lage des Parlamentarismus ist heute so kritisch, weil die Entwicklung der
modernen Massendemokratie die argumentierende öffentliche Diskussion zu einer
leeren Formalität gemacht hat. Manche Normen des heutigen Parlamentsrechtes,
vor allem die Vorschriften über die Unabhängigkeit der Abgeordneten und über
die Öffentlichkeit der Sitzungen, wirken infolgedessen wie eine überflüssige
Dekoration, unnütz und sogar peinlich, als hätte jemand die Heizkörper einer
modernen Zentralheizung mit roten Flammen angemalt, um die Illusion eines
lodernden Feuers hervor- [11] zurufen. Die Parteien (die es nach dem Text der
geschriebenen Verfassung offiziell gar nicht gibt) treten heute nicht mehr als
diskutierende Meinungen, sondern als soziale oder wirtschaftliche Machtgruppen
einander gegenüber, berechnen die beiderseitigen Interessen und
Machtmöglichkeiten und schließen auf dieser faktischen Grundlage Kompromisse
und Koalitionen, Die Massen werden durch einen Propaganda-Apparat gewonnen,
dessen größte Wirkungen auf einem Appell an nächstliegende Interessen und
Leidenschaften beruhen. Das Argument im eigentlichen Sinne, das für die echte
Diskussion charakteristisch ist, verschwindet. An seine Stelle tritt in den
Verhandlungen der Parteien die zielbewußte Berechnung der Interessen und
Machtchancen; in der Behandlung der Massen die plakatmäßig eindringliche
Suggestion oder – wie Walter Lippmann in einem sehr klugen, aber zu sehr im
Psychologischen verhafteten amerikanischen Buche, Public Opinion, London
1922, sagt – das »Symbol« . Die Literatur zur Psychologie, Technik und Kritik der
öffentlichen Meinung ist heute sehr groß . Man darf deshalb wohl als bekannt
voraussetzen, daß es sich heute nicht mehr darum handelt, den Gegner von einer
Richtigkeit oder Wahrheit zu überzeugen, sondern die Mehrheit zu gewinnen, um
mit ihr zu herrschen. Was Cavour als den großen Unterschied zwischen
Absolutismus und konstitutionellem Regime bezeichnete, daß der absolute
Minister befiehlt, der konstitutionelle denjenigen, der gehorchen soll, überzeugt,
muß heute seinen Sinn verlieren. [12]
Cavour sagt ausdrücklich: ich (als konstitutioneller Minister) überzeuge davon,
daß ich recht habe, und nur in diesem Zusammenhang tut er den berühmten
Ausspruch: »La plus mauvaise des Chambres est encore préférable à la meilleure
des Antichambres.« Heute erscheint das Parlament eher selbst als eine riesige
Antichambre vor den Bureaus oder Ausschüssen unsichtbarer Machthaber. Heute
wirkt es wie eine Satire, wenn man den Satz von Bentham zitiert: »Im Parlament
treffen sich die Ideen, die Berührung der Ideen schlägt Funken und führt zur
Evidenz.« Wer erinnert sich noch der Zeit, da Prévost-Paradol gegenüber dem
»persönlichen Regime« Napoleons III. den Wert des Parlamentarismus darin
erblickte, daß dieser bei jeder Verschiebung der wirklichen Macht den wirklichen
Inhaber der Macht zwinge, sofort offen hervorzutreten und die Regierung
infolgedessen, in einer »wunderbaren« Übereinstimmung von Schein und Sein,
immer die stärkste Macht bedeute? Wer glaubt noch an diese Art von
Öffentlichkeit? Und an das Parlament als die große »Tribüne«?
Die Beweisgründe von Burke, Bentham, Guizot und J. St. Mill sind also heute
veraltet. Auch die zahlreichen Definitionen des Parlamentarismus, die man heute
noch in angelsächsischen und französischen Schriften findet und die in
Deutschland anscheinend wenig bekannt sind, Definitionen, in denen der
Parlamentarismus wesentlich als government by discussion erscheint, müßten
danach als »verschimmelt« gelten. Gut. Wenn man dann immer noch an den
Parlamentarismus glaubt, wird man wenigstens neue Argumente angeben
müssen. Ein Hinweis auf Friedrich Naumann, Hugo Preuß und Max Weber genügt
dann nicht mehr. Bei allem Respekt vor diesen Männern wird heute niemand ihre
Hoffnung teilen, durch das Parlament sei die Bildung einer politischen Elite ohne
weiteres garantiert. Solche Überzeugungen sind heute tatsächlich erschüttert und
als ideeller Glaube können sie nur bestehen, solange sie sich mit dem Glauben an
Diskussion und Öffentlichkeit verbinden. Was in den letzten Jahrzehnten an
neuen Rechtfertigungen für den Parlamentarismus vorgebracht worden ist,
besagt schließlich immer nur, daß heutzutage das Parlament als brauchbares,
sogar unentbehrliches Instrument sozialer und politischer Technik gut oder
wenigstens leidlich funktioniert. Das [13] ist, um es nochmals zu versichern, eine
durchaus plausible Art der Betrachtung. Aber man wird sich doch auch für die
tiefere Begründung interessieren müssen, für das, was Montesquieu das Prinzip
einer Staats- oder Regierungsform nennt, für die spezifische Überzeugung, die zu
dieser wie zu jeder großen Institution gehört, für den Glauben an das Parlament,
den es tatsächlich einmal gegeben hat und den man heute nicht mehr findet.
In der Geschichte der politischen Ideen gibt es Epochen großer Impulse und
Zeiten der Windstille eines ideenlosen status quo. So ist die Epoche der
Monarchie zu Ende, wenn der Sinn für das Prinzip des Königtums, für die Ehre,
verloren geht, wenn Bürgerkönige erscheinen, die statt ihrer Weihe und ihrer
Ehre ihre Brauchbarkeit und Nützlichkeit zu beweisen suchen. Der äußere
Apparat monarchischer Einrichtungen kann dann noch lange stehen bleiben.
Trotzdem hat die Stunde der Monarchie geschlagen. Die Überzeugungen, die
eigentümlich zu dieser und keiner anderen Institution gehören, erscheinen dann
veraltet; an praktischen Rechtfertigungen wird es nicht fehlen, aber es ist nur
Tatfrage, ob Menschen oder Organisationen auftreten, die sich als tatsächlich
ebenso brauchbar oder noch brauchbarer erweisen wie die Könige und durch
dieses einfache Faktum die Monarchie beseitigen. Ähnlich verhält es sich mit den
»sozial-technischen« Rechtfertigungen des Parlaments. Wird das Parlament aus
einer Institution von evidenter Wahrheit zu einem bloß praktisch-technischen
Mittel, so braucht nur in irgendeinem Verfahren, nicht einmal notwendigerweise
durch eine offen sich exponierende Diktatur, via facti gezeigt zu werden, daß es
auch anders geht, und das Parlament ist dann erledigt.
Der Glaube an den Parlamentarismus, an ein government by discussion, gehört in
die Gedankenwelt des Liberalismus. Er gehört nicht zur Demokratie. Beides,
Liberalismus und Demokratie, muß voneinander getrennt werden, damit das
heterogen zusammengesetzte Gebilde erkannt wird, das die moderne
Massendemokratie ausmacht.
Jede wirkliche Demokratie beruht darauf, daß nicht nur Gleiches gleich, sondern,
mit unvermeidlicher Konsequenz, das Nicht- [14] gleiche nicht gleich behandelt
wird. Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens –
nötigenfalls – die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen. Zur
Illustrierung dieses Satzes sei mit einem Wort an zwei verschiedene Beispiele
moderner Demokratien erinnert: an die heutige Türkei mit ihrer radikalen
Aussiedlung der Griechen und ihrer rücksichtslosen Türkisierung des Landes –
und an das australische Gemeinwesen, das durch Einwanderungsgesetzgebung
unerwünschten Zuzug fernhält und, wie andere Dominions, nur solche
Einwanderer zuläßt, die dem right type of settler entsprechen. Die politische Kraft
einer Demokratie zeigt sich darin, daß sie das Fremde und Ungleiche, die
Homogenität Bedrohende zu beseitigen oder fernzuhalten weiß. Bei der Frage der
Gleichheit handelt es sich nämlich nicht um abstrakte, logischarithmetische
Spielereien, sondern um die Substanz der Gleichheit. Sie kann in bestimmten
physischen und moralischen Qualitäten gefunden werden, z. B. in der
staatsbürgerlichen Tüchtigkeit, der *arete) – die klassische Demokratie der virtus
(vertu). In der Demokratie englischer Sektierer des 17. Jahrhunderts gründet sie
sich auf die Übereinstimmung religiöser Überzeugungen. Seit dem 19.
Jahrhundert besteht sie vor allem in der Zugehörigkeit zu einer bestimmten
Nation, in der nationalen Homogenität . Immer ist die Gleichheit nur solange
politisch interessant und wertvoll, als sie eine Substanz hat und deshalb
wenigstens die Möglichkeit und das Risiko einer Ungleichheit besteht. Es gibt
vielleicht einzelne Beispiele für den idyllischen Fall, daß ein Gemeinwesen sich in
jeder Beziehung selbst genügt, daß gleichzeitig jeder seiner Bewohner ebenfalls
diese glückliche Autarkie besitzt und jeder jedem andern physisch, psychisch,
moralisch und ökonomisch so ähnlich ist, daß eine Homogenität ohne
Heterogenität vorliegt, was in primitiven Bauerndemokratien oder
Kolonistenstaaten eine Zeitlang möglich sein könnte. Im übrigen [15] muß man
sagen, daß eine Demokratie – weil zur Gleichheit immer auch eine Ungleichheit
gehört – einen Teil der vom Staate beherrschten Bevölkerung ausschließen kann,
ohne aufzuhören, Demokratie zu sein, daß sogar im allgemeinen bisher zu einer
Demokratie immer auch Sklaven gehörten oder Menschen, die in irgendeiner
Form ganz oder halb entrechtet und von der Ausübung der politischen Gewalt
ferngehalten waren, mögen sie nun Barbaren, Unzivilisierte, Atheisten,
Aristokraten oder Gegenrevolutionäre heißen. Weder in der athenischen
Stadtdemokratie noch im englischen Weltreich sind alle Bewohner des
Staatsgebietes politisch gleichberechtigt. Von den über 400 Millionen Bewohnern
des englischen Weltreiches sind über 300 Millionen nicht englische Bürger. Wenn
von englischer Demokratie, »allgemeinem« Wahl- oder Stimmrecht und
»allgemeiner« Gleichheit die Rede ist, so werden diese Hunderte von Millionen in
der englischen Demokratie ebenso selbstverständlich ignoriert wie die Sklaven in
der athenischen Demokratie. Der moderne Imperialismus hat zahlreiche neue,
der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung entsprechende
Herrschaftsformen herausgebildet, die sich in demselben Maße ausdehnen, wie
sich innerhalb des Mutterlandes die Demokratie entwickelt. Kolonien,
Protektorate, Mandate, Interventionsverträge und ähnliche Formen der
Abhängigkeit ermöglichen es heute einer Demokratie, eine heterogene
Bevölkerung zu beherrschen, ohne sie zu Staatsbürgern zu machen, sie von dem
demokratischen Staate abhängig zu machen und doch gleichzeitig von diesem
Staate fernzuhalten. Das ist der politische und staatstheoretische Sinn der
schönen Formel: die Kolonien sind staatsrechtlich Ausland, völkerrechtlich Inland.
Der »weltläufige Sprachgebrauch«, d. h. der Sprachgebrauch der
angelsächsischen Weltpresse, dem R. Thoma sich unterwirft und den er sogar für
eine staatstheoretische Definition als maßgebend anerkennt, läßt das alles
unbeachtet. Für ihn ist angeblich jeder Staat, in welchem das allgemeine und
gleiche Wahlrecht »zum Fundament des Ganzen« gemacht ist, eine Demokratie.
Beruht etwa das englische Weltreich auf dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht
aller seiner Bewohner ? Auf diesem Fundament könnte es keine Woche bestehen;
die Farbigen würden mit ungeheurer Mehrheit die Weißen über- [16] stimmen.
Trotzdem ist das englische Weltreich eine Demokratie. Ähnlich verhält es sich mit
Frankreich und anderen Mächten.
Das allgemeine und gleiche Wahl- und Stimmrecht ist vernünftigerweise nur die
Folge der substanziellen Gleichheit innerhalb des Kreises der Gleichen und geht
nicht weiter als diese Gleichheit. Ein solches gleiches Recht hat einen guten Sinn,
wo Homogenität besteht. Die Art Allgemeinheit des Wahlrechts aber, die der
»weltläufige Sprachgebrauch« meint, bedeutet etwas anderes: jeder erwachsene
Mensch, bloß als Mensch, soll eo ipso jedem andern Menschen politisch
gleichberechtigt sein. Das ist ein liberaler, kein demokratischer Gedanke; er setzt
eine Menschheitsdemokratie an die Stelle der bisher bestehenden, auf der
Vorstellung substantieller Gleichheit und Homogenität beruhenden Demokratie.
Heute herrscht auf der Erde keineswegs diese allgemeine
Menschheitsdemokratie. Von allem andern abgesehen schon deshalb nicht, weil
die Erde in Staaten, und zwar meistens sogar national homogene Staaten, geteilt
ist, die innerhalb ihrer selbst auf der Grundlage nationaler Homogenität eine
Demokratie zu verwirklichen suchen, im übrigen aber keineswegs jeden
Menschen als gleichberechtigten Bürger behandeln. Auch der demokratischste
Staat, sagen wir die Vereinigten Staaten von Amerika, ist weit davon entfernt,
Fremde an seiner Macht oder seinem Reichtum beteiligen zu lassen. Bisher hat es
noch keine Demokratie gegeben, die den Begriff des Fremden nicht gekannt und
die Gleichheit aller Menschen verwirklicht hätte. Wollte man aber mit einer
Menschheitsdemokratie Ernst machen und wirklich jeden Menschen jedem andern
politisch gleichstellen, so wäre das eine Gleichheit, an der jeder Mensch kraft
Geburt oder Lebensalters ohne weiteres teilnähme. Dadurch hätte man die
Gleichheit ihres Wertes und ihrer Substanz beraubt, weil man ihr den spezifischen
Sinn genommen hätte, den sie als politische Gleichheit, ökonomische
Gleichheit usw. kurz als Gleichheit eines be- [17] stimmten Gebietes hat. Jedes
Gebiet hat nämlich seine spezifischen Gleichheiten und Ungleichheiten. So sehr
es ein Unrecht wäre, die menschliche Würde jedes einzelnen Menschen zu
mißachten, so wäre es doch eine unverantwortliche, zu den schlimmsten
Formlosigkeiten und daher zu noch schlimmerem Unrecht führende Torheit, die
spezifischen Besonderheiten der verschiedenen Gebiete zu verkennen. Im
Bereich des Politischen stehen sich die Menschen nicht abstrakt als Menschen,
sondern als politisch interessierte und politisch determinierte Menschen
gegenüber, als Staatsbürger, Regierende oder Regierte, politische Verbündete
oder Gegner, also jedenfalls in politischen Kategorien. In der Sphäre des
Politischen kann man nicht vom Politischen abstrahieren und nur die allgemeine
Menschengleichheit übrig lassen; ebenso wie im Bereich des ökonomischen nicht
Menschen schlechthin, sondern Menschen als Produzenten, Konsumenten usw.,
d. h. nur in spezifisch ökonomischen Kategorien begriffen werden.
Eine absolute Menschengleichheit wäre also eine Gleichheit, die sich ohne Risiko
von selbst versteht, eine Gleichheit ohne das notwendige Korrelat der
Ungleichheit und infolgedessen eine begrifflich und praktisch nichtssagende,
gleichgültige Gleichheit. Nun gibt es zwar nirgends eine solche absolute
Gleichheit, solange, wie oben erwähnt, die verschiedenen Staaten der Erde ihre
Staatsbürger von andern Menschen politisch unterscheiden und eine politisch
abhängige, aber aus irgendwelchen Gründen unerwünschte Bevölkerung von sich
fernzuhalten wissen, indem sie eine völkerrechtliche Abhängigkeit mit einer
staatsrechtlichen Fremdheit verbinden. Dagegen scheint wenigstens innerhalb
der verschiedenen modernen demokratischen Staaten eine allgemeine
Menschengleichheit durchgeführt zu sein, zwar keine absolute Gleichheit aller
Menschen, weil selbstverständlich die Fremden, die Nicht-Staatsangehörigen,
ausgeschlossen bleiben, aber doch, innerhalb des Kreises der Staatsangehörigen,
eine relativ weitgehende Menschengleichheit. Es ist aber zu beachten, daß in
diesem Fall die nationale Homogenität meistens um so stärker betont und die
relativ allgemeine Menschengleichheit innerhalb des Staates durch den
entschiedenen Ausschluß aller nicht zum Staate gehörigen, außerhalb des
Staates verbleibenden Menschen wieder aufgehoben wird. [18] Wo das nicht der
Fall ist, wo ein Staat ohne Rücksicht auf die nationale oder andere Arten der
Homogenität die allgemeine Menschengleichheit auf politischem Gebiete
durchführen wollte, würde er der Konsequenz nicht entgehen können, daß er die
politische Gleichheit in demselben Maße entwertet, wie er sie der absoluten
Menschengleichheit annähert. Und nicht nur das. Es würde auch, ebenfalls in
demselben Maße wie vorhin, das Gebiet selbst, also die Politik selbst, entwertet
und etwas Gleichgültiges werden. Man hätte nicht nur die politische Gleichheit
ihrer Substanz beraubt und für den einzelnen Gleichen wertlos gemacht, auch die
Politik wäre in dem Maße wesenlos geworden, als für ihr Gebiet mit solchen
wesenlosen Gleichheiten Ernst gemacht ist. Die Gleichgültigkeit erfaßt auch die
Angelegenheiten, die mit den Methoden einer substanzlosen Gleichheit behandelt
werden. Die substanziellen Ungleichheiten würden keineswegs aus der Welt und
aus dem Staat verschwinden, sondern sich auf ein anderes Gebiet, etwa vom
Politischen ins Wirtschaftliche zurückziehen und diesem Gebiet eine neue,
unverhältnismäßig starke, überlegene Bedeutung geben. Bei politischer
Scheingleichheit muß ein anderes Gebiet, auf welchem die substanziellen
Ungleichheiten sich dann durchsetzen, heute also z. B. das Ökonomische, die
Politik beherrschen. Das ist ganz unvermeidlich und für eine staatstheoretische
Betrachtung der wahre Grund der vielbeklagten Herrschaft des Ökonomischen
über Staat und Politik. Wo eine gleichgültige, ohne das Korrelat einer
Ungleichheit gedachte Gleichheit ein Gebiet menschlichen Lebens tatsächlich
erfaßt, verliert auch dieses Gebiet selbst seine Substanz und tritt in den Schatten
eines andern Gebietes, auf welchem dann die Ungleichheiten mit rücksichtsloser
Kraft zur Geltung kommen.
Die Gleichheit aller Menschen als Menschen ist nicht Demokratie sondern eine
bestimmte Art Liberalismus, nicht Staatsform sondern individualistisch-
humanitäre Moral und Weltanschauung. Auf der unklaren Verbindung beider
beruht die [19] moderne Massendemokratie. Trotz aller Beschäftigung mit
Rousseau und trotz der richtigen Erkenntnis, daß Rousseau am Anfang der
modernen Demokratie steht, scheint man noch nicht bemerkt zu haben, daß
schon die Staatskonstruktion des Contrat social diese beiden verschiedenen
Elemente inkohärent nebeneinander enthält. Die Fassade ist liberal: Begründung
der Rechtmäßigkeit des Staates auf freien Vertrag. Aber im weitern Verlauf der
Darstellung und bei der Entwicklung des wesentlichen Begriffes, der volonté
générale, zeigt sich, daß der wahre Staat nach Rousseau nur existiert, wo das
Volk so homogen ist, daß im wesentlichen Einstimmigkeit herrscht. Es darf nach
dem Contrat social im Staate keine Parteien geben, keine Sonderinteressen,
keine religiösen Verschiedenheiten, nichts, was die Menschen trennt, nicht einmal
ein Finanzwesen. Der von bedeutenden Nationalökonomen wie Alfred Weber und
Carl Brinkmann bewunderte Philosoph der modernen Demokratie sagt in allem
Ernst: Finanz ist etwas für Sklaven, ein mot d'esclave (Buch III, Kap. 15 Abs. 2),
wobei zu beachten ist, daß für Rousseau das Wort »Sklave« die ganze
folgenreiche Bedeutung hat, die ihm in der demokratischen Staatskonstruktion
zukommt; es bezeichnet den nicht zum Volk Gehörigen, den Nicht-Gleichen, den
Nicht-Citoyen, dem es nichts nützt, daß er in abstracto »Mensch« ist, den
Heterogenen, der an der allgemeinen Homogenität nicht teilnimmt und deshalb
mit Recht ausgeschlossen wird. Die Einmütigkeit muß nach Rousseau soweit
gehen, daß die Gesetze sans discussion zustande kommen. Sogar Richter und
Partei müssen dasselbe wollen (Buch II, Kap. 4 Abs. 7), wobei nicht einmal
gefragt wird, welche von den beiden Parteien, ob Kläger oder Beklagter dasselbe
will; kurz, in der bis zur Identität gesteigerten Homogenität versteht sich alles
von selbst. Wenn aber Einmütigkeit und Übereinstimmung aller Willen mit allen
wirklich so groß ist, wozu braucht dann noch ein Vertrag geschlossen oder auch
nur konstruiert zu werden? Der [20] Vertrag setzt doch Verschiedenheit und
Gegensätzlichkeit voraus. Die Einmütigkeit ist ebenso wie die volonté générale
entweder vorhanden oder nicht vorhanden, und zwar, wie Alfred Weber treffend
gesehen hat, naturhaft vorhanden. Wo sie besteht, ist wegen ihrer
Naturhaftigkeit der Vertrag sinnlos; wo sie nicht besteht, nützt kein Vertrag. Der
Gedanke des freien Vertrages aller mit allen kommt aus einer ganz andern,
gegensätzliche Interessen, Verschiedenheiten und Egoismen voraussetzenden
Gedankenwelt, aus dem Liberalismus. Die volonté générale wie Rousseau sie
konstruiert ist in Wahrheit Homogenität. Das ist wirklich konsequente
Demokratie. Nach dem Contrat social beruht also der Staat, trotz des Titels und
trotz der einleitenden Vertragskonstruktion, nicht auf Kontrakt sondern
wesentlich auf Homogenität. Aus ihr ergibt sich die demokratische Identität von
Regierenden und Regierten.
Auch die Staatstheorie des Contrat social enthält einen Beweis dafür, daß man
die Demokratie richtigerweise als Identität von Regierenden und Regierten
definiert. Diese in meiner Schrift »Politische Theologie« (1922) und in der
Abhandlung über den Parlamentarismus vorgeschlagene Definition ist, soweit sie
bemerkt wurde, teils abgelehnt, teils abgeschrieben worden. Ich möchte daher
noch erwähnen, daß sie zwar in ihrer Anwendung auf die heutigen Staatstheorien
und in ihrer Erweiterung zu einer Reihe von Identitäten neu ist, im übrigen aber
einer alten, man kann sagen klassischen und aus diesem Grunde wohl nicht mehr
bekannten Überlieferung entspricht. Wegen ihres Hinweises auf interessante,
heute besonders aktuelle staatsrechtliche Konsequenzen mag hier die
Formulierung von Pufendorf (De jure Naturae et Gentium, 1672, Buch VII,
Kapitel VI, § 8) zitiert werden: in der Demokratie, wo derjenige, der befiehlt und
derjenige, der gehorcht derselbe ist, kann der Souverän, d. h. die aus allen
Bürgern bestehende Versammlung, beliebig Gesetze und Verfassung ändern; in
einer Monarchie oder Aristokratie – ubi alii sunt qui imperant, alii quibus
imperatur – ist nach Pufendorfs Meinung ein gegenseitiger Vertrag und daher
eine Beschränkung der Staatsgewalt möglich. [21]
Eine populäre Vorstellung sieht heute den Parlamentarismus in der Mitte
zwischen Bolschewismus und Fascismus von zwei Seiten bedroht. Das ist eine
einfache, aber äußerliche Gruppierung. Die Schwierigkeiten des
parlamentarischen Betriebes und der parlamentarischen Einrichtungen erwachsen
in Wahrheit aus den Zuständen der modernen Massendemokratie. Diese führt
zunächst zu einer Krisis der Demokratie selbst, weil mit der allgemeinen
Menschengleichheit das Problem der zu einer Demokratie notwendigen
substanziellen Gleichheit und Homogenität nicht gelöst werden kann. Sie führt
ferner zu einer von der Krisis der Demokratie wohl zu unterscheidenden Krisis
des Parlamentarismus. Beide Krisen sind heute gleichzeitig aufgetreten und
verschärfen sich gegenseitig, sind aber begrifflich und tatsächlich verschieden.
Als Demokratie sucht die moderne Massendemokratie eine Identität von
Regierenden und Regierten zu verwirklichen und begegnet auf diesem Wege dem
Parlament als einer nicht mehr begreiflichen, veralteten Institution. Wenn mit der
demokratischen Identität Ernst gemacht wird, kann nämlich im Ernstfall keine
andere verfassungsmäßige Einrichtung vor der alleinigen Maßgeblichkeit des
irgendwie geäußerten, unwidersprechlichen Willens des Volkes standhalten. Ihm
gegenüber hat insbesondere eine auf der Diskussion von unabhängigen
Abgeordneten beruhende Institution keine selbständige Existenzberechtigung, um
so weniger, als der Glaube an die Diskussion nicht demokratischen sondern
liberalen Ursprungs ist. Man kann heute drei Krisen unterscheiden: die Krisis der
Demokratie – von ihr spricht M. J. Bonn, ohne den Gegensatz von liberaler
Menschengleichheit und demokratischer Homogenität zu beachten; ferner eine
Krisis des modernen Staates (Alfred Weber) und endlich eine Krisis des
Parlamentarismus. Die hier in Frage stehende Krisis des Parlamentarismus
beruht darauf, daß Demokratie und Liberalismus wohl eine Zeitlang miteinander
verbunden sein können, wie auch Sozialismus und Demokratie sich verbunden
haben, daß aber diese Liberal-Demokratie, sobald sie zur Macht gelangt, sich
ebenso zwischen ihren Elementen entscheiden muß wie die Sozial-Demokratie,
die übrigens, weil die moderne Massendemokratie wesentlich liberale Elemente
enthält, in Wahrheit eine Sozial-Liberal- [22] Demokratie ist. In der Demokratie
gibt es nur die Gleichheit der Gleichen und den Willen derer, die zu den Gleichen
gehören. Alle andern Institutionen verwandeln sich in wesenlose sozialtechnische
Behelfe, die nicht imstande sind, dem irgendwie geäußerten Willen des Volkes
einen eigenen Wert und ein eigenes Prinzip entgegenzusetzen. Die Krisis des
modernen Staates beruht darauf, daß eine Massen- und Menschheitsdemokratie
keine Staatsform, auch keinen demokratischen Staat zu realisieren vermag.
Bolschewismus und Fascismus dagegen sind wie jede Diktatur zwar antiliberal,
aber nicht notwendig antidemokratisch. In der Geschichte der Demokratie gibt es
manche Diktaturen, Cäsarismen und andere Beispiele auffälliger, für die liberalen
Traditionen des letzten Jahrhunderts ungewöhnlicher Methoden, den Willen des
Volkes zu bilden und eine Homogenität zu schaffen. Es gehört zu den
undemokratischen, im 19. Jahrhundert aus der Vermengung mit liberalen
Grundsätzen entstandenen Vorstellungen, das Volk könne seinen Willen nur in
der Weise äußern, daß jeder einzelne Bürger, in tiefstem Geheimnis und völliger
Isoliertheit, also ohne aus der Sphäre des Privaten und Unverantwortlichen
herauszutreten, unter »Schutzvorrichtungen« und »unbeobachtet« – wie die
deutsche Reichsstimmordnung vorschreibt – seine Stimme abgibt, dann jede
einzelne Stimme registriert und eine arithmetische Mehrheit berechnet wird.
Ganz elementare Wahrheiten sind dadurch in Vergessenheit geraten und der
heutigen Staatslehre anscheinend unbekannt. Volk ist ein Begriff des
öffentlichen Rechts. Volk existiert nur in der Sphäre der Publizität. Die
einstimmige Meinung von 100 Millionen Privatleuten ist weder Wille des Volkes,
noch öffentliche Meinung. Der Wille des Volkes kann durch Zuruf, durch
acclamatio, durch selbstverständliches, unwidersprochenes Dasein ebensogut und
noch besser demokratisch geäußert werden als durch den statistischen Apparat,
den man seit einem halben Jahrhundert mit einer so minutiösen Sorgfalt
ausgebildet hat. Je stärker die Kraft des demokratischen Gefühls, um so sicherer
die Erkenntnis, daß Demokratie etwas anderes ist als ein Registriersystem
geheimer Abstimmungen. Vor einer, nicht nur in technischen, sondern auch im
vitalen Sinne unmittelbaren Demokratie erscheint das aus liberalen
Gedankengängen [23] entstandene Parlament als eine künstliche Maschinerie,
während diktatorische und zäsaristische Methoden nicht nur von der acclamatio
des Volkes getragen, sondern auch unmittelbare Äußerungen demokratischer
Substanz und Kraft sein können.
Auch wenn der Bolschewismus unterdrückt und der Fascismus ferngehalten wird,
ist deshalb die Krisis des heutigen Parlamentarismus nicht im geringsten
überwunden. Denn sie ist nicht als Folge des Auftretens dieser beiden Gegner
entstanden; sie war vor ihnen da und würde nach ihnen fortdauern. Sie
entspringt den Konsequenzen der modernen Massendemokratie und im letzten
Grunde dem Gegensatz eines von moralischem Pathos getragenen liberalen
Individualismus und eines von wesentlich politischen Idealen beherrschten
demokratischen Staatsgefühls. Ein Jahrhundert geschichtlicher Verbindungen und
gemeinsamen Kampfes gegen den fürstlichen Absolutismus hat die Erkenntnis
dieses Gegensatzes aufgehalten. Heute aber tritt seine Entfaltung täglich stärker
hervor und läßt sich durch keinen weltläufigen Sprachgebrauch mehr verhindern.
Es ist der in seiner Tiefe unüberwindliche Gegensatz von liberalem Einzelmensch-
Bewußtsein und demokratischer Homogenität.
Einleitung
Seitdem es einen Parlamentarismus gibt, hat sich auch eine Literatur der Kritik
dieses Parlamentarismus entwickelt. Zuerst, begreiflicherweise, auf dem Boden
von Reaktion und Restauration, d. h. bei dem politischen Gegner, der im Kampf
mit dem Parlamentarismus unterlegen war. Darauf wurden mit zunehmender
praktischer Erfahrung die Mängel der Parteiherrschaft bemerkt und
hervorgehoben. Endlich kam die Kritik von einer anderen, prinzipiellen Seite, vom
linken Radikalismus. So verbinden sich hier Tendenzen von rechts und links,
konservative, syndikalistische und anarchistische Argumente, monarchistische,
aristokratische und demokratische Gesichtspunkte. Die einfachste
Zusammenfassung der heutigen Situation findet man in einer Rede, die der
Senator Mosca am 26. November 1922 im italienischen Senat bei der Aussprache
über die innere und äußere Politik der Regierung Mussolini hielt. Danach bieten
sich als Hilfsmittel gegen die Mängel des parlamentarischen Systems drei radikale
Lösungen an: die sogenannte Diktatur des Proletariats; die Rückkehr zu einem
mehr oder weniger verhüllten Absolutismus einer Bureaukratie (un assolutismo
burocratico); schließlich eine syndikalistische Herrschaftsform, d. h. die Ersetzung
der individualistischen Repräsentation im heutigen Parlament durch eine
Organisation der Syndikate. Das letzte betrachtete der Redner als die größte
Gefahr des parlamentarischen Systems, weil der Syndikalismus nicht
Lehrmeinungen und Gefühlen, sondern der wirtschaftlichen Organisation der
modernen Gesellschaft entspringe. H. Berthélemy dagegen, der sich in der
Vorrede zur letzten (zehnten) Auflage seines »Traité de droit administrativ zu der
Angelegenheit äußerte, hält gerade den Syndikalismus für indiskutabel. Er glaubt,
es genüge, wenn die Parlamentarier die Gefahr einer Konfusion der Gewalten
erkennen, ihre Parteienwirtschaft aufgeben und für eine gewisse Stabilität der
Ministerien sorgen. Im übrigen sieht er sowohl im Regionalismus wie im
Industrialismus (d. h. der Übertragung von [27 | 28] Methoden des
Wirtschaftslebens auf die Politik) eine Gefahr für den Staat, während er vom
Syndikalismus sagt, man könne eine Theorie nicht ernst nehmen, die glaube,
alles sei in Ordnung, »quand l'autorité viendra de ceux-là mêmes sur lesquels
elle s'exerce et quand le contrôle sera confié à ceux qu'il s'agit précisement de
contrôler«. Für den Standpunkt guter bureaukratischer Verwaltung ist das sehr
richtig; aber was wird dabei aus der demokratischen Lehre, daß alle Autorität der
Regierung von den Regierten stammt?
In Deutschland gab es seit langem eine Tradition berufsständischer Ideen und
Tendenzen, der die Kritik am modernen Parlamentarismus nichts Neues war.
Daneben entstand, besonders in den letzten Jahren, eine Literatur, die sich an
die alltäglichen, namentlich seit 1919 gemachten Erfahrungen hielt. In
zahlreichen Broschüren und Zeitungsartikeln sind die aufdringlichen Mängel und
Fehler des parlamentarischen Betriebes hervorgehoben: die Herrschaft der
Parteien, ihre unsachliche Personalpolitik, die »Regierung von Amateuren«,
fortwährende Regierungskrisen, die Zwecklosigkeit und Banalität der
Parlamentsreden, das sinkende Niveau der parlamentarischen Umgangsformen,
die auflösenden Methoden parlamentarischer Obstruktion, der Mißbrauch
parlamentarischer Immunitäten und Privilegien durch eine radikale, den
Parlamentarismus selbst verhöhnende Opposition, die würdelose Diätenpraxis,
die schlechte Besetzung des Hauses. Allmählich verbreitete sich auch der
Eindruck an sich längst bekannter Beobachtungen: daß das Verhältniswahlrecht
und sein Listensystem den Zusammenhang zwischen Wähler und Abgeordnetem
aufhebt, der Fraktionszwang ein unentbehrliches Mittel und das sogenannte
Repräsentativprinzip (Art. 21 R.V.: »Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen
Volkes; sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht
gebunden«) sinnlos wird; ferner daß die eigentliche Tätigkeit nicht in den
öffentlichen Verhandlungen des Plenums, sondern in Ausschüssen und nicht
einmal notwendig in parlamentarischen Ausschüssen sich abspielt und
wesentliche Entscheidungen in geheimen Sitzungen der Fraktionsführer oder gar
in außerparlamentarischen Kommitees fallen, sodaß eine Verschiebung und
Aufhebung jeder Verantwortlichkeit ein- [29] tritt und auf diese Weise das ganze
parlamentarische System schließlich nur eine schlechte Fassade vor der
Herrschaft von Parteien und wirtschaftlichen Interessenten ist . Dazu kommt die
Kritik an der demokratischen Grundlage dieses parlamentarischen Systems, die
in der Mitte des 19. Jahrhunderts mehr gefühlsmäßig war und aus der alten
klassischen Tradition westeuropäischer Bildung, aus der Angst der Gebildeten vor
einer Herrschaft der ungebildeten Masse entsprang, eine Furcht vor der
Demokratie, deren typischen Ausdruck man in den Briefen von Jacob Burckhardt
findet. An ihre Stelle ist seit langem eine Untersuchung der Methoden und der
Technik getreten, mit denen [30] die Parteien ihre Wahlpropaganda betreiben,
die Massen bearbeiten und die öffentliche Meinung beherrschen. Als Typus dieser
Art Literatur kann Ostrogorskis Werk über die Parteien der modernen Demokratie
gelten; Bellocs »Party System« machte die Kritik populär; soziologische
Untersuchungen des Parteilebens, am meisten das berühmte Buch von Robert
Michels, zerstörten, ohne beides genauer zu trennen, zahlreiche
parlamentarischen und demokratischen Illusionen. Auch Nichtsozialisten
erkannten endlich die Verbindung von Presse, Partei und Kapital und behandelten
die Politik nur noch als den Schatten ökonomischer Realitäten.
Im ganzen darf diese Literatur wohl als bekannt vorausgesetzt werden. Das
wissenschaftliche Interesse der folgenden Untersuchung ist nicht darauf
gerichtet, sie zu bestätigen oder zu widerlegen, sondern zu versuchen, den
letzten Kern der Institution des modernen Parlaments zu treffen. Dadurch wird
sich von selbst ergeben, wie wenig den heute herrschenden politischen und
sozialen Gedankengängen die systematische Basis, aus welcher der moderne
Parlamentarismus entstand, überhaupt noch faßbar ist, wieweit die Institution
moralisch und geistig ihren Boden verloren hat und nur noch als ein leerer
Apparat, kraft einer bloß mechanischen Beharrung mole sua aufrechtsteht. Nur
wenn sie sich der Situation geistig bewußt sind, können Reformvorschläge einen
Horizont gewinnen. Es ist notwendig, Begriffe wie Demokratie, Liberalismus,
Individualismus, Rationalismus, die alle mit dem modernen Parlament in
Beziehung gebracht werden, besser zu unterscheiden, damit sie aufhören,
provisorische Charakterisierungen und Schlagworte zu sein und damit der
hoffnungsvolle Anlauf, endlich einmal von taktischen und technischen Fragen zu
geistigen Prinzipien zu gelangen, nicht wieder im Leeren endet.
I. Demokratie und Parlamentarismus.
Für das 19. Jahrhundert läßt sich die Geschichte der politischen und
staatstheoretischen Ideen mit einem einfachen Schlagwort überblicken: der
Siegeszug der Demokratie. Kein Staat des westeuropäischen Kulturkreises hat
der Ausbreitung demokratischer Ideen und Institutionen widerstanden. Auch da,
wo starke soziale [31] Kräfte sich wehrten, wie in der preußischen Monarchie,
fehlte doch eine über den eigenen Kreis hinaus wirkende geistige Energie, die
den demokratischen Glauben hätte besiegen können. Fortschritt war eben
gleichbedeutend mit Ausdehnung der Demokratie, der antidemokratische
Widerstand eine bloße Defensive, Verteidigung historisch überlebter Dinge und
der Kampf des Alten mit dem Neuen. Jede Epoche politischen und staatlichen
Denkens hat solche Vorstellungen, die ihr in einem spezifischen Sinne evident
erscheinen und, wenn auch vielleicht unter vielen Mißverständnissen und
Mythologisierungen, großen Massen ohne weiteres einleuchten. Im 19.
Jahrhundert und bis ins 20. Jahrhundert hinein war diese Art
Selbstverständlichkeit und Evidenz sicher auf der Seite der Demokratie. Ranke
bezeichnete die Idee der Volkssouveränität als stärkste Idee der Zeit und ihre
Auseinandersetzung mit dem Prinzip der Monarchie als die leitende Tendenz des
Jahrhunderts. Inzwischen hat die Auseinandersetzung vorläufig mit dem Sieg der
Demokratie geendet.
Seit den dreißiger Jahren verbreitete sich bei allen bedeutenden Franzosen, die
ein Gefühl für geistige Aktualität hatten, mehr und mehr der Glaube, daß Europa
wie unter einem unentrinnbaren Schicksal demokratisch werden müsse. Am
tiefsten hat es wohl Alexis von Tocqueville empfunden und ausgesprochen.
Guizot war davon beherrscht, obwohl auch er die Angst vor dem demokratischen
Chaos kannte. Eine providentielle Fügung schien für die Demokratie sich
entschieden zu haben. Man hatte ein oft wiederholtes Bild dafür: die Flut der
Demokratie, gegen die es seit 1789 keinen Damm zu geben schien. Unter dem
Einfluß von Guizot steht auch die eindrucksvolle Schilderung dieser Entwicklung,
die Taine in seiner Englischen Literaturgeschichte gegeben hat . Man beurteilte
die Entwicklung verschieden: Tocqueville mit einer aristokratischen Angst vor
einer embourgeoisierten Menschheit, dem »troupeau d'animaux industrieux et
timides«; Guizot hoffte den furchtbaren Strom regulieren zu können; Michelet
hatte einen enthusiastischen Glauben an die natürliche Güte des »Volkes«, Renan
den Degout des Gelehrten [32] und die Skepsis des Historikers; die Sozialisten
waren überzeugt, die wahren Erben der Demokratie zu sein. Es ist ein Beweis für
die merkwürdige Evidenz demokratischer Ideen, daß auch der Sozialismus, der
als die neue Idee des 19. Jahrhunderts auftrat, sich für eine Verbindung mit der
Demokratie entschied. Viele hatten versucht, ihn mit der bestehenden Monarchie
zu koalieren, weil das liberale Bürgertum für die konservative Monarchie wie für
die proletarischen Massen der gemeinsame Gegner war. Diese taktische
Zusammengehörigkeit äußerte sich wohl in verschiedenen Kombinationen und
hatte auch in England unter Disraeli Erfolg, kam aber im Endergebnis wiederum
nur der Demokratie zugute. In Deutschland blieb es in dieser Hinsicht bei
frommen Wünschen und einem »romantischen Sozialismus«. Die sozialistische
Organisation der Arbeitermassen übernahm hier so sehr gerade den
fortschrittlich-demokratischen Gedanken, daß sie in Deutschland als radikale
Vorkämpferin dieser Ideen erschien, die bürgerliche Demokratie weit übertraf
und die doppelte Aufgabe hatte, neben ihren sozialistischen auch noch
demokratische Forderungen zu gleicher Zeit zu verwirklichen. Beides konnte man
für identisch halten, weil man beides für den Fortschritt und die Zukunft hielt.
So erschien die Demokratie mit der Evidenz einer unwiderstehlich kommenden
und sich ausbreitenden Macht. Solange sie ein wesentlich polemischer Begriff, d.
h. die Negation der bestehenden Monarchie war, ließ sich die demokratische
Überzeugung mit verschiedenen anderen politischen Bestrebungen verbinden und
vereinbaren. In dem Maße aber wie sie Wirklichkeit wurde ergab sich, daß sie
vielen Herren diente und keineswegs ein inhaltlich eindeutiges Ziel hatte. Als ihr
wichtigster Gegner, das monarchische Prinzip, schwand, verlor sie selbst an
inhaltlicher Präzision und teilte das Schicksal jedes polemischen Begriffes. Zuerst
war sie in einer ganz selbstverständlichen Verbindung und sogar Identität mit
Liberalismus und Freiheit aufgetreten. In der Sozial-Demokratie ging sie mit dem
Sozialismus zusammen. An dem Erfolg Napoleons III. und den Resultaten
schweizerischer Referenten stellte man fest, daß sie auch konservativ und
reaktionär sein konnte, was übrigens Proudhon gleich prophezeit hatte. Wenn alle
politischen Richtungen sich der Demokratie bedienen konnten, so war [33]
erwiesen, daß sie keinen politischen Inhalt hatte und nur eine Organisationsform
war; und wenn man von einem anderweitigen politischen Inhalt, den man mit
Hilfe der Demokratie zu erreichen hoffte, absah, mußte man sich fragen, welchen
Wert sie ihrer selbst wegen als bloße Form hatte. Die Frage war nicht damit
beantwortet, daß man versuchte, ihr einen Inhalt zu geben, indem man sie vom
politischen auf das wirtschaftliche Gebiet anzuwenden versuchte. In zahlreichen
Publikationen finden sich solche Übertragungen vom Politischen ins Ökonomische.
Der englische Gildensozialismus nennt sich wirtschaftliche Demokratie; eine
bekannte Analogie von konstitutionellem Staat und konstitutioneller Fabrik wurde
nach allen möglichen Richtungen ausgedehnt. In Wahrheit bedeutete das eine
wesentliche Veränderung des Begriffes der Demokratie, denn politische
Gesichtspunkte lassen sich nicht auf ökonomische Beziehungen übertragen,
solange in der Wirtschaft Vertragsfreiheit und Privatrecht herrschen. Max Weber
hat in seiner Schrift »Parlament und Regierung im neugeordneten
Deutschland« (1918) ausgeführt, daß der Staat soziologisch nur noch ein großer
Betrieb ist und heute ein wirtschaftlicher Verwaltungsapparat, eine Fabrik und der
Staat nicht mehr wesensverschieden sind. Hieraus zog Kelsen in einer
Abhandlung über »Wesen und Wert der Demokratie« (1921) voreilig den Schluß:
»Darum ist ja auch das Organisationsproblem in beiden Fällen grundsätzlich das
gleiche und Demokratie nicht nur eine Frage des Staates, sondern auch der
wirtschaftlichen Betriebe.« Eine politische Organisationsform hört aber auf,
politisch zu sein, wenn sie, wie die moderne Wirtschaft, auf privat-rechtlicher
Basis aufgebaut wird. Es gibt wohl Analogien zwischen dem Monarchen, dem
absoluten Herrn im Staat, und dem privatkapitalistischen Unternehmer, dem
(natürlich in ganz anderem Sinne) absoluten Herrn in seinem Betrieb; es gibt auf
beiden Seiten Möglichkeiten einer Mitwirkung der Untergebenen; aber Form und
Inhalt der Autorität, der Publizität und der Repräsentation sind wesentlich
verschieden. Übrigens würde es auch allen Regeln ökonomischen Denkens
zuwiderlaufen, die unter ganz andern wirtschaftlichen Voraussetzungen
geschaffenen politischen Formen im Wege der Analogie auf moderne
wirtschaftliche Tatbestände anzuwenden; um das bekannte ökonomische Bild zu
verwerten: die [34] Struktur eines Überbaues auf einen wesentlich anderen
Unterbau zu übertragen.
Die verschiedenen Völker oder sozialen und ökonomischen Gruppen, die sich
»demokratisch« organisieren, haben nur abstrakt dasselbe Subjekt »Volk«. In
concreto sind die Massen soziologisch und psychologisch heterogen. Eine
Demokratie kann militaristisch oder pazifistisch sein, absolutistisch oder liberal,
zentralistisch oder dezentralisierend, fortschrittlich oder reaktionär, und alles
wieder zu verschiedenen Zeiten verschieden, ohne aufzuhören, Demokratie zu
sein. Daß man ihr durch eine Übertragung auf das ökonomische Gebiet keinen
Inhalt geben kann, sollte sich bei diesem einfachen Sachverhalt von selbst
verstehen. Was bleibt also von der Demokratie? Für ihre Definition eine Reihe
von Identitäten. Es gehört zu ihrem Wesen, daß alle Entscheidungen, die
getroffen werden, nur für die Entscheidenden selbst gelten sollen. Daß hierbei die
überstimmte Minderheit ignoriert werden muß, macht nur theoretisch und nur
scheinbar Schwierigkeiten. In Wirklichkeit beruht auch das auf der Identität, die
in der demokratischen Logik immer wiederkehrt, und auf der – wie sich gleich
zeigen wird – wesentlich demokratischen Argumentation, daß der Wille der
überstimmten Minderheit in Wahrheit mit dem Willen der Mehrheit identisch ist.
Rousseaus oft zitierte Ausführungen im Contrat social (1. IV ch. 2, al. 8) sind für
das demokratische Denken fundamental und entsprechen übrigens einer alten
Tradition; sie kommen ziemlich wörtlich ebenso bei Locke vor: in der Demokratie
stimmt der Bürger auch dem Gesetze zu, das gegen seinen Willen geht; denn das
Gesetz ist die volonté géneralé, und das ist wiederum der Wille der freien Bürger;
der Bürger gibt also eigentlich niemals einem konkreten Inhalt seine
Zustimmung, sondern in abstracto dem Resultat, dem aus der Abstimmung sich
ergebenden Generalwillen, und er gibt diese Stimme nur ab, um die Kalkulation
der Stimmen, aus der man diesen Generalwillen erkennt, zu ermöglichen. Weicht
das Resultat von dem Inhalt der Abstimmung des Einzelnen ab, so erfährt der
Überstimmte, daß er sich über den Inhalt des Generalwillens geirrt hat; »cela ne
prouve autre chose si non que je m'étais trompé et ce que j'estimais être la
volonté générale ne l'était pas«. Und weil, wie [35] Rousseau ausdrücklich
fortfährt, der Generalwille der wahren Freiheit entspricht, so war der
Überstimmte nicht frei. Mit dieser Jakobinerlogik kann man bekanntlich auch die
Herrschaft der Minderheit über die Mehrheit rechtfertigen und zwar gerade unter
Berufung auf die Demokratie. Der Kern des demokratischen Prinzips bleibt dabei
gewahrt, nämlich die Behauptung einer Identität von Gesetz und Volkswillen, und
für eine abstrakte Logik macht es eigentlich gar keinen Unterschied, ob man den
Willen der Mehrheit oder den Willen der Minderheit mit dem Willen des Volkes
identifiziert, wenn es doch in keinem Falle der absolut einstimmige Wille aller
(auch der unmündigen) Staatsbürger sein kann.
Wenn das Wahlrecht in immer weiter ausgedehnter Verbreitung einer steigenden
Zahl von Menschen verliehen wird, so ist das ein Symptom für das Bestreben, die
Identität von Staat und Volk zu realisieren; ihm liegt eine bestimmte Auffassung
über die Voraussetzungen, unter denen man die Identität als wirklich annimmt,
zugrunde. Auch das ändert nichts an dem Grundgedanken, daß logisch alle
demokratischen Argumente auf einer Reihe von Identitäten beruhen. In diese
Reihe gehören: Identität von Regierenden und Regierten, Herrscher und
Beherrschten, Identität von Subjekt und Objekt staatlicher Autorität, Identität
des Volkes mit seiner Repräsentation im Parlament, Identität von Staat und
jeweilig abstimmenden Volk, Identität von Staat und Gesetz, letztlich Identität
des Quantitativen (ziffernmäßige Mehrheit oder Einstimmigkeit) mit dem
Qualitativen (Richtigkeit des Gesetzes).
Alle solchen Identitäten sind aber nicht handgreifliche Wirklichkeit, sondern
beruhen auf einer Anerkennung der Identität. Weder juristisch noch politisch
noch soziologisch handelt es sich um etwas real Gleiches, sondern um
Identifikationen. Ausdehnung des Wahlrechts, Abkürzung der Wahlperioden,
Einführung und Ausdehnung von Volksentscheiden, kurz alles, was man als
Tendenzen und Einrichtungen der unmittelbaren Demokratie bezeichnet und was,
wie eben erwähnt, durchaus von dem Gedanken einer Identität beherrscht ist, ist
zwar konsequent demokratisch, kann aber doch niemals eine absolute,
unmittelbare, in jedem Augenblick in realitate präsente Identität erreichen.
Immer bleibt eine Distanz [36] zwischen der realen Gleichheit und dem Resultat
der Identifikation. Der Wille des Volkes ist natürlich immer identisch mit dem
Willen des Volkes, ob nun aus dem Ja oder Nein von Millionen abgegebenen
Stimmzetteln eine Entscheidung abgegeben wird, oder ob ein einzelner Mensch
auch ohne Abstimmung den Willen des Volkes hat, oder das Volk auf irgendeine
Weise »akklamiert«. Alles kommt darauf an, wie der Wille gebildet wird. Die
uralte Dialektik der Lehre vom Willen des Volkes ist immer noch nicht gelöst: die
Minderheit kann den wahren Willen des Volkes haben; das Volk kann getäuscht
werden; man kennt ja seit langem die Technik der Propaganda und der
Bearbeitung der öffentlichen Meinung. Diese Dialektik ist so alt wie die
Demokratie selbst und beginnt keineswegs erst mit Rousseau oder den
Jakobinern. Gleich in den Anfängen der modernen Demokratie stößt man auf den
merkwürdigen Widerspruch, daß die radikalen Demokraten ihren demokratischen
Radikalismus als ein Auslesekriterium ansehen, um sich als wahre Vertreter des
Volkswillens von den anderen zu unterscheiden, woraus sich eine sehr
undemokratische Exklusivität ergibt. Zunächst praktisch, indem nur den
Vertretern der wahren Demokratie politische Rechte zugebilligt werden und im
gleichen Augenblick eine neue Aristokratie entsteht – eine alte soziologische
Erscheinung, die sich in jeder Revolution wiederholt und nicht etwa erst mit den
Novembersozialisten des Jahres 1918 auftaucht, sondern überall die 1848
sogenannten »républicains de la veille« zeigte. Es ist ganz konsequent, daß die
Demokratie nur für ein wahrhaft demokratisch denkendes Volk eingeführt werden
darf. Die ersten unmittelbaren Demokraten der Neuzeit, die Levellers der
puritanischen Revolution, haben sich dieser demokratischen Dialektik nicht
entziehen können. Ihr Führer Lilburne sagt in seinem »Legal fundamental
Liberties of the people of England« (1649), daß nur die Gutgesinnten, die »well-
affected«, ein Wahlrecht haben dürfen, daß die von diesen Gutgesinnten
gewählten Vertreter die Gesetzgebung vollständig in der Hand behalten müssen
und die Verfassung ein von den Gutgesinnten unterzeichneter Vertrag sein
muß . [37]
Es scheint also das Schicksal der Demokratie zu sein, sich im Problem der
Willensbildung selbst aufzuheben. Für den radikalen Demokraten hat die
Demokratie als solche einen eigenen Wert, ohne Rücksicht auf den Inhalt der
Politik, die man mit Hilfe der Demokratie macht. Besteht aber Gefahr, daß die
Demokratie benutzt wird, um die Demokratie zu beseitigen, so muß der radikale
Demokrat sich entschließen, auch gegen die Mehrheit Demokrat zu bleiben oder
aber sich selbst aufzugeben. Sobald die Demokratie den Inhalt eines in ihr selbst
ruhenden Wertes bekommt, kann man nicht mehr (im formalen Sinne) Demokrat
um jeden Preis sein. Eine merkwürdige Tatsache und Notwendigkeit, aber
keineswegs abstrakte Dialektik und sophistische Spielerei . Die Situation, daß
die Demokraten in der Minderheit sind, tritt doch sehr oft ein. Auch kommt es
vor, daß sie aus vermeintlich demokratischen Grundsätzen für das
Frauenstimmrecht eintreten und dann die Erfahrung machen, daß die Frauen in
ihrer Mehrheit nicht demokratisch wählen. Dann entwickelt sich jenes alte
Programm der Volkserziehung: das Volk kann durch richtige Erziehung dahin
gebracht werden, daß es seinen eigenen Willen richtig erkennt, richtig bildet und
richtig äußert. Das bedeutet praktisch nichts anderes, als daß der Erzieher
wenigstens vorläufig seinen Willen mit dem des Volkes identifiziert; gar nicht
davon zu reden, daß der Inhalt dessen, was der Zögling wollen wird, ebenfalls
vom Erzieher bestimmt ist. Die Konsequenz dieser Erziehungslehre ist die
Diktatur, die Suspendierung der Demokratie im Namen der wahren, erst noch zu
schaffenden Demokratie. Das hebt die Demokratie theoretisch nicht auf. Es ist
aber wichtig, darauf zu achten, weil es zeigt, daß Diktatur nicht der Gegensatz zu
Demokratie ist. Auch während einer solchen vom Diktator beherrschten
Übergangszeit kann die demokratische Identität herrschen und der Wille des
Volkes allein maßgebend sein. Freilich zeigt sich dann auch in besonders
auffälliger Weise, daß die allein praktische Frage die Identifikation betrifft,
nämlich die Frage, wer über die Mittel verfügt, um den Willen des Volkes zu
bilden: militärische und politische Gewalt, Propaganda, Herrschaft über [38] die
öffentliche Meinung durch Presse, Parteiorganisationen, Versammlungen,
Volksbildung, Schule. Insbesondere kann die politische Macht den Willen des
Volkes, aus dem sie hervorgehen soll, selber erst bilden.
Man darf angesichts der Ausbreitung des demokratischen Gedankens heute wohl
sagen, daß jene Identität mit dem Willen des Volkes so sehr gemeinsame
Prämisse geworden ist, daß sie aufgehört hat, politisch interessant zu sein und
der Kampf sich nur noch um die Mittel der Identifikation bewegt. Es wäre töricht,
hier eine allgemein herrschende Übereinstimmung zu leugnen. Nicht nur, weil es
heute keine Könige gibt, die den Mut haben, offen zu erklären, daß sie
nötigenfalls auch gegen den Willen des Volkes auf dem Throne bleiben, sondern
deshalb, weil jede beachtenswerte politische Macht hoffen kann, eines Tages die
Identifikation durch irgendwelche Mittel zu erreichen, und deshalb kein Interesse
daran hat, die Identität zu leugnen, im Gegenteil, eher ein Interesse, sie
bestätigt zu wissen.
Die Herrschaft der bolschewistischen Regierung in Sowjetrußland gilt zwar als
auffälliges Beispiel einer Mißachtung demokratischer Prinzipien. Ihre theoretische
Argumentation bleibt aber (mit den im IV. Kapitel zu erwähnenden
Einschränkungen) in demokratischen Bahnen und benutzt nur die moderne Kritik
und die modernen Erfahrungen, die man mit dem Mißbrauch der politischen
Demokratie gemacht hat: was in den Staaten westeuropäischer Kultur heute an
Demokratie herrscht, ist für sie nur ein Betrug der ökonomischen Herrschaft des
Kapitals über Presse und Parteien, d. h. der Betrug eines falsch gebildeten
Volkswillens; der Kommunismus soll erst die wahre Demokratie herbeiführen.
Von der ökonomischen Begründung abgesehen, ist das in seiner Struktur das alte
jakobinische Argument. Auf der entgegengesetzten Seite konnte ein
royalistischer Schriftsteller seine Verachtung für die Demokratie in dem Satze
aussprechen: die heute herrschende öffentliche Meinung sei etwas derartig
Dummes, daß sie bei richtiger Behandlung auch zum Verzicht auf ihre eigene
Macht zu bringen sei; das hieße zwar »demander un acte de bon sens à ce qui
est privé de sens, mais n'est-il pas toujours possible [39] de trouver des motifs
absurdes pour un acte qui ne l'est point« ? Hier herrscht auf beiden Seiten eine
Übereinstimmung. Wenn der Theoretiker des Bolschewismus die Demokratie im
Namen einer wahren Demokratie suspendiert, und wenn der Feind der
Demokratie hofft, sie zu düpieren, so setzt der eine die theoretische Richtigkeit
demokratischer Prinzipien voraus und der andere ihre tatsächliche Herrschaft, mit
der man rechnen muß. Nur der italienische Fascismus legt anscheinend keinen
Wert darauf, »demokratisch« zu sein. Von ihm abgesehen, wird man sagen
müssen, daß bisher das demokratische Prinzip unbestritten allgemein anerkannt
ist.
Für die rechtswissenschaftliche Behandlung des öffentlichen Rechts ist das von
Bedeutung. Weder eine Theorie noch die Praxis von Staats- und Völkerrecht
vermögen ohne einen Begriff von Legitimität auszukommen, und deswegen ist es
wichtig, daß die heute herrschende Art der Legitimität tatsächlich demokratisch
ist. Die Entwicklung von 1815 bis 1918 läßt sich darstellen als die Entwicklung
eines Legitimitätsbegriffes: von der dynastischen zur demokratischen Legitimität.
Das demokratische Prinzip muß heute eine analoge Bedeutung beanspruchen,
wie früher das monarchische. Es handelt sich hier nicht darum, das auszuführen;
doch muß wenigstens gesagt werden, daß ein Begriff wie Legitimität nicht sein
Subjekt wechseln kann, ohne seine Struktur und seinen Inhalt zu ändern. Es gibt
zwei verschiedene Arten von Legitimität, ohne daß der Begriff aufgehört hätte,
unentbehrlich zu sein und wesentliche Funktionen wahrzunehmen, wenn auch die
Juristen sich ihrer wenig bewußt werden. Staatsrechtlich gilt heute im
allgemeinen jede Regierung als nur provisorisch, bis sie durch eine nach
demokratischen Grundsätzen zustande gekommene konstituierende
Versammlung sanktioniert ist, und jede nicht auf dieser Basis beruhende Macht
erscheint als Usurpation. Man nimmt eben an (obwohl es sich keineswegs aus
dem Prinzip der Demokratie ergibt), daß das Volk wirklich schon reif ist und
keiner jakobinischen Erziehungsdiktatur mehr bedarf. Völkerrechtlich äußert sich
die heute verbreitete Rechtsüberzeugung und der auf [40] der Forderung einer
konstituierenden Versammlung beruhende Legitimitätsbegriff darin, wie man eine
Intervention in Verfassungsangelegenheiten eines Staates beurteilt. Man
bezeichnet es als einen fundamentalen Unterschied zwischen der heiligen Allianz
und dem heutigen Völkerbund, daß der Völkerbund nur den äußeren Status quo
seiner Mitglieder garantiert und sich jeder Einmischung in interne
Angelegenheiten enthält. Aber mit derselben Konsequenz, mit der die
monarchische Legitimität zu Interventionen führen kann, lassen sich auch unter
Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker Interventionen
rechtfertigen. In zahlreichen, demokratischer Überzeugung entsprungenen
Protesten gegen die Sowjetregierung ist die wesentliche Voraussetzung dieses
demokratischen Grundsatzes der Nichtintervention zu erkennen, daß nämlich die
Verfassung nicht dem Willen des Volkes widersprechen darf. Wird unter
Verletzung demokratischer Prinzipien eine Verfassung oktroyiert, so darf das
Selbstbestimmungsrecht des Volkes wiederhergestellt werden, und das geschieht
eben im Wege einer Intervention. Eine auf dem monarchischen Legitimitätsbegriff
beruhende Intervention ist für das demokratische Denken nur deshalb
rechtswidrig, weil sie das demokratische Prinzip der Selbstbestimmung des
Volkes verletzt. Dagegen würde eine durch Intervention bewirkte Herstellung der
freien Selbstbestimmung, eine Befreiung des Volkes vom Tyrannen, das Prinzip
der Nichtintervention keineswegs verletzen, sondern nur die Voraussetzungen für
das Prinzip der Nichtintervention schaffen. Auch ein moderner Völkerbund auf
demokratischer Grundlage braucht einen Legitimitätsbegriff und braucht
infolgedessen die Möglichkeit einer Intervention, wenn das Prinzip, das seine
juristische Basis ist, verletzt wird.
Man darf also heute für viele juristische Untersuchungen von einer Anerkennung
demokratischer Grundsätze ausgehen, ohne dem Mißverständnis ausgesetzt zu
sein, alle Identifikationen vorzunehmen, welche die politische Wirklichkeit der
Demokratie ausmachen. Theoretisch, und in kritischen Zeiten auch praktisch, ist
die Demokratie ohnmächtig vor dem jakobinischen Argument, d. h. vor einer
entscheidenden Identifikation einer Minderheit mit [41] dem Volk und vor der
entscheidenden Übertragung des Begriffes aus dem Quantitativen ins Qualitative.
Das Interesse richtet sich demnach auf die Bildung und Formierung des
Volkswillens, und der Glaube, daß alle Gewalt vom Volke kommt, erhält eine
ähnliche Bedeutung wie der Glaube, daß alle obrigkeitliche Gewalt von Gott
kommt. Jeder dieser Sätze läßt für die politische Wirklichkeit verschiedene
Regierungsformen und juristische Konsequenzen zu. Eine wissenschaftliche
Betrachtung der Demokratie wird sich auf ein besonderes Gebiet begeben
müssen, das ich als politische Theologie bezeichnet habe . Weil im 19.
Jahrhundert Parlamentarismus und Demokratie derartig miteinander verbunden
waren, daß sie als gleichbedeutend hingenommen wurden, mußten diese
Bemerkungen über die Demokratie vorausgeschickt werden. Es kann eine
Demokratie geben ohne das, was man modernen Parlamentarismus nennt und
einen Parlamentarismus ohne Demokratie; und Diktatur ist ebensowenig der
entscheidende Gegensatz zu Demokratie wie Demokratie der zu Diktatur.
II. Die Prinzipien des Parlamentarismus.
Im Kampf zwischen Volksvertretung und Monarchie nannte man eine von der
Volksvertretung maßgebend beeinflußte Regierung parlamentarische Regierung,
wandte also das Wort auf eine bestimmte Art der Exekutive an. Dadurch hat sich
der Sinn des Begriffes »Parlamentarismus« verändert. »Parlamentarische
Regierung« setzt ein Parlament als gegeben voraus, und eine solche Regierung
fordern, bedeutet, daß man vom Parlament als einer bereits existierenden
Institution ausgeht, um ihre Befugnisse auszudehnen, in der Sprechweise des
Konstitutionalismus: daß die Legislative die Exekutive beeinflussen soll. Der
Grundgedanke des parlamentarischen Prinzips kann nicht wesentlich auf dieser
Beteiligung der Parlamente an der Regierung beruhen, und von einer Erörterung
dieses Postulats der parlamentarischen Regierung ist für die hier interessierende
Frage nicht viel zu erwarten. Hier handelt es sich um die letzte geistige
Grundlage des Parlamentaris- [42] mus selbst, nicht um die Erweiterung der
Macht des Parlaments. Warum ist für viele Generationen das Parlament wirklich
ein ultimum sapientiae gewesen und worauf beruht der Glaube, den ein ganzes
Jahrhundert für diese Institution hatte ? Die Forderung, das Parlament müsse die
Regierung kontrollieren und auf die Bestimmung ihm verantwortlicher Minister
Einfluß haben, setzt jenen Glauben voraus.
Die älteste, durch alle Jahrhunderte wiederholte Rechtfertigung des Parlaments
liegt in einer Erwägung äußerlicher »Expeditivität« : eigentlich müßte das Volk
in seiner wirklichen Gesamtheit entscheiden, wie das ursprünglich der Fall war,
als sich noch alle Gemeindemitglieder unter der Dorflinde versammeln konnten;
aber aus praktischen Gründen ist es heute unmöglich, daß alle zu gleicher Zeit an
einem Platze zusammenkommen; auch ist es unmöglich, alle wegen jeder
Einzelheit zu befragen; deshalb hilft man sich vernünftigerweise mit einem
gewählten Ausschuß von Vertrauensleuten, und das ist eben das Parlament. So
entsteht die bekannte Stufenleiter: das Parlament ist ein Ausschuß des Volkes,
die Regierung ein Ausschuß des Parlaments. Dadurch erscheint der Gedanke des
Parlamentarismus als etwas wesentlich Demokratisches. Aber trotz aller
Gleichzeitigkeit und aller Zusammenhänge mit demokratischen Ideen ist er das
nicht, ebensowenig wie er in den praktischen Gesichtspunkten der Expedienz
aufgeht. Wenn aus praktischen und technischen Gründen statt des Volkes
Vertrauensleute des Volkes entscheiden, kann ja auch im Namen desselben
Volkes ein einziger Vertrauensmann entscheiden, und die Argumentation würde,
ohne aufzuhören demokratisch zu sein, einen antiparlamentarischen Cäsarismus
rechtfertigen. Demnach kann sie der Idee des Parlamentarismus nicht spezifisch
sein, und daß das Parlament ein Ausschuß des Volkes ist, ein Kollegium von
Vertrauensmännern, ist nicht das Wesentliche. Es liegt sogar ein Widerspruch
darin, daß das Parlament, als der erste Ausschuß, für die Dauer der Wahlperiode
vom Volk unabhängig sein soll und nicht beliebig abberufbar ist, während die
parlamentarische Regierung, der zweite Ausschuß, in jedem Augenblick vom Ver-
[43] trauen des ersten Ausschusses abhängig bleibt und daher jederzeit
abberufen werden kann.
[Marginalie: Öffentliche Diskussion]
Die ratio des Parlaments liegt nach der treffenden Bezeichnung von Rudolf
Smend im »Dynamisch-Dialektischen«, d. h, in einem Prozeß der
Auseinandersetzung von Gegensätzen und Meinungen, aus dem sich der richtige
staatliche Wille als Resultat ergibt. Das Wesentliche des Parlaments ist also
öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte
und öffentliche Diskussion, Parlamentieren, wobei zunächst noch nicht an
Demokratie gedacht zu werden braucht . Der absolut typische Gedankengang
findet sich bei dem absolut typischen Repräsentanten des Parlamentarismus, bei
Guizot. Ausgehend vom Recht (als dem Gegensatz zur Macht) zählt er als
Wesensmerkmale des die Herrschaft des Rechts garantierenden Systems auf: 1.
daß die »pouvoirs« immer gezwungen sind, zu diskutieren und dadurch
gemeinsam die Wahrheit zu suchen; 2. daß die Öffentlichkeit des ganzen
staatlichen Lebens die »pouvoirs« unter die Kontrolle der Bürger stellt; 3. daß die
Preßfreiheit die Bürger veranlaßt, selbst die Wahrheit zu suchen und sie dem
»pouvoir« zu sagen . Das [44] Parlament ist infolgedessen der Platz, an dem die
unter den Menschen verstreuten, ungleich verteilten Vernunftpartikeln sich
sammeln und zur öffentlichen Herrschaft bringen. Das scheint [45] eine typisch
rationalistische Vorstellung zu sein. Doch wäre es unvollständig und ungenau,
das moderne Parlament als eine aus rationalistischem Geist entstandene
Institution zu definieren. Seine letzte Rechtfertigung und seine epochale Evident
beruhen darauf, daß dieser Rationalismus nicht absolut und unmittelbar, sondern
in einem spezifischen Sinne relativ ist. Gegen jenen Satz von Guizot hatte Mohl
eingewendet: wo ist irgendeine Sicherheit, daß gerade im Parlament die Träger
der Vernunftbruchstücke sind? Die Antwort liegt in den Gedanken der freien
Konkurrenz und der prästabilierten Harmonie, die allerdings in der Institution des
Parlaments, wie überhaupt in der Politik, oft in kaum erkennbaren Verkleidungen
auftreten.
Es ist notwendig, den Liberalismus als konsequentes, umfassendes,
metaphysisches System zu sehen. Gewöhnlich erörtert man nur die ökonomische
Schlußfolgerung, daß aus der freien wirtschaftlichen Konkurrenz privater
Individuen, aus Vertragsfreiheit, Handelsfreiheit, Gewerbefreiheit die soziale
Harmonie der Interessen und der größtmögliche Reichtum sich von selbst
ergeben. Alles dieses ist aber nur ein Anwendungsfall des allgemeinen liberalen
Prinzips. Es ist durchaus dasselbe, daß aus dem [46] freien Kampf der Meinungen
die Wahrheit entsteht als die aus dem Wettbewerb von selbst sich ergebende
Harmonie. Hier liegt auch der geistige Kern dieses Denkens überhaupt, sein
spezifisches Verhältnis zur Wahrheit, die zu einer bloßen Funktion eines ewigen
Wettbewerbs der Meinungen wird. Der Wahrheit gegenüber bedeutet es den
Verzicht auf ein definitives Resultat. Deutschem Denken ist diese ewige
Diskussion in der romantischen Vorstellung des ewigen Gesprächs zugänglicher
gewesen, und es darf hier beiläufig bemerkt werden, daß sich die ganze
ideengeschichtliche Unklarheit der üblichen Auffassungen über die deutsche
politische Romantik, die als konservativ und antiliberal bezeichnet wird, schon an
diesem Zusammenhang verrät. Redefreiheit, Preßfreiheit, Versammlungsfreiheit,
Diskussionsfreiheit sind also nicht nur nützliche und zweckmäßige Dinge, sondern
eigentliche Lebensfragen des Liberalismus. Guizot hat in seiner Aufzählung der
drei Merkmale des Parlamentarismus neben der Diskussion und der Öffentlichkeit
als drittes die Preßfreiheit besonders genannt. Man sieht leicht, daß Preßfreiheit
nur ein Mittel für Diskussion und Öffentlichkeit ist, also eigentlich kein
selbständiges Moment. Aber sie ist für die beiden anderen charakteristischen
Merkmale das charakteristische Mittel, und so rechtfertigt es sich, daß Guizot sie
besonders hervorhebt.
Nur wenn die zentrale Stellung der Diskussion im liberalen System richtig erkannt
wird, erhalten zwei politische Forderungen, die für den liberalen Rationalismus
bezeichnend sind, ihre richtige Bedeutung und werden aus der unklaren
Atmosphäre von Schlagworten und politisch-taktischen
Zweckmäßigkeitserwägungen zu wissenschaftlicher Klarheit erhoben: das
Postulat der Öffentlichkeit des politischen Lebens und die Forderung einer
Gewaltenteilung, richtiger die Lehre von der Balancierung entgegengesetzter
Kräfte, aus welcher Balancierung sich das Richtige als Gleichgewicht von selbst
ergeben soll. Wegen der entscheidenden Bedeutung, die der Öffentlichkeit,
besonders der Herrschaft der öffentlichen Meinung im liberalen Denken zukommt,
scheint es, als wären Liberalismus und Demokratie hier identisch. In der
Gewaltenteilungslehre ist das offenbar nicht der Fall. Sie wurde, im Gegenteil,
von Hasbach benutzt, um den schärfsten Gegensatz [47] von Liberalismus und
Demokratie zu konstruieren . Dreiteilung der Gewalten, inhaltliche
Unterscheidung von Legislative und Exekutive, Ablehnung des Gedankens, daß
die Fülle der Staatsgewalt sich an einem Punkte sammeln dürfe, alles das enthält
in der Tat einen Gegensatz zu der demokratischen Identitätsvorstellung. So sind
die beiden Postulate nicht ohne weiteres gleich. Aus der großen Menge
verschiedenartiger Ideen, die sich mit beiden Forderungen verbinden, soll hier
nur das hervorgehoben werden, was notwendig ist, um das geistige Zentrum des
modernen Parlamentarismus zu erkennen.
[Marginalie: 1. Öffentlichkeit]
Der Glaube an die öffentliche Meinung hat seine Wurzeln in einer Vorstellung, die
in der umfangreichen Literatur über die öffentliche Meinung, auch in dem großen
Werk von Tönnies , meistens nicht richtig betont wird: es kommt weniger auf
die öffentliche Meinung als auf die Öffentlichkeit der Meinung an. Das wird klar,
wenn man den geschichtlichen Gegensatz erkennt, aus dem die Forderung
entstanden ist, nämlich die in zahlreichen Schriften des 16. und 17. Jahrhunderts
herrschende Theorie von den Staatsgeheimnissen, den »Arcana rei publicae«.
Diese Theorie einer großen Praxis beginnt mit der Literatur von der Staatsraison,
der ratio Status, von der sie eigentlich der Kern ist; sie hat ihren
literargeschichtlichen Anfang bei Macchiavelli und in Paolo Sarpi ihren Höhepunkt.
Für die systematische und methodische Behandlung, die ihr durch deutsche
Gelehrte widerfuhr, sei das Buch von Arnold Clapmarius als Beispiel genannt.
Es ist im ganzen eine Lehre, die Staat und Politik nur als eine Technik der
Machtbehauptung und Machterweiterung behandelt. Gegen ihren
»Macchiavellismus« entstand eine große antimacchiavellistische Literatur, die,
unter dem Eindruck der Bartholomäusnacht (1572) einsetzend, gegen die
Immoralität derartiger Maximen sich empört. [48]
Dem Machtideal einer politischen Technik werden jetzt die Begriffe von Recht und
Gerechtigkeit entgegengehalten. So argumentieren besonders
monarchomachische Autoren gegen den fürstlichen Absolutismus.
Ideengeschichtlich ist die Kontroverse zunächst nur ein Beispiel des alten
Kampfes von Macht und Recht: die macchiavellistische Machttechnik wird mit
einem moralischen und rechtlichen Ethos bekämpft. Doch ist diese
Charakterisierung nicht vollständig, weil sich allmählich spezifische
Gegenforderungen entwickeln: eben jene beiden Postulate der Öffentlichkeit und
der Gewaltenbalancierung. Diese sucht die im Absolutismus enthaltene
Machtkonzentration durch ein System der Machtteilung aufzuheben; das Postulat
der Öffentlichkeit hat seinen spezifischen Gegner in der Vorstellung, daß zu jeder
Politik Arcana gehören, politisch-technische Geheimnisse, die in der Tat für den
Absolutismus ebenso notwendig sind, wie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
für ein auf Privateigentum und Konkurrenz beruhendes Wirtschaftsleben.
Eine von wenigen Menschen hinter verschlossenen Türen betriebene
Kabinettspolitik erscheint jetzt als etwas eo ipso Böses und die Öffentlichkeit des
politischen Lebens infolgedessen als etwas schon seiner Öffentlichkeit wegen
Richtiges und Gutes. Die Öffentlichkeit bekommt einen absoluten Wert, obwohl
sie zunächst nur ein praktisches Mittel ist gegen die bureaukratisch-
fachmännisch-technische Geheimpolitik des Absolutismus. Beseitigung von
Geheimpolitik und Geheimdiplomatie wird das Allheilmittel gegen jede politische
Krankheit und Korruption; die Öffentlichkeit wird das absolut wirksame
Kontrollorgan. Allerdings gibt ihr erst die Aufklärung des 18. Jahrhunderts diesen
absoluten Charakter. Das Licht der Öffentlichkeit ist das Licht der Aufklärung, die
Befreiung von Aberglauben, Fanatismus und herrschsüchtiger Intrige. In jedem
System eines aufgeklärten Despotismus spielt die öffentliche Meinung die Rolle
des absoluten Korrektivs. Die Macht des Despoten darf um so größer sein, je
mehr sich die Aufklärung verbreitet; denn die aufgeklärte öffentliche Meinung
macht jeden Mißbrauch ganz von selbst unmöglich. Das versteht sich für alle
Aufklärer von selbst. Le Mercier de la Rivière hat es systematisch ausgeführt;
Condorcet hat praktische Schlüsse [49] daraus zu ziehen versucht, mit einem so
enthusiastischen Glauben an Rede- und Preßfreiheit, daß es einen rühren kann,
wenn man sich nach den Erfahrungen der letzten Generationen daran erinnert:
wo Preßfreiheit herrscht, ist ein Mißbrauch der Macht undenkbar; eine einzige
freie Zeitung wäre imstande, den mächtigsten Tyrannen zu beseitigen; die
Buchdruckerkunst ist die Grundlage der Freiheit, l'art createur de la liberté.
Auch Kant war hier ein Ausdruck des politischen Glaubens seiner Zeit, des
Glaubens an den Fortschritt der Publizität und die Fähigkeit des Publikums,
unausbleiblich sich aufzuklären, wofern es nur die Freiheit hat, sich
aufzuklären. In England ist es der Fanatiker liberaler Verständigkeit, J.
Bentham, der (nachdem die Argumentation in England bisher wesentlich
praktisch-zweckmäßig gewesen war) die Bedeutung der Preßfreiheit aus einem
liberalen System heraus proklamiert: Freiheit öffentlicher Diskussion,
insbesondere Preßfreiheit, ist der wirksamste Schutz gegen politische Willkür, das
»Controuling power«, der eigentliche »Check to arbritrary power« usw.. Im
weiteren Verlauf der Entwicklung tritt dann auch hier wieder der Gegensatz zur
Demokratie hervor. J. St. Mill sah mit verzweifelter Besorgnis die Möglichkeit
eines Gegensatzes von Demokratie und Freiheit, die Vernichtung der Minorität.
Der bloße Gedanke, auch nur ein einziger Mensch könnte der Möglichkeit beraubt
werden, seine Meinung zu äußern, versetzt den Positivisten in eine unerklärliche
Unruhe, weil er sich sagt, daß dieser eine womöglich der Wahrheit am nächsten
gekommen wäre.
Öffentlichkeit der Meinung, geschützt durch Redefreiheit, Preß- [50] freiheit,
Versammlungsfreiheit und parlamentarische Immunitäten, bedeutet im liberalen
System Freiheit der Meinung, in der ganzen folgenreichen Bedeutung, die das
Wort Freiheit in diesem System hat. Wo die Öffentlichkeit Zwang werden kann,
wie bei der Ausübung des Wahlrechts durch den Einzelnen, an dem Punkt des
Übergangs vom Privaten zum Öffentlichen, tritt daher die entgegengesetzte
Forderung des Wahlgeheimnisses auf. Die Freiheit der Meinung ist eine Freiheit
von Privatleuten; sie ist notwendig für die Konkurrenz der Meinungen, in der die
beste Meinung siegt.
[Marginalie: 2. Teilung (Balancierung) der Gewalten]
Im modernen Parlamentarismus verbindet sich dieser Glaube an die öffentliche
Meinung mit der zweiten mehr organisatorischen Vorstellung: Teilung oder
Balancierung der verschiedenen Staatstätigkeiten und Instanzen. Auch hier wirkt
die Vorstellung einer gewissen Konkurrenz mit, aus der sich als Resultat das
Richtige ergibt. Daß in der Teilung der Gewalten das Parlament die Rolle der
Legislative bekommt, hierauf aber beschränkt ist, macht den Rationalismus, der
dem Gedanken einer Balancierung zugrunde liegt, selbst wieder relativ und
unterscheidet dieses System, wie gleich zu zeigen sein wird, von dem absoluten
Rationalismus der Aufklärung. Über die allgemeine Bedeutung der Vorstellung
von einer Balance braucht man nicht mehr viele Worte zu verlieren. Von den
Bildern, die in der Geschichte politischen und staatsrechtlichen Denkens typisch
wiederkehren und deren systematische Untersuchung noch nicht einmal
begonnen ist (ich nenne als Beispiel nur: der Staat als Maschine, der Staat als
Organismus, der König als Schlußstein des Gewölbes, als Fahne oder als »Seele«
des Schiffes), ist sie für die moderne Zeit das Wichtigste. Seit dem 16.
Jahrhundert herrschen auf allen Gebieten menschlichen Geisteslebens alle Arten
von Balancen (W. Wilson hat wohl zuerst darauf hingewiesen in seinen Reden
über die Freiheit): die Handelsbilanz in der Nationalökonomie, das europäische
Gleichgewicht in der Außenpolitik, das kosmische Gleichgewicht von Attraktion
und Repulsion, die Balance der Leidenschaften bei Malebranche und Shaftesbury,
bis zur Nahrungsbalance des J. J. Moser. Für die Staatstheorie läßt sich die
zentrale Bedeutung dieser universalen Vorstellung aus einigen Namen ohne
weiteres entnehmen: Harrington, Locke, Bolingbroke, Montesquieu, Mably, de
Lolme, der Federalist und die franzö- [51] sische Nationalversammlung von 1789.
Um moderne Beispiele zu nennen: von Maurice Hauriou wird in seinen »Principes
de droit public« die Vorstellung eines Gleichgewichts für jedes Problem
staatlichen und administrativen Lebens herangezogen, und der große Erfolg von
R. Redslobs Definition der parlamentarischen Regierung (1918) beweist, wie
stark sie auch heute noch wirken kann.
Auf die Institution des Parlamentes angewandt, erhält diese allgemeine
Vorstellung einen besonderen Inhalt. Das muß betont werden, weil sie auch bei
Rousseau herrscht, nur eben nicht mit dieser besonderen Anwendung auf das
Parlament. Hier, im Parlament, spielt sich nämlich eine Balancierung ab, welche
den gemäßigten Rationalismus jener Balancenvorstellungen voraussetzt. Unter
dem suggestiven Einfluß einer Kompendientradition, die Montesquieus Lehre von
der Gewaltenteilung vereinfacht, hat man sich daran gewöhnt, immer nur zu
sehen, daß das Parlament als ein Teil der staatlichen Funktionen anderen Teilen
(Exekutive und Justiz) entgegengesetzt wird. Das Parlament soll aber nicht nur
ein Glied der Balance, sondern gerade weil es Legislative ist, in sich wieder
balanciert sein. Das beruht auf einer Denkweise, die überall eine Vielheit schafft,
um in einem System von Vermittlungen ein aus immanenter Dynamik sich
ergebendes Gleichgewicht an die Stelle einer absoluten Einheit zu setzen. Erst
dadurch, daß die Legislative selbst wieder in einem Zweikammersystem oder
durch föderalistische Einrichtungen balanciert und mediiert wird; aber auch
innerhalb einer Kammer wird infolge eines besonderen Rationalismus eine
Balancierung von Ansichten und Meinungen in Funktion gesetzt. Eine Opposition
gehört zum Wesen des Parlaments und jeder Kammer, und es gibt tatsächlich
eine Metaphysik des Zweiparteiensystems. Gewöhnlich wird zur Begründung der
Gewaltenteilungslehre ein ziemlich banaler Satz angeführt, für den man meistens
Locke zitiert: es wäre gefährlich, wenn die Behörde, welche die Gesetze erläßt,
sie auch selbst ausführt; das wäre eine zu große Versuchung für die menschliche
Machtgier; deshalb darf weder der Fürst als [52] Haupt der Exekutive noch das
Parlament als Gesetzgebungsorgan alle staatliche Macht in sich vereinigen. Die
ersten Theorien von der Teilung und Balancierung der Gewalten sind allerdings
aus den Erfahrungen entstanden, die man mit der Machtkonzentration beim
Langen Parlament von 1640 gemacht hatte. Sobald aber eine allgemeine
staatstheoretische Begründung einsetzt, entsteht, wenigstens auf dem Kontinent,
eine konstitutionelle Theorie mit einem konstitutionellen Gesetzesbegriff. Von ihm
aus ist die Institution des Parlaments als eines wesentlich legislativen
Staatsorgans zu verstehen. Nur dieser Gesetzesbegriff begründet den heute
wenig verstandenen, aber seit der Mitte des 18. Jahrhunderts das
westeuropäische Denken absolut beherrschenden Satz, daß eine Verfassung
identisch ist mit Gewaltenteilung. In Artikel 16 der Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte von 1789 hat er seine berühmteste Proklamation gefunden: Toute
société dans laquelle la garantie des droits n'est pas assurée, ni la séparation des
pouvoirs determinée, n'a pas de constitution. Daß Teilung der Gewalten identisch
ist mit Verfassung und ihren Begriff ausmacht, erscheint auch dem deutschen
staatsphilosophischen Denken von Kant bis Hegel als etwas Selbstverständliches.
Diktatur ist infolgedessen auch für eine solche Denkweise nicht ein Gegensatz zur
Demokratie, sondern wesentlich Aufhebung der Teilung der Gewalten, d. h.
Aufhebung der Verfassung, d. h. Aufhebung der Unterscheidung von Legislative
und Exekutive.
[Marginalie: Der Gesetzesbegriff des Parlamentarismus]
Der parlamentarische Gesetzesbegriff ist schon bei den Monarchomachen
erkennbar. Im »Droit des Magistrats« des Beza heißt es: on doit juger non par
exemples mais par loix. Die »Vindiciae« des Junius Brutus wenden sich gegen die
»pestifera doctrina« des Macchiavelli nicht bloß mit einem Gerechtigkeitspathos,
sondern auch einer bestimmten Art Rationalismus; sie wollen »Geometrarum
more« vorgehen und setzen der konkreten Person des Rex das überpersönliche
Regnum und die universale Ratio entgegen, die nach Aristotelisch-scholastischer
Tradition das Wesen des Gesetzes ausmacht. Der König muß dem Gesetz
gehorchen, wie der Körper der Seele gehorcht. Die allgemeine Maßgeblichkeit des
Gesetzes ergibt sich daraus, daß das Gesetz [53] (im Gegensatz zum Willen oder
Befehl einer konkreten Person) nur Ratio ist und keine cupiditas, keine turbatio
hat, während der konkrete Mensch »variis affectibus perturbatur« . In vielen
Modifikationen, aber immer mit dem Wesensmerkmal des »Universalen«, wird
dieser Gesetzesbegriff die Grundlage konstitutionellen Denkens. Grotius bewahrt
ihn in der scholastischen Form des Universalen, als des Gegensatzes zu den
Singularia. Die ganze Lehre vom Rechtsstaat beruht auf dem Gegensatz eines
generellen, vorher aufgestellten, Alle bindenden, ausnahmslos und prinzipiell für
alle Zeiten geltenden Gesetzes zu einem von Fall zu Fall und mit Rücksicht auf
besondere konkrete Verhältnisse ergehenden persönlichen Befehl. Otto Mayer
hat in einer berühmten Darlegung von der »Unverbrüchlichkeit« des Gesetzes
gesprochen. Diese Vorstellung vom Gesetz gründet sich auf jene rationalistische
Unterscheidung des (jetzt nicht mehr Universellen, sondern) Generellen und des
Singulären, und die Vertreter rechtsstaatlichen Denkens sehen ohne weiteres im
Generellen an sich den höheren Wert. Bei Locke wird das besonders deutlich in
der Form einer Gegenüberstellung von Law und Commission, die im Zentrum
seiner Ausführungen steht, und der Klassiker der Philosophie des Rechtsstaats
ist hierbei nur ein Beispiel für die ein Jahrhundert dauernde allgemeine
Kontroverse über die Frage, ob das unpersönliche Gesetz oder der König
persönlich Souverän sei . Auch »die Regierung der Vereinigten Staaten (von
Amerika) ist mit besonderer Betonung als eine Regierung der Gesetze im
Gegensatz zu einer Regierung der Menschen bezeichnet worden.« Die heute
übliche, auf Bodin zurückgehende Defi- [54] nition der Souveränität entstand aus
der Erkenntnis, daß es mit Rücksicht auf die konkrete Sachlage immer von
neuem notwendig wird, Ausnahmen von dem generell geltenden Gesetz zu
machen und Souverän derjenige ist, der über die Ausnahme entscheidet.
Konstitutionelles und absolutistisches Denken haben also an dem Gesetzesbegriff
ihren Prüfstein, aber natürlich nicht an dem, was man in Deutschland seit Laband
Gesetz in formellem Sinne nennt und wonach alles, was unter Mitwirkung der
Volksvertretung zustandekommt Gesetz heißt, sondern an einem nach logischen
Merkmalen bestimmten Satz. Die entscheidende Distinktion bleibt immer, ob das
Gesetz ein genereller, rationaler Satz ist oder Maßnahme, konkrete
Einzelverfügung, Befehl.
Wenn gerade eine unter Beteiligung der Volksvertretung zustande gekommene
Anordnung Gesetz heißt, so hat das seinen Sinn, weil die Volksvertretung, d. h.
das Parlament, ihre Beschlüsse im Wege des Parlamentierens, durch Abwägung
von Argument und Gegenargument findet und ihre Beschlüsse infolgedessen
logisch einen anderen Charakter haben als ein nur auf Autorität sich gründender
Befehl. In schneidender Antithetik ist das in der Definition des Gesetzes von
Hobbes ausgesprochen: every man seeth, that some lawes are addressed to all
the Subjects in generall, some to particular Provinces; some to particular
Vocations; and some to particular Men. Dem Absolutisten scheint es
selbstverständlich, »that Law is not Counsell, but Command« ), wesentlich
Autorität und nicht, wie für den rationalistisch-rechtsstaatlichen Gesetzesbegriff,
Wahrheit und Richtigkeit. Autoritas, non Veritas facit Legem. Bolingbroke, der als
Vertreter der Balancentheorie rechtsstaatlich denkt, formuliert den Gegensatz als
den von »Government by constitution« und »Government by will« und
unterscheidet wieder zwischen Verfassung und Regierung (constitution und
government) dahin, daß die Verfassung eine Regel enthalten soll, die immer, at
all times, gilt, während Regierung das ist, was wirklich geschieht, at any time;
das eine ist unabänder- [55] lich, das andere ändert sich mit Zeit und Umständen
usw.. Die ganze im 17. und 18. Jahrhundert herrschende Lehre vom Gesetz als
der volonté générale (welcher Wille als solcher wegen seines generellen
Charakters und im Gegensatz zu jeder volonté particulière für wertvoll gehalten
wird) ist als Äußerung dieses rechtsstaatlichen Gesetzesbegriffes zu verstehen.
Condorcet ist auch hier der typische Vertreter des aufgeklärten Radikalismus, für
den alles Konkrete nur ein Anwendungsfall eines generellen Gesetzes ist. Alle
Tätigkeit, das ganze Leben des Staates, erschöpft sich bei ihm in Gesetz und
Anwendung des Gesetzes; auch die Exekutive hat nur die Funktion, »de faire un
syllogisme dont la loi est la majeure; un fait plus ou moins générale la mineure;
et la conclusion l'application de la loi«. Nicht nur die Justiz ist, wie es in dem
bekannten Wort von Montesquieu heißt, »la bouche qui prononce les paroles de
la loi«, sondern auch die Verwaltung . Im Entwurf der girondistischen
Verfassung von 1793 sollte das in der Bestimmung festgelegt werden: »Les
caractères qui distinguent les lois sont leur généralite et leur durée infinie. Auch
die Exekutive will er dahin bringen, daß sie nicht mehr befiehlt, sondern
räsoniert. »Les agents exécutifs n'ordonnent pas, ils raisonnent.« Als letztes
Beispiel für den zentralen, systematischen Gegensatz sei Hegels Äußerung über
die rechtliche Natur des Budgetgesetzes zitiert: das sogenannte Finanzgesetz ist
trotz der Mitwirkung der Stände wesentlich eine Regierungsangelegenheit, es
heißt nur uneigentlich deshalb Gesetz, weil es den weiten, ja den ganzen Umfang
der äußeren Mittel der Regierung umfaßt. »Ein für ein Jahr und jährlich zu
gebendes Gesetz leuchtet auch dem gemeinen Menschensinn als unangemessen
ein, als welcher das an und für [56] sich Allgemeine als Inhalt eines
wahrhaften Gesetzes von einer bloßen Reflexionsallgemeinheit, die nur
äußerlich ein seiner Natur nach Vieles umfaßt, unterscheidet.«
[Marginalie: Beschränkung des Parlaments auf Gesetzgebung]
Das Gesetz, Veritas im Gegensatz zu bloßer Auctoritas, und die generelle richtige
Norm im Gegensatz zu dem bloß wirklichen konkreten Befehl, welcher, wie
Zitelmann in glänzender Formulierung ausgeführt hat, als Imperativ immer ein
individuelles, unübertragbares Moment enthält , werden als etwas
Intellektualistisches aufgefaßt zum Unterschied von der Exekutive, die wesentlich
Handeln ist. Gesetzgebung ist deliberare, Exekutive agere. Auch dieser
Gegensatz hat seine Geschichte, die mit Aristoteles beginnt, im Rationalismus der
französischen Aufklärung die Legislative auf Kosten der Exekutive hervorhebt und
für die Exekutive eine prägnante Formel gefunden hat in der Bestimmung der
Verfassung vom 5. Fructidor III (Titel IX 275): nul corps armé ne peut délibérer.
Am wenigsten doktrinär erklärt es der Federalist (1788): Die Exekutive muß in
der Hand eines einzigen Mannes liegen, weil ihre Energie und Aktivität davon
abhängt; es ist ein allgemeines, von den besten Politikern und Staatsmännern
anerkanntes Prinzip, daß Gesetzgebung Deliberation ist und deshalb von einer
größeren Versammlung wahrgenommen werden muß, während zur Exekutive
Dezision und Wahrung der Staatsgeheimnisse gehören, Dinge, »die in demselben
Maße abnehmen, wie die Zahl zunimmt«. Dafür werden einige geschichtliche
Beispiele beigebracht; dann heißt es weiter: Lassen wir jedoch die Unsicherheiten
und Unklarheiten geschichtlicher Betrachtungen und halten wir uns einzig an das,
was Verstand und gesundes Urteil uns sagen; die Garantien bürgerlicher Freiheit
kann man wohl bei der Legislative, nicht bei der Exekutive konsequent
durchführen; in der Legislative verhindern die Gegensätze der Meinungen und
Parteien vielleicht manchen heilsamen und richtigen Beschluß, dafür hemmt aber
die Argumentation der Minderheit Ausschreitungen der Mehrheit, abweichende
Meinungen sind hier nützlich und notwendig; anders in der Exekutive, wo es,
namentlich im Krieg und während [57] eines Aufruhrs, auf energisches Handeln
ankommt, und dazu gehört die Einheit der Dezision.
An dieser verständigen Erwägung des Federalist tritt am deutlichsten hervor, wie
wenig in der Balancentheorie daran gedacht war, den für Legislative und
Parlament maßgebenden Rationalismus auf die Exekutive auszudehnen und auch
sie in Diskussion aufzulösen. Der Rationalismus dieses Denkens weiß eben auch
zwischen dem Rationalen und dem Irrationalen (wenn man das einer rationalen
Diskussion nicht Zugängliche so nennen will) eine Balance zu halten, ist auch hier
Vermittlung und in gewissem Sinne Kompromiß, so wie der Deismus als ein
metaphysisches Kompromiß aufgefaßt werden kann . Dagegen hob der absolute
Rationalismus Condorcets die Teilung der Gewalten auf und vernichtete sowohl
die in ihr liegende Vermittlung und Mediierung der Staatsgewalt, als auch die
Selbständigkeit von Parteien, Seinem Radikalismus erscheint die komplizierte
Balancierung der amerikanischen Verfassungen subtil und schwerfällig, eine
Konzession an die Besonderheiten jedes Landes, eins von den Systemen, »où l'on
veut forcer les lois et par conséquent la vérité, la raison, la justice« , und wo
man für die Vorurteile und Torheiten der [58] einzelnen Völker die allgemein
menschliche »legislation raisonnable« opfert. Ein solcher Rationalismus führte zur
Aufhebung der Balance, zur Diktatur der Vernunft. Gemeinsam ist beiden die
Identifikation von Gesetz und Wahrheit; aber der relative Rationalismus der
Balancentheorie beschränkt sich auf Legislative und Parlament,
konsequenterweise innerhalb des Parlamentes wieder auf eine nur relative
Wahrheit. Eine durch den Gegensatz der Parteien bewirkte Balancierung der
Meinungen kann sich infolgedessen niemals auf absolute Fragen der
Weltanschauung erstrecken, sondern nur Dinge betreffen, die ihrer relativen
Natur nach für einen derartigen Prozeß geeignet sind. Kontradiktorische
Gegensätze heben den Parlamentarismus auf, und seine Diskussion setzt eine
gemeinsame, nichtdiskutierte Grundlage voraus. Weder die Staatsgewalt noch
irgendeine metaphysische Überzeugung darf in unmittelbarer Apodiktizität
auftreten; alles muß in dem absichtlich komplizierten Prozeß der Balancierung
vermittelt werden. Das Parlament aber ist der Platz, wo man deliberiert, d. h. in
einem diskursiven Vorgang, durch die Erörterung von Argument und
Gegenargument, die relative Wahrheit gewinnt. Wie für den Staat eine Mehrheit
der Gewalten notwendig ist, so braucht jede parlamentarische Körperschaft eine
Mehrzahl von Parteien.
Im deutschen Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verbinden sich
diese Ideen bereits mit geschichtlichem Denken. Doch konnte die
Balancentheorie in ihrer alles vermittelnden Elastizität auch geschichtliches
Denken ihrem System einfügen. Es ist von großem Interesse, wie im deutschen
Liberalismus des 19. Jahrhunderts die mechanische Vorstellung von der Balance
sich in eigenartiger Weise zu einer Lehre von einer organischen Vermittlung
entwickelt und deshalb auch immer die Möglichkeit hat, die überragende, die
Einheit des Staates repräsentierende Person des Fürsten gelten zu lassen.
Während in der deutschen Romantik die liberale Diskussion zum ewigen Gespräch
wird, ist sie im philosophischen System Hegels die Selbstentwicklung des
Bewußtseins aus Positionen und Negationen zu immer neuen Synthesen. Die
ständische, auf nur beratende Mitwirkung beschränkte Vertretung des Volkes hat
bei Hegel die Bestimmung, »daß das öffentliche Bewußtsein als empirische
Allgemeinheit der Ansichten [59] und Gedanken der Vielen darin zur Existenz
komme«; die Stände sind ein vermittelndes Organ zwischen der Regierung und
dem Volk, sie haben nur eine Mitwirkung bei der Gesetzgebung; durch die
Öffentlichkeit ihrer Verhandlungen erhält das »Moment der allgemeinen Kenntnis
seine Ausdehnung«, durch die »Eröffnung dieser Gelegenheit von Kenntnissen
kommt die öffentliche Meinung erst zu wahrhaften Gedanken und zur Einsicht in
den Zustand und Begriff des Staates und dessen Angelegenheiten und damit erst
zu einer Fähigkeit, darüber vernünftiger zu urteilen«. So ist diese Art
Parlamentarismus »ein Bildungsmittel, und zwar eines der größten« . Über den
Wert der Öffentlichkeit und der öffentlichen Meinung macht Hegel die sehr
charakteristischen Ausführungen: »Die Öffentlichkeit der Ständeversammlung ist
ein großes, die Bürger vorzüglich bildendes Schauspiel, und das Volk lernt daran
am meisten das Wahrhafte seiner Interessen kennen«; die Öffentlichkeit ist »das
größte Bildungsmittel für Staatsinteressen überhaupt«. Dadurch entsteht erst die
Lebendigkeit staatlichen Interesses und eine öffentliche Meinung, die nach Hegel
die »unorganische Weise« ist, »wie sich das, was ein Volk will und meint, zu
erkennen gibt«. In der Parteienlehre des deutschen Liberalismus zeigt sich
ebenfalls die Verbindung mit Vorstellungen organischen Lebens. Man
unterscheidet zwischen Parteien und Fraktionen; diese sind das Zerrbild der
Partei, während die wahren Parteien der Ausdruck »lebendigen und mehrseitigen
Anteils am öffentlichen Wesen« sind und durch eine »lebendige Durchkämpfung
für die richtige Erledigung von Staatsfragen sorgen« . Bluntschli, der F.
Rohmers Parteienlehre übernimmt, sagt, daß eine Partei nicht ohne eine
Gegenpartei bestehen kann, daß nur der Fürst und die Beamten (diese
wenigstens als solche, nicht als Privatpersonen) keiner Partei angehören dürfen,
weil der Staat und seine Organe über den Parteien stehen. »Das Staatsrecht weiß
nichts von Parteien; die ruhige, feste Staatsordnung ist die gemeinsame feste
Ordnung für alle, welche das Parteigetriebe und [60] die Parteikämpfe
beschränkt ... Erst wenn die Bewegung des neuen freien Lebens, also die Politik,
beginnt, treten die Parteien hervor.« Die Parteien sind für ihn (nach Rohmer)
Analogien der verschiedenen Lebensalter. Auch bei ihm herrscht noch die
Vorstellung, der Lorenz von Stein eine klassische Darstellung gegeben hat, daß
zum Leben des Staates wie zu jedem Leben eine Fülle von Widersprüchen gehört
und diese erst die Dynamik wirklichen Lebendigseins ausmachen .
Hier hat der liberale Gedanke sich mit einem spezifisch deutschen »organischen«
Denken vereinigt und die mechanistische Vorstellung der Balance überwunden.
Doch konnte man auch mit Hilfe dieses organischen Denkens die Idee des
Parlamentarismus noch halten. Kritisch wurde ihre Situation mit der Forderung
einer parlamentarischen Regierung, wie sie Mohl vertreten hat, weil der
Gesichtspunkt des dialektisch - dynamischen Prozesses der Diskussion sich wohl
auf die Legislative, aber kaum auf die Exekutive übertragen läßt und nur das
allgemeine Gesetz, nicht der konkrete Befehl, eine Wahrheit und Gerechtigkeit
sein kann, die durch balancierende Vermittlung und öffentliche Diskussion
gewonnen wird. In Einzelheiten bleibt in den Schlußfolgerungen die alte
Vorstellung vom Parlament gewahrt, ohne daß man sich ihres systematischen
Zusammenhanges noch recht bewußt wäre. Bluntschli führte z. B. als ein
wesentliches Merkmal des modernen Parlamentes auf, daß es nicht, wie die alte
ständische Vertretung, seine Geschäfte durch Ausschüsse erledigen dürfe . Das
ist [61] durchaus richtig; nur ergibt sich die Begründung aus den ihm schon nicht
mehr gegenwärtigen Prinzipien der Öffentlichkeit und der Diskussion. –
[Marginalie: Allgemeine Bedeutung des Glaubens an die Diskussion]
Es sind die beiden Prinzipien, auf denen in einem überaus konsequenten und
umfassenden System konstitutionelles Denken und Parlamentarismus beruhen.
Dem Gerechtigkeitsgefühl einer ganzen Epoche erschienen sie wesentlich und
unumgänglich. Was die durch Öffentlichkeit und Diskussion garantierte Balance
eigentlich bewirken sollte, war nicht weniger als Wahrheit und Gerechtigkeit
selbst. Durch Öffentlichkeit und Diskussion allein glaubte man die bloß
tatsächliche Macht und Gewalt – für liberal-rechtstaatliches Denken das an sich
Böse, the way of beasts, wie Locke sagt – überwinden und den Sieg des Rechts
über die Macht herbeiführen zu können. Es gibt ein überaus kennzeichnendes
Wort für diese Denkweise: la discussion substituée à la force. In dieser
Formulierung stammt es von einem keineswegs genialen, nicht einmal
bedeutenden, aber vielleicht auch darin typischen Anhänger des
Bürgerkönigtums, der auch die Schlußkette des ganzen konstitutionellen und
parlamentarischen Glaubens formuliert hat: Aller Fortschritt, auch der soziale
Fortschritt, verwirklicht sich »par les institutions représentatives, c'est-à-dire par
la liberté régulière – par des discussions publiques, c'est à-dire par la raison«. [62]
Die Wirklichkeit des parlamentarischen und parteipolitischen Lebens und die
allgemeine Überzeugung sind heute von solchem Glauben weit entfernt. Große
politische und wirtschaftliche Entscheidungen, in denen heute das Schicksal der
Menschen liegt, sind nicht mehr (wenn sie es jemals gewesen sein sollten) das
Ergebnis einer Balancierung der Meinungen in öffentlicher Rede und Gegenrede
und nicht das Resultat parlamentarischer Debatten. Die Beteiligung der
Volksvertretung an der Regierung, die parlamentarische Regierung, hat sich
gerade als das wichtigste Mittel erwiesen, die Teilung der Gewalten und mit ihr
die alte Idee des Parlamentarismus aufzuheben. Natürlich, wie die Dinge heute
tatsächlich liegen, ist es praktisch ganz unmöglich, anders als mit Ausschüssen
und immer engeren Ausschüssen zu arbeiten und schließlich überhaupt das
Plenum des Parlaments, d. h. seine Öffentlichkeit, seinem Zweck zu entfremden
und dadurch notwendig zu einer Fassade zu machen. Es mag sein, daß es
praktisch nicht anders geht. Aber man muß dann wenigstens so viel Bewußtsein
der geschichtlichen Situation haben, um zu sehen, daß der Parlamentarismus
dadurch seine geistige Basis aufgibt und das ganze System von Rede-,
Versammlungs- und Preßfreiheit, öffentlichen Sitzungen, parlamentarischen
Immunitäten und Privilegien seine ratio verliert. Engere und engste Ausschüsse
von Parteien oder von Parteikoalitionen beschließen hinter verschlossenen Türen,
und was die Vertreter großkapitalistischer Interessenverbände im engsten
Komitee abmachen, ist für das tägliche Leben und Schicksal von Millionen
Menschen vielleicht noch wichtiger als jene politischen Entscheidungen. Im
Kampf gegen die Geheimpolitik absoluter Fürsten ist der Gedanke des modernen
Parlamentarismus, die Forderung einer Kontrolle und der Glaube an Öffentlichkeit
und Publizität entstanden; das Freiheits- und Gerechtigkeitsgefühl der Menschen
empörte sich gegen eine Arkanpraxis, die in geheimen Beschlüssen über das
Schicksal [63] der Völker entschied. Aber wie harmlos und idyllisch sind die
Objekte jener Kabinettspolitik des 17. und 18. Jahrhunderts neben den
Schicksalen, um die es sich heute handelt und die heute der Gegenstand aller
Arten von Geheimnissen sind. Vor dieser Tatsache mußte der Glaube an die
diskutierende Öffentlichkeit eine furchtbare Desillusion erfahren. Es gibt heute
sicher nicht viele Menschen, die auf die alten liberalen Freiheiten, insbesondere
auf Rede- und Preßfreiheit verzichten wollen. Auf dem europäischen Kontinent
werden trotzdem nicht mehr viele sein, die glauben, jene Freiheiten existieren
noch, wo sie den Inhabern der wirklichen Macht wirklich gefährlich werden
könnten. Am wenigsten wird es noch den Glauben geben, daß aus
Zeitungsartikeln, Versammlungsreden und Parlamentsdebatten die wahre und
richtige Gesetzgebung und Politik entstehe. Das ist aber der Glaube an das
Parlament selbst. Sind Öffentlichkeit und Diskussion in der tatsächlichen
Wirklichkeit des parlamentarischen Betriebes zu einer leeren und nichtigen
Formalität geworden, so hat auch das Parlament, wie es sich im 19. Jahrhundert
entwickelt hat, seine bisherige Grundlage und seinen Sinn verloren.
III. Die Diktatur im marxistischen Denken.
Auf dem europäischen Kontinent hatte der konstitutionelle Parlamentarismus sein
klassisches Zeitalter im Bürgerkönigtum von Louis Philippe und seinen
klassischen Repräsentanten in Guizot. Die alte Monarchie und Aristokratie waren
für ihn überwunden, die herannnahende Demokratie erschien als ein chaotischer
Strom, gegen den man einen Damm bauen mußte. Zwischen Monarchie und
Demokratie schwebte als richtige Mitte das konstitutionell-parlamentarische
Bürgerkönigtum. Alle sozialen Fragen sollten in verständiger öffentlicher Debatte
durch das Parlament gelöst werden; das Wort »juste-milieu« kam aus dem
innersten Kern dieses Denkens, und ein Begriff wie Bürgerkönigtum enthält schon
in seinem Wort eine ganze Welt von juste-milieu und prinzipiellem Kompromiß.
Gegenüber diesem parlamentarischen Konstitutionalismus, nicht gegenüber der
Demokratie, wird der den Parlamentarismus aufhebende Begriff der Diktatur
wieder aktuell. [64] Das kritische Jahr 1848 war ein Jahr der Demokratie und der
Diktatur zu gleicher Zeit. Beides stand im Gegensatz zum bürgerlichen
Liberalismus des parlamentarischen Denkens.
Diskutierend, balancierend, prinzipiell vermittelnd hielt sich dieses Denken
zwischen zwei Gegnern, die ihm beide mit solcher Energie entgegentraten, daß
die vermittelnde Diskussion nur wie ein Interim zwischen blutigen
Entscheidungskämpfen erschien. Beide Gegner antworteten mit einer Aufhebung
der Balance, mit Unmittelbarkeit und Apodiktizität, d. h. mit Diktatur. Es gibt, in
groben Stichworten provisorisch charakterisiert, eine Apodiktizität des
Rationalismus und eine andere des Irrationalen. Für die aus einem unmittelbaren,
seiner selbst absolut gewissen Rationalismus geborene Diktatur lag bereits eine
Tradition vor: die Erziehungsdiktatur der Aufklärung, der philosophische
Jakobinismus, die Zwingherrschaft des Verstandes, eine aus rationalistischem
und klassizistischem Geist entspringende formale Einheit, das »Bündnis der
Philosophie mit dem Säbel« . Durch die Niederlage Napoleons schien das
erledigt zu sein und durch den neuerwachenden historischen Sinn auch
theoretisch und moralisch überwunden. Aber in geschichtsphilosophischer Form
bestand die Möglichkeit einer rationalistischen Diktatur weiter und war als
politische Idee lebendig. Ihr Träger war der radikale Marxistische Sozialismus,
dessen letzte metaphysische Evidenz sich auf dem Boden von Hegels
Geschichtslogik aufbaut.
Daß der Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft überging, bedeutet nicht,
daß er auf die Diktatur verzichtete. Es ist ein bemerkenswertes Symptom, daß
seit dem Weltkrieg einige radikale Sozialisten und Anarchisten glaubten, zur
Utopie zurückkehren zu müssen, um dem Sozialismus den Mut zur Diktatur zu
retten. Das zeigt, wie sehr die Wissenschaft aufgehört hat, für die heutige
Generation die evidente Grundlage sozialen Handelns zu sein. Aber es beweist
nicht, daß im wissenschaftlichen Sozialis- [65] mus die Möglichkeit einer Diktatur
fehlt. Nur muß das Wort Wissenschaft richtig verstanden und nicht auf eine bloß
exaktnaturwissenschaftliche Technizität beschränkt werden. Diese
naturwissenschaftliche Wissenschaftlichkeit kann allerdings keine Grundlage für
eine Diktatur sein, so wenig wie für irgendeine andere politische Institution oder
politische Herrschaft. Der Rationalismus des wissenschaftlichen Sozialismus geht
viel weiter als eine Naturwissenschaft zu gehen vermag. In ihm hat der
rationalistische Glaube der Aufklärung sich noch ungeheuer überboten und einen
neuen, beinahe phantastischen Anlauf genommen, der, wenn er seine alte
Energie hätte bewahren können, sich an Intensität wohl mit dem Rationalismus
der Aufklärung messen durfte.
[Marginalie: Die Wissenschaftlichkeit des Marxismus ist Metaphysik]
Erst als er sich wissenschaftlich wußte, glaubte der Sozialismus die Garantie einer
im wesentlichen untrüglichen Einsicht zu haben des Marxismus und konnte er
sich ein Recht auf Gewaltanwendung zusprechen. Geschichtlich tritt das
Bewußtsein der Wissenschaftlichkeit seit 1848 auf, das heißt, seitdem der
Sozialismus eine politische Größe wurde, die hoffen konnte, ihre Ideen eines
Tages zu verwirklichen. In dieser Art Wissenschaftlichkeit verbinden sich daher
praktische und theoretische Vorstellungen. Oft soll wissenschaftlicher Sozialismus
nur etwas Negatives bedeuten, die Ablehnung der Utopie, und soll nur besagen,
daß man entschlossen ist, nunmehr bewußt in die politische und soziale
Wirklichkeit einzugreifen und sie, statt von außen nach Phantasien und
erdichteten Idealen, nach ihren eigenen, richtig erkannten, immanenten
Bedingungen zu gestalten. Es kommt hier darauf an, von den vielen Seiten und
Möglichkeiten des Sozialismus sein letztes, im geistigen Sinne entscheidendes
Argument zu suchen, die letzte Evidenz sozialistischen Glaubens. Der überzeugte
Marxismus ist sich bewußt, die richtige Erkenntnis sozialen, ökonomischen und
politischen Lebens und eine daraus sich ergebende richtige Praxis gefunden zu
haben, das soziale Leben objektiv in allen seinen sachlichen Notwendigkeiten aus
seiner Immanenz richtig zu erfassen und dadurch zu beherrschen. Weil nun bei
Marx wie bei Engels und wohl bei jedem eines intellektuellen Fanatismus fähigen
Marxisten das Bewußtsein der Eigenart geschichtlicher Entwicklung lebendig ist,
kann man ihre Wissenschaftlichkeit nicht den [66] zahlreichen Versuchen
gleichsetzen, naturwissenschaftliche Methode und Exaktheit auf Probleme der
Sozialphilosophie und der Politik zu übertragen. Zwar schreibt der populäre
Marxismus gern von der naturwissenschaftlichen Exaktheit seines Denkens, von
der »eisernen Notwendigkeit«, mit der die Dinge kraft historisch-materialistischer
Gesetze kommen, und viele bürgerliche Sozialphilosophen haben sich damit
beschäftigt, das zu widerlegen und umständlich darzutun, daß man geschichtliche
Dinge nicht so berechnen kann, wie die Astronomie den Lauf der Gestirne
berechnet, und daß es jedenfalls – die »eiserne Notwendigkeit« zugegeben –
sonderbar wäre, eine Partei zwecks Herbeiführung der kommenden
Sonnenfinsternis zu organisieren. Aber der Rationalismus Marxistischen Denkens
hat noch eine andere, für den Begriff der Diktatur wichtige Seite und erschöpft
sich nicht in einer Wissenschaftlichkeit, die mit Hilfe von Naturgesetzen und
streng deterministischer Weltanschauung eine Methode gewinnen will, um die
Naturgesetzlichkeit zum Vorteil des Menschen zu benutzen, etwa so, wie mit
jeder exakten Naturwissenschaftlichkeit eine Technik verbunden ist. Wenn darin
das Wissenschaftliche des Sozialismus läge, so wäre der Sprung ins Reich der
Freiheit nur ein Sprung ins Reich absoluter Technizität. Es wäre der alte
Rationalismus der Aufklärung und einer der seit dem 18. Jahrhundert beliebten
Versuche, eine Politik von mathematischer und physikalischer Exaktheit zu
gewinnen, mit dem einzigen Unterschied, daß der starke Moralismus, der im 18.
Jahrhundert noch herrschte, theoretisch aufgegeben wäre. Das Resultat müßte,
wie bei jedem Rationalismus, eine Diktatur der führenden Rationalisten sein.
Gerade das philosophisch-metaphysisch Faszinierende der Marxistischen
Geschichtsphilosophie und Soziologie liegt aber nicht in der
Naturwissenschaftlichkeit, sondern in der Art und Weise, wie Marx den Gedanken
der dialektischen Entwicklung der Menschheitsgeschichte beibehält und diese als
einen konkreten, einmaligen, durch immanente organische Kraft sich aus sich
selbst produzierenden antithetischen Prozeß betrachtet. Daß er die Entwicklung
ins Ökonomisch-Technische verlegt, ändert nichts an der Struktur seines
Denkens und ist nur eine Transponierung, die verschieden erklärt werden kann:
psychologisch aus einer Intuition [67] für die politische Bedeutung
wirtschaftlicher Faktoren, systematisch aus dem Bestreben, die in der Technik
sich äußernde menschliche Aktivität zum freien Herrn des geschichtlichen
Geschehens, zum Herrn über die Irrationalität des Schicksals zu machen. Nur
dialektisch aber ist der »Sprung in das Reich der Freiheit« zu verstehen. Mit Hilfe
der Technik allein könnte er nicht unternommen werden. Sonst müßte man doch
vom Marxistischen Sozialismus verlangen, daß er statt politischer Aktionen
besser eine neue Maschine erfände, und es wäre bedenklich, daß auch in der
kommunistischen Gesellschaft der Zukunft neue technische und chemische
Erfindungen gemacht würden, die dann wiederum die Grundlage dieser
kommunistischen Gesellschaft ändern und eine Revolution notwendig machen
könnten, wie es überhaupt eigentlich sonderbar ist, einmal anzunehmen, die
Zukunftsgesellschaft müsse die technische Entwicklung ungeheuer fördern und
beschleunigen und andererseits doch vor jeder Gefahr einer Neubildung von
Klassen dauernd geschützt sein. Alle diese Einwände sind sehr plausibel, ohne
aber den Kern jenes Denkens zu treffen. Nach Marxistischem Glauben wird die
Menschheit sich ihrer selbst bewußt werden, und zwar durch eine richtige
Erkenntnis der sozialen Wirklichkeit. Dadurch gewinnt das Bewußtsein einen
absoluten Charakter. Es handelt sich also hier um einen Rationalismus, welcher
die Hegelianische Evolution in sich umfaßt und in seiner Konkretheit eine Evidenz
hat, deren der abstrakte Rationalismus der Aufklärung nicht fähig war. Die
Marxistische Wissenschaftlichkeit will den kommenden Dingen nicht die
mechanische Sicherheit eines mechanisch berechneten und mechanisch
gemachten Erfolges geben, sondern läßt sie im Strom der Zeit und in der
konkreten Wirklichkeit des sich aus sich selbst produzierenden geschichtlichen
Geschehens.
Das Verständnis für die konkrete Geschichtlichkeit war ein Gewinn, den Marx
niemals aufgegeben hat. Aber der Rationalismus Hegels hatte den Mut, auch die
Geschichte selbst zu konstruieren. Für einen aktiven Menschen konnte es dann
kein anderes Interesse mehr geben, als die gegenwärtige Epoche und den
gegenwärtigen Moment unbedingt sicher zu erfassen. Mit Hilfe einer dialektischen
Geschichtskonstruktion war das wissenschaftlich mög- [68] lich. Die
Wissenschaftlichkeit des Marxistischen Sozialismus beruht also auf dem Prinzip
der Hegelschen Geschichtsphilosophie. Nicht um zu zeigen, daß Marx von Hegel
abhängig ist und um die hierüber angestellten Erörterungen zu vermehren,
sondern um den Kern Marxistischer Argumentation und ihren spezifischen Begriff
der Diktatur zu bestimmen, muß von dem Zusammenhang mit Hegels
Geschichtsdialektik davon ausgegangen werden. Es wird sich ergeben, daß hier
eine bestimmte Art metaphysischer Evidenz vorliegt, die zu bestimmten
soziologischen Konstruktionen und zu einer rationalistischen Diktatur führt.
[Marginalie: Diktatur und dialektische Entwicklung]
Zwar besteht eine Schwierigkeit, dialektische Entwicklung und Diktatur
miteinander zu verbinden. Denn die Diktatur scheint eine Unterbrechung der
kontinuierlichen Reihenfolge der Entwicklung zu sein, ein mechanischer Eingriff in
die organische Evolution. Entwicklung und Diktatur schließen sich anscheinend
gegenseitig aus. Der unendliche Prozeß des dialektisch in Gegensätzen sich
entwickelnden Weltgeistes mußte auch seinen eigenen Gegensatz, die Diktatur,
in sich einbeziehen und ihr dadurch ihr Wesen, die Entscheidung, nehmen. Die
Entwicklung geht ununterbrochen weiter, auch Unterbrechungen müssen ihr als
Negationen dienen, um sie weiterzuführen. Das Wesentliche ist, daß niemals von
außen her, außerhalb der Immanenz der Entwicklung, eine Ausnahme eintritt.
Von Diktatur in dem Sinne einer die Entwicklung wie die Diskussion
unterbrechenden moralischen Entscheidung kann allerdings in Hegels Philosophie
nicht die Rede sein. Auch die entgegengesetzten Dinge durchdringen sich und
werden der übergreifenden Entwicklung einverleibt. Das Entweder-Oder der
moralischen Entscheidung, die entschiedene und entscheidende Disjunktion, hat
in diesem System keine Stelle. Auch das Diktat des Diktators wird ein Moment in
der Diskussion und in der unbeirrt weitergehenden Entwicklung. Wie alles andere,
wird eben auch das Diktat in der Peristaltik dieses Weltgeistes assimiliert. Hegels
Philosophie hat keine Ethik, die eine absolute Trennung von Gut und Böse
begründen könnte. Gut ist für sie, was im jeweiligen Stadium des dialektischen
Prozesses das Vernünftige und damit das Wirkliche ist. Gut ist (ich übernehme
hier eine treffende Formulierung von Chr. Janentzky) »das [69] Zeitgemäße« im
Sinne richtiger dialektischer Erkenntnis und Bewußtheit. Wenn die Weltgeschichte
das Weltgericht ist, so ist sie ein Prozeß ohne letzte Instanz und ohne definitives
disjunktives Urteil. Das Böse ist unwirklich und nur insoweit denkbar, als etwas
Unzeitgemäßes denkbar ist, also vielleicht erklärlich als eine falsche Abstraktion
des Verstandes, eine vorübergehende Verwirrung einer in sich selbst
beschränkten Partikularität. In diesem, theoretisch wenigstens, kleinen
Spielraum, d. h. nur zur Beseitigung des Unzeitgemäßen, zur Beseitigung des
falschen Scheines, wäre eine Diktatur möglich. Sie wäre etwas Nebensächliches
und Beiläufiges; nicht die wesentliche Negation eines Wesentlichen, sondern
Erledigung eines belanglosen Abfalles. Anders als nach der rationalistischen
Philosophie Fichtes wird hier eine Zwingherrschaft abgelehnt. Gegen Fichte sagt
Hegel, daß es eine gewaltsame Abstraktion wäre, von der Welt anzunehmen, sie
sei von Gott verlassen und warte darauf, daß wir einen Zweck in sie
hineinbringen und sie nach einem abstrakten »wie es sein soll« aufbauen. Das
Sollen ist ohnmächtig. Was berechtigt ist, macht sich auch geltend, und was nur
sein soll, ohne zu sein, ist nicht wahr und eine subjektive Meisterung des Lebens.
Der wichtigste Schritt, den das 19. Jahrhundert über den Rationalismus des 18.
hinausgetan hat, liegt in diesem Gegensatz von Hegel und Fichte. Eine Diktatur
ist nicht mehr möglich, weil die Absolutheit der moralischen Disjunktion sich
auflöst. Dennoch bleibt Hegels Philosophie nur eine konsequente Fortführung und
Steigerung des alten Rationalismus. Erst die bewußte menschliche Tat macht den
Menschen zu dem, was er ist, und treibt ihn aus der natürlichen Endlichkeit des
»An-sich-Seins« auf die höhere Stufe des »Für-sich«; was er nach seiner Anlage
ist, muß er bewußt werden, um nicht in den Zufälligkeiten und Eigenwilligkeiten
des Empirischen zu verharren, damit nicht der unaufhaltsame Schwung des
weltgeschichtlichen Geschehens über ihn hinweggeht. Solange diese Philosophie
in der Kontemplation bleibt, hat sie allerdings keinen Raum für eine Diktatur. Das
ändert sich, sobald sie von aktiven Menschen ernst genommen wird. In der
konkreten politischen und soziologischen Praxis werden die Menschen, die eine
höhere Bewußtheit haben und sich [70] als die Träger jenes großen Schwunges
fühlen, über den Widerstand der Beschränktheit hinweggehen und das »sachlich
Notwendige« durchsetzen. Ihr Wille wird auch hier den Unfreien zur Freiheit
zwingen. Das ist in der konkreten Wirklichkeit eine Erziehungsdiktatur, nur muß,
wenn die Weltgeschichte immer weitergehen soll, die gewaltsame Beseitigung
des Sachwidrigen fortwährend notwendig, die Diktatur also permanent werden.
Auch hier zeigt sich, daß die allgemeine Doppelseitigkeit, die nach Hegels
Philosophie in allem Geschehen liegt, vor allem in ihr selber steckt: ihr
Entwicklungsbegriff kann die Diktatur ebensogut aufheben wie in Permanenz
erklären. Für die Aktivität des Menschen bleibt immer die Argumentation, daß die
höhere Stufe bewußt über die niedere eine Herrschaft ausüben darf und muß,
und das kommt im politischpraktischen Resultat der rationalistischen
Erziehungsdiktatur gleich. Auch der Hegelianismus vernichtet dabei, wie jedes
rationalistische System, den Einzelnen als etwas Zufälliges und Wesenloses und
erhebt systematisch das Ganze zum Absoluten.
Der Weltgeist faßt sich auf der jeweiligen Stufe seiner Bewußtheit zunächst
immer nur in wenigen Köpfen. Das Gesamtbewußtsein der Epoche tritt nicht mit
einem Schlag bei allen Menschen und auch nicht bei allen Mitgliedern des
führenden Volkes oder der führenden sozialen Gruppe auf. Immer wird es einen
Vortrupp des Weltgeistes geben, eine Spitze der Entwicklung und der Bewußtheit,
eine Avantgarde, die das Recht zur Tat hat, weil sie die richtige Erkenntnis und
Bewußtheit hat – nicht als Auserwählte eines persönlichen Gottes, aber als
Moment in der Entwicklung, aus deren Immanenz sie keineswegs heraustreten
will, oder, nach dem vulgären Bilde, als Geburtshelfer der kommenden Dinge. Die
welthistorische Persönlichkeit – Theseus, Cäsar, Napoleon – ist ein Instrument
des Weltgeistes; ihr Diktat beruht darauf, daß sie im historischen Moment steht.
Die Weltseele, die Hegel damals 1806 in Jena reiten sah, war ein Soldat und kein
Hegelianer; sie war ein Repräsentant des Bündnisses der Philosophie mit dem
Säbel, nur von der Seite des Säbels her. Aber es waren Hegelianer, die aus dem
Bewußtsein, ihre Zeit richtig erkannt zu haben, eine politische Diktatur forderten,
in der sie, wie sich von selbst versteht, die Diktatoren sein würden. Nicht [71]
anders wie Fichte waren sie »erbötig, aller Welt den Beweis zu führen, daß ihre
Einsicht untrüglich sei«. Das gab ihnen ein Recht zur Diktatur. –
[Marginalie: Diktatur und Dialektik im Marxistischen Sozialismus]
Was hier von Hegels Philosophie gesagt wird, daß sie eine Seite hat, deren
praktische Konsequenz zu einer rationalistischen Diktatur führen könnte, gilt
auch für den Marxismus, und zwar ist die Art Evidenz, auf die sich die
metaphysische Sicherheit seiner Diktatur gründet, ganz im Rahmen Hegelischer
Geschichtskonstruktion geblieben. Weil die wissenschaftlichen Interessen von
Marx sich später ausschließlich zum Nationalökonomischen wandten (auch das
lag, wie gleich gezeigt werden soll, in der Konsequenz Hegelischen Denkens) und
der entscheidende Begriff der Klasse nicht in das geschichtsphilosophische und
soziologische System hineingearbeitet ist, konnte ein oberflächliche Betrachtung
das Wesentliche des Marxismus in die materialistische Geschichtsauffassung
verlegen. Aber schon im kommunistischen Manifest, dessen Linien immer
grundlegend geblieben sind, zeigt sich die eigentliche Geschichtskonstruktion.
Daß die Weltgeschichte eine Geschichte von Klassenkämpfen ist, wußte man
längst; darin liegt wirklich nicht das Neue des kommunistischen Manifestes. Auch
der Bourgeois war als hassenswerte Figur 1848 längst bekannt, und es gab
damals kaum einen bedeutenden Literaten, der das Wort nicht als Schimpfwort
gemeint hätte. Neu und faszinierend war am kommunistischen Manifest etwas
anderes: die systematische Konzentrierung des Klassenkampfes zu einem
einzigen, letzten Kampf der Menschheitsgeschichte, zu dem dialektischen
Höhepunkt der Spannung: Bourgeoisie und Proletariat. Die Gegensätze vieler
Klassen werden zu einem letzten Gegensatz vereinfacht. An die Stelle der
früheren zahlreichen Klassen, selbst an die Stelle der von Marx in den
nationalökonomischen Ausführungen des »Kapitals« noch anerkannten drei
Klassen Ricardos (Kapitalisten, Grundbesitzer, Lohnarbeiter) tritt ein einziger
Gegensatz. Die Vereinfachung bedeutet eine gewaltige Steigerung der Intensität.
Sie ergab sich mit systematischer und methodischer Notwendigkeit. Weil der
Gang der Entwicklung dialektisch und daher logisch ist, auch wenn seine Basis
ökonomisch bleibt, muß sich im letzten kritischen, absolut entscheidenden
Wendepunkt der Weltgeschichte [72] eine einfache Antithese ergeben. So
entsteht die größte Spannung des weltgeschichtlichen Moments. In der logischen
Vereinfachung liegt die letzte Steigerung nicht nur des wirklichen Kampfes,
sondern auch des gedanklichen Gegensatzes. Alles muß aufs äußerste getrieben
werden, damit es aus dialektischer Notwendigkeit umschlagen muß. Der
ungeheuerste Reichtum muß dem ungeheuersten Elend gegenüberstehen, die
alles-besitzende Klasse der nichtsbesitzenden, der Bourgeois, der nur besitzt, nur
hat und nichts Menschliches mehr ist, dem Proletarier, der nichts hat und nur
noch ein Mensch ist. Ohne die Dialektik der Hegelschen Philosophie ließe es sich
nach den bisherigen Erfahrungen der Geschichte durchaus denken, daß der
Zustand der Verelendung jahrhundertelang besteht und schließlich die
Menschheit in allgemeiner Dumpfheit untergeht oder eine neue Völkerwanderung
das Antlitz der Erde ändert. Die kommunistische Gesellschaft der Zukunft, die
höhere Stufe einer klassenlosen Menschheit, ist also nur dann evident, wenn der
Sozialismus die Struktur Hegelscher Dialektik beibehält. Dann allerdings muß die
Unmenschlichkeit der kapitalistischen Gesellschaftsordnung notwendig ihre
eigene Negation aus sich selbst produzieren.
Auch Lassalle suchte unter dem Eindruck dieser Dialektik die Spannung
antithetisch zum Äußersten zu treiben, wenn auch bei ihm wohl ein mehr
rhetorischer als denkerischer Trieb wirksam war, als er (gegen Schulze-Delitzsch)
sagte: »Ricardo ist der größte Theoretiker der Bourgeoisökonomie, er hat sie zum
Gipfel, das heißt zum Abgrund, geführt, wo vermöge ihrer eigenen theoretischen
Entwicklung selbst weiter nichts übrigbleibt als umzuschlagen in die
Sozialökonomie.« Die Bourgeoisie muß also ihre äußerste Intensität erreichen,
bevor die Gewißheit eintreten kann, daß ihre letzte Stunde gekommen ist. In
dieser wesentlichen Vorstellung sind Lassalle und Marx durchaus einig. Erst die
Vereinfachung der Gegensätze zum letzten absoluten Klassengegensatz bringt in
den dialektischen Prozeß den absolut kritischen Moment. Aber noch mehr: Woher
jene Gewißheit, daß dieser Moment eingetreten und die letzte Stunde der
Bourgeoisie wirklich gekommen ist? Wenn man die Art Evidenz untersucht, mit
welcher der Marxismus hier argumentiert, so erkennt man eine dem Hegelischen
[73] Rationalismus typische Selbstgarantie. Die Konstruktion geht davon aus,
daß die Entwicklung ein immer steigendes Bewußtsein bedeutet, und sieht in der
eigenen Gewißheit dieses Bewußtseins den Beweis dafür, daß sie richtig ist. Die
dialektische Konstruktion steigender Bewußtheit zwingt den konstruierenden
Denker, sich selbst mit seinem Denken als die Spitze der Entwicklung zu denken.
Das bedeutet für ihn gleichzeitig die Überwindung des von ihm restlos Erkannten,
des als historische Vergangenheit hinter ihm liegenden Stadiums. Er würde nicht
richtig denken und sich selbst widersprechen, wenn nicht in ihm die Entwicklung
sich am tiefsten bewußt würde. Daß eine Epoche im menschlichen Bewußtsein
erfaßt wird, erbringt für die historische Dialektik den Beweis, daß die erkannte
Epoche historisch erledigt ist. Denn das Antlitz dieses Denkers ist ins Historische,
d. h. in das Vergangene und das vergehend Gegenwärtige, gekehrt; nichts ist
falscher als die populäre Meinung, der Hegelianer glaube die Zukunft
voraussagen zu können wie ein Prophet. Er kennt die kommenden Dinge,
konkret, aber doch nur negativ, als dialektischen Gegensatz des heute schon
historisch Erledigten. Das bis zum Gegenwärtigen entwickelte Vergangene
dagegen erblickt er in seiner fortdauernden Entwicklung, und wenn er es richtig
erkennt und richtig konstruiert, so kann man die Sicherheit haben, daß es, als
restlos Erkanntes, einer vom Bewußtsein überwundenen Stufe angehört und
seine letzte Stunde gekommen ist.
Trotz einiger Redewendungen, wie »eiserne Notwendigkeit«, berechnet Marx die
kommenden Dinge nicht, wie ein Astronom künftige Gestirnkonstellationen
berechnet; aber ebensowenig ist er, was ein psychologistischer Journalismus aus
ihm machen wollte, ein jüdischer Prophet, der kommende Katastrophen
prophezeit. Daß bei ihm ein starkes moralisches Pathos lebendig ist und seine
Argumentation und Darstellungsweise beeinflußt, ist nicht schwer zu erkennen,
aber es ist, ebensowenig wie die haßerfüllte Verachtung für den Bourgeois, nicht
sein Spezifisches. Beides findet man auch bei vielen Nichtsozialisten. Die Leistung
von Marx bestand darin, daß er den Bourgeois aus der Sphäre aristokratischen
und literarischen Ressentiments zu einer welthistorischen Figur erhob, die nicht
im moralischen, sondern im [74] Hegelischen Sinne das absolut Unmenschliche
sein mußte, um in unmittelbarer Notwendigkeit das Gute und absolut
Menschliche als seinen Gegensatz hervorzurufen, ähnlich wie nach Hegel
(Phänomenologie II 257) »von dem jüdischen Volk gesagt werden kann, daß es
gerade darum, weil es unmittelbar vor der Pforte des Heils stehe, das
verworfenste sei«. Von dem Proletariat läßt sich daher marxistisch nur sagen,
daß es absolut die Negation der Bourgeoisie sein wird. Es wäre
unwissenschaftlicher Sozialismus, sich auszumalen, wie es im proletarischen
Zukunftsstaat aussieht. Daß alles, was das Proletariat angeht, nur negativ sich
bestimmen läßt, ist eine systematische Notwendigkeit. Erst als man das
vollständig vergessen hatte, konnte man Versuche anstellen, das Proletariat
positiv zu bestimmen. Richtigerweise läßt sich von der Zukunftgesellschaft nur
sagen, daß es in ihr keine Klassengegensätze gibt, und vom Proletariat nur,
daß es diejenige Gesellschaftsklasse ist, die nicht am Mehrwert partizipiert, die
nicht besitzt, weder Familie noch Vaterland kennt usw. Der Proletarier wird das
soziale Nichts. Von ihm muß gelten, daß er im Gegensatz zum Bourgeois nichts
ist als Mensch, woraus mit dialektischer Notwendigkeit folgt, daß er in der
Übergangszeit nichts sein darf als Klassenangehöriger, d. h. aufgehen muß
gerade in dem, was den Gegensatz zur Menschheit ausmacht, in der Klasse. Der
Klassengegensatz muß der absolute Gegensatz werden, damit alle Gegensätze
absolut überwunden werden und im Reinmenschlichen verschwinden können.
[Marginalie: Die Selbstgarantie des Marxismus]
Die wissenschaftliche Gewißheit des Marxismus bezieht sich also auf das Proletariat nur negativ, insoweit es ökonomisch der dialektische Gegensatz der Bourgeoisie ist. Positiv dagegen und in voller Geschichtlichkeit muß die Bourgeoisie erkannt werden. Weil ihr Wesen im Ökonomischen liegt, mußte ihr Marx auf das ökonomische Gebiet folgen, um sie dort restlos und in ihrem Wesen zu fassen. Gelang ihm das, hat er sie restlos erkannt, so ist der Beweis erbracht, daß sie der Geschichte angehört und erledigt [75] ist, ein Stadium der Entwicklung darstellt, welches der Geist bewußt überwunden hat. Für die Wissenschaftlichkeit des marxistischen Sozialismus ist es wahrhaftig eine Frage von Leben und Tod, ob es gelingt, die Bourgeoisie richtig zu analysieren und zu erfassen. Hier liegt das tiefste Motiv des dämonischen Fleißes, mit dem Marx in die ökonomischen Fragen hineindrang. Man hat ihm den Einwand gemacht, daß er die Naturgesetze des ökonomischen und sozialen Lebens zu finden hoffte und doch seine Untersuchungen fast ausschließlich auf industrielle Verhältnisse Englands beschränkte, als der »klassischen Stätte« der kapitalistischen Produktionsweise, daß er immer nur von Waren und Werten, also Begriffen des bürgerlichen Kapitalismus, spreche und damit in der alten klassischen, also bürgerlichen Nationalökonomie verbleibe. Dieser Einwand wäre richtig, wenn die spezifische Wissenschaftlichkeit des Marxismus nur in den scharfsinnigen Analysen läge. Wissenschaftlichkeit bedeutet aber hier die Bewußtheit einer Entwicklungsmetaphysik, die das Bewußtsein zum Kriterium des Fortschrittes macht. Die ungeheure Eindringlichkeit, mit der Marx immer von neuem auf die bürgerliche Ökonomie eingeht, ist also weder akademisch-theoretischer Fanatismus noch ein bloß technisch-taktisches Interesse am Gegner. Sie steht unter einem durch und durch metaphysischen Zwang. Das richtige Bewußtsein ist ein Kriterium dafür, daß eine neue Stufe der Entwicklung beginnt. Solange das nicht der Fall ist, solange nicht wirklich eine neue Epoche bevorsteht, kann die bisherige Epoche, d. h. die Bourgeoisie, nicht richtig erkannt werden, und umgekehrt: daß sie richtig erkannt ist, enthält wieder den Beweis, daß ihre Epoche zu Ende ist. In solchem Zirkel bewegt sich die Selbstgarantie der Hegelischen und auch die der Marxistischen Gewißheit. Erst die richtige Einsicht in den Gang der Entwicklung gibt also die wissenschaftliche Sicherheit, daß der historische Moment des Proletariats gekommen ist. Die Bourgeoisie kann das Proletariat nicht begreifen, wohl aber das Proletariat die Bourgeoisie. Darum bricht über die Epoche der Bourgeoisie die Dämmerung herein; die Eule der Minerva beginnt ihren Flug, und das soll hier nicht heißen, daß Kunst und Wissenschaft gedeihen, sondern daß die untergehende Epoche das Objekt historischen Bewußtseins einer neuen Epoche geworden ist. – [76] Im letzten Endzustande mag eine Marxistische, zu sich selbst gekommene Menschheit sich nicht unterscheiden von dem, was die rationalistische Erziehungsdiktatur als den Endzustand der Menschheit ansah. Dorthin brauchen wir dem Gedankengang nicht zu folgen. Der Rationalismus, der auch die Weltgeschichte in seine Konstruktion einbezieht, hat wohl seine großartigen dramatischen Momente; aber seine Steigerung endet in einem Fieber, und unmittelbar vor sich sieht er nicht mehr das idyllische Paradies, das der naive Optimismus der Aufklärung, das Condorcet in seiner Skizze der Entwicklung des Menschengeschlechts, in der »Apokalypse der Aufklärung«, vor sich sah. Der neue Rationalismus hebt auch sich selbst dialektisch auf, und vor ihm steht eine furchtbare Negation. Die Gewaltanwendung, zu der es dabei kommen wird, kann nicht mehr die naive Schulmeisterei Fichtescher Erziehungsdiktatur sein. Der Bourgeois soll nicht erzogen, sondern vernichtet werden. Der Kampf, der ganz reale, blutige Kampf, der hier entsteht, brauchte einen anderen Gedankengang und eine andere Geistesverfassung als die im Kern immer im Kontemplativen verbleibende Hegelianische Konstruktion. Als wichtigster intellektueller Faktor bleibt sie zwar durchaus bestehen, und welcher Spannkraft sie noch fähig ist, läßt fast jede Schrift Lenins und Trotzkis erkennen. Aber sie ist nur ein intellektuelles Instrument geworden für eine in Wahrheit nicht mehr rationalistische Motivierung. Die Parteien des Kampfes, der zwischen Bourgeoisie und Proletariat entbrannt ist, mußten eine konkretere Gestalt bekommen, wie es für einen wirklichen konkreten Kampf notwendig war. Eine Philosophie konkreten Lebens bot hierfür eine geistige Waffe, eine Theorie, die jede intellektuelle Erkenntnis als etwas nur Sekundäres ansah im Vergleich zu tieferen – voluntaristischen, emotionalen oder vitalen – Vorgängen, und die einer Geistesverfassung entsprach, in der das Rangverhältnis der überlieferten Moral, nämlich die Herrschaft des Bewußten über das Unbewußte, der Ratio über die Instinkte, von Grund auf erschüttert war. Dem absoluten Rationalismus der Erziehungsdiktatur sowohl wie dem relativen Rationalismus der Gewaltenteilung trat eine neue Theorie unmittelbarer Gewaltanwendung entgegen, dem Glauben an die Diskussion eine Theorie der direkten Aktion. Nicht nur der [77] Parlamentarismus, auch die in der rationalistischen Diktatur theoretisch immer noch bewahrte Demokratie war damit in ihrem Fundament angegriffen. Wie Trotzki gegen den Demokraten Kautsky mit Recht bemerkt: im Bewußtsein von Relativitäten findet man nicht den Mut, Gewalt anzuwenden und Blut zu vergießen.
IV. Irrationalistische Theorien unmittelbarer Gewaltanwendung.
Es darf hier wiederholt werden, daß diese Betrachtung ihr Interesse konsequent
auf die ideelle Grundlage politischer und staatsphilosophischer Tendenzen richtet,
um die moralisch Situation des heutigen Parlamentarismus und die Kraft der
parlamentarischen Idee zu erkennen. Lag in der Marxistischen Diktatur des
Proletariats immer noch die Möglichkeit einer rationalistischen Diktatur, so
beruhen alle modernen Lehren direkter Aktion und Gewaltanwendung mehr oder
weniger bewußt auf einer Irrationalitätsphilosophie. In der Wirklichkeit, wie sie in
der bolschewistischen Herrschaft auftrat, zeigte sich, daß im politischen Leben
sehr verschiedene Strömungen und Tendenzen nebeneinander wirksam sein
können. Obwohl die bolschewistische Regierung aus politischen Gründen die
Anarchisten unterdrückte, enthält der Komplex, in dem sich die bolschewistische
Argumentation tatsächlich bewegt, ausgesprochen anarcho-syndikalistische
Gedankengänge, und daß die Bolschewisten ihre politische Macht gebrauchen,
um den Anarchismus auszurotten, vernichtet die geistesgeschichtliche
Verwandtschaft ebensowenig wie die Unterdrückung der Levellers durch Cromwell
seinen Zusammenhang mit ihnen aufhebt. Vielleicht ist der Marxismus auf
russischem Boden so hemmungslos aufgetreten, weil hier das proletarische
Denken von allen Bindungen westeuropäischer Tradition und allen den
moralischen und Bildungsvorstellungen, in denen Marx und Engels noch ganz
selbstverständlich lebten, endgültig gelöst war. Die Theorie von der Diktatur des
Proletariats, wie sie heute noch bei den marxistischen Parteien offiziell ist, wäre
zwar ein schönes Beispiel dafür, daß ein der geschichtlichen Entwicklung sich
bewußter Rationalismus zur Gewaltanwendung schreitet; auch lassen sich in der
Gesinnung, in der Argumentation, in [78] der organisatorischen und
administrativen Durchführung, zahllose Parallelen zur jakobinischen Diktatur von
1793 zeigen und die ganze Unterrichts- und Bildungsorganisation, die von der
Sowjetregierung im sogenannten » Proletkult« geschaffen wurde, ist ein
herrlicher Fall einer radikalen Erziehungsdiktatur. Aber damit ist noch nicht
erklärt, warum gerade in Rußland die Ideen des Industrieproletariats moderner
Großstädte zu solcher Herrschaft gelangen konnten. Der Grund liegt darin, daß
neue, irrationalistische Motive der Gewaltanwendung mit wirksam gewesen sind:
nicht der aus einer extremen Übertreibung in sein Gegenteil umschlagende
Rationalismus, der in Utopien phantasiert, sondern eine neue Bewertung
rationalen Denkens überhaupt, ein neuer Glaube an Instinkt und Intuition, der
jeden Glauben an die Diskussion beseitigt und es auch ablehnen würde, durch
eine Erziehungsdiktatur die Menschheit reif zur Diskussion zu machen.
Von den hier interessierenden Schriften ist in Deutschland eigentlich nur Enrico
Ferris »revolutionäre Methode« dank der Übersetzung von Robert Michels (in der
Grünbergschen Sammlung der Hauptwerke des Sozialismus) bekannt geworden.
Die Darlegung im folgenden hält sich an die »Réflexions sur la violence« von
Georges Sorel , die den geistesgeschichtlichen Zusammenhang am deutlichsten
erkennen lassen. Dies Buch hat außerdem den Vorzug zahlreicher origineller
historischer und philosophischer Aperçus und bekennt sich offen zu seinen
geistigen Ahnen, zu Proudhon, Bakunin und Bergson. Sein Einfluß ist bedeutend
größer, als man auf den ersten Blick erkennen könnte und ist sicher nicht
dadurch erledigt, daß Bergson unmodern wird . Benedetto Croce meinte von
Sorel, er habe dem marxistischen Traum eine neue Form gegeben, doch habe bei
der Arbeiterschaft der demokratische Gedanke endgültig gesiegt. Nach den [79]
Ereignissen in Rußland und in Italien wird man das nicht mehr so endgültig
annehmen können. Die Grundlage jener Reflexionen über die Gewalt ist eine
Theorie unmittelbaren konkreten Lebens, die von Bergson übernommen und
unter dem Einfluß von zwei Anarchisten, Proudhon und Bakunin, auf Probleme
des sozialen Lebens übertragen wird.
Für Proudhon und für Bakunin bedeutet Anarchismus einen Kampf gegen jede Art
systematischer Einheit, gegen die zentralisierende Uniformität des modernen
Staates, gegen die parlamentarischen Berufspolitiker, gegen Bureaukratie, Militär
und Polizei, gegen den als metaphysischen Zentralismus empfundenen
Gottesglauben. Die Analogie der beiden Vorstellungen von Gott und Staat
drängte sich Proudhon unter dem Einfluß der Restaurationsphilosophie auf. Er
gab ihr eine revolutionäre, antistaatliche und antitheologische Wendung, die
Bakunin zur letzten Konsequenz geführt hat . Die konkrete Individualität, die
soziale Wirklichkeit des Lebens wird in jedem umfassenden System vergewaltigt.
Der Einheitsfanatismus der Aufklärung ist nicht weniger despotisch wie die
Einheit und Identität der modernen Demokratie. Einheit ist Sklaverei; auf
Zentralismus und Autorität beruhen alle tyrannischen Institutionen, mögen sie
nun, wie in der modernen Demokratie, durch das allgemeine Wahlrecht
sanktioniert sein oder nicht . Bakunin gibt diesem Kampf gegen Gott und Staat
den Charakter eines Kampfes gegen Intellektualismus und gegen die überlieferte
Form der Bildung überhaupt. Er sieht – mit gutem Grund – in der Berufung auf
den Verstand eine Prätention, das Haupt, der Kopf, das Gehirn einer Bewegung
zu sein, also wieder eine neue Autorität. Auch die Wissenschaft hat nicht das
Recht zu herrschen. Sie ist nicht das Leben, sie schafft nichts, sie konstruiert und
erhält, aber sie versteht nur das Allgemeine, das Abstrakte und opfert die
individuelle Fülle des Lebens auf dem Altar ihrer Abstraktion. Die Kunst ist für das
Leben der Menschheit wichtiger als die Wissenschaft. Derartige Äußerungen
Bakunins [80] stimmen mit Gedanken von Bergson überraschend überein und
sind mit Recht hervorgehoben worden . Aus dem unmittelbaren, immanenten
Leben der Arbeiterschaft selbst hat man die Bedeutung der Gewerkschaften und
ihrer spezifischen Kampfmittel, besonders des Streikes, erkannt. So wurden
Proudhon und Bakunin die Väter des Syndikalismus und schufen die Tradition, auf
welcher, durch Argumente Bergsonscher Philosophie gestützt, die Gedanken von
Sorel beruhen. Ihren Kern bildet eine Theorie vom Mythus, die den stärksten
Gegensatz zum absoluten Rationalismus und seiner Diktatur bedeutet, aber
gleichzeitig, weil sie eine Lehre unmittelbarer aktiver Entscheidung ist, einen
noch stärkeren Gegensatz zu dem relativen Rationalismus des ganzen
Komplexes, der sich um Vorstellungen wie Balancierung, öffentliche Diskussion
und Parlamentarismus gruppiert.
Die Fähigkeit zum Handeln und zum Heroismus, alle weltgeschichtliche Aktivität
liegt für Sorel in der Kraft zum Mythus. Beispiele solcher Mythen sind: die
Vorstellung von Ruhm und großem Namen bei den Griechen, oder die Erwartung
des jüngsten Gerichts im alten Christentum, der Glaube an die »vertu« und an
die revolutionäre Freiheit während der großen französischen Revolution, die
nationale Begeisterung der deutschen Freiheitskriege von 1813. Nur im Mythus
liegt das Kriterium dafür, ob ein Volk oder eine andere soziale Gruppe eine
historische Mission hat und sein historischer Moment gekommen ist. Aus den
Tiefen echter Lebensinstinkte, nicht aus einem Räsonnement oder einer
Zweckmäßigkeitserwägung, entspringt der große Enthusiasmus, die große
moralische Dezision und der große Mythus. In unmittelbarer Intuition schafft eine
begeisterte Masse das mythische Bild, das ihre Energie vorwärts treibt und ihr
sowohl die Kraft zum Martyrium wie den Mut zur Gewaltanwendung gibt. Nur so
wird ein Volk oder eine Klasse zum Motor der Weltgeschichte. Wo das fehlt, läßt
sich keine soziale und politische Macht aufrechthalten, und kein mechanischer
Apparat kann einen Damm bilden, wenn ein neuer Strom geschichtlichen Lebens
losbricht. Demnach kommt alles darauf an, richtig zu sehen, wo heute diese
Fähigkeit [81] zum Mythus und diese vitale Kraft wirklich lebt. Bei der modernen
Bourgeoisie, dieser in Angst um Geld und Besitz verkommenen, durch
Skeptizismus, Relativismus und Parlamentarismus moralisch zerrütteten
Gesellschaftsschicht, wird man sie gewiß nicht finden. Die Herrschaftsform dieser
Klasse, die liberale Demokratie, ist nur eine »demagogische Plutokratie«. Wer ist
also heute der Träger des großen Mythus? Sorel sucht zu beweisen, daß nur noch
die sozialistischen Massen des Industrieproletariats einen Mythus haben, und
zwar im Generalstreik, an den sie glauben. Es ist viel weniger wichtig, was der
Generalstreik heute wirklich bedeutet, als welchen Glauben das Proletariat mit
ihm verbindet, zu welchen Taten und Opfern er es begeistert, und ob er eine
neue Moral zu produzieren vermag. Der Glaube an den Generalstreik und an eine
durch ihn herbeizuführende ungeheure Katastrophe des ganzen sozialen und
wirtschaftlichen Lebens gehört daher zum Leben des Sozialismus. Aus den
Massen selbst, aus der Unmittelbarkeit industrieproletarischen Lebens, ist er
entstanden, nicht als eine Erfindung von Intellektuellen und Literaten, nicht als
eine Utopie; denn auch die Utopie ist nach Sorel ein Produkt rationalistischen
Geistes und will nach einem mechanischen Schema von außen das Leben
meistern.
Unter dem Gesichtspunkt dieser Philosophie wird das bürgerliche Ideal friedlicher
Verständigung, bei dem alle ihren Vorteil finden und ein gutes Geschäft machen
sollen, zu einer Ausgeburt feigen Intellektualismus; die diskutierende,
transingierende, parlamentierende Verhandlung erscheint als ein Verrat am
Mythus und an der großen Begeisterung, auf die alles ankommt. Dem
merkantilen Bild von der Balance tritt ein anderes entgegen, die kriegerische
Vorstellung einer blutigen, definitiven, vernichtenden Entscheidungsschlacht.
Gegen den parlamentarischen Konstitutionalismus trat dieses Bild 1848 von
beiden Seiten auf: von der Seite der überlieferten Ordnung im konservativen
Sinne, repräsentiert durch einen katholischen Spanier, Donoso Cortes, und im
radikalen Anarchosyndikalismus bei Proudhon. Beide verlangen eine
Entscheidung. Alle Gedanken des Spaniers bewegen sich um den großen Kampf
(la gran contienda), um die furchtbare Katastrophe, die bevorsteht und nur von
der metaphysischen Feigheit eines [82] diskutierenden Liberalismus geleugnet
werden kann. Und Proudhon, für dessen Denken hier die Schrift »La Guerre et la
Paix« charakteristisch ist, spricht von der den Gegner vernichtenden
Napoleonischen Schlacht, der »Bataille Napoléonienne«. Alle Gewaltsamkeiten
und Rechtsverletzungen, die zu dem blutigen Kampf gehören, erhalten für
Proudhon eine geschichtliche Sanktion. Statt der relativen, einer
parlamentarischen Behandlung zugänglichen Gegensätze erscheinen jetzt
absolute Antithesen. »Es kommt der Tag der radikalen Verneinungen und der
souveränen Behauptungen« ; keine parlamentarische Diskussion kann ihn
aufhalten ; das von seinen Instinkten getriebene Volk wird die Katheder der
Sophisten zerschlagen – alles Äußerungen von Cortes, die wörtlich von Sorel
stammen könnten, nur daß der Anarchist auf der Seite der Instinkte des Volkes
steht. Für Cortes ist der radikale Sozialismus etwas Großartigeres als die liberale
Transingenz, weil er auf die letzten Probleme zurückgeht und auf radikale Fragen
eine entscheidende Antwort gibt, weil er eine Theologie hat. Gerade Proudhon ist
hier der Gegner, nicht weil er der 1848 am meisten genannte Sozialist war,
gegen den Montalembert eine berühmte Parlamentsrede gehalten hatte, sondern
weil er ein radikales Prinzip radikal vertritt. Der Spanier verzweifelte angesichts
der dummen Ahnungslosigkeit der Legitimisten und der feigen Schlauheit der
Bourgeoisie. Nur beim Sozialismus sah er noch das, was er Instinkt (el instinto)
nannte, woraus er den Schluß zog, daß auf die Dauer alle Parteien für den
Sozialismus arbeiten. So gewannen die Gegensätze wieder geistige Dimensionen
und oft eine geradezu eschatologische Spannung. Anders als bei der dialektisch
konstruierten Spannung des Hegelischen Marxismus handelt es sich hier um die
unmittelbaren, intuitiven Gegensätze mythischer Bilder. Marx konnte von der
Höhe seiner Hegelischen Schulung Proudhon als einen philosophischen
Dilettanten behandeln und ihm zeigen, wie arg er Hegel mißverstanden hatte.
Heute würde ein radikaler Sozialist mit Hilfe einer heute modernen Philosophie
Marx zeigen können, daß er hier nur ein Schulmeister war und noch [83] ganz in
der intellektualistischen Überschätzung westeuropäisch-bürgerlicher Bildung
steckte, während der arme, abgekanzelte Proudhon jedenfalls den Instinkt für
das wirkliche Leben arbeitender Massen besaß. In den Augen von Cortes war der
sozialistische Anarchist ein böser Dämon, ein Teufel, und für Proudhon ist der
Katholik ein fanatischer Großinquisitor, über den er zu lachen versucht. Daß hier
die beiden eigentlichen Gegner waren und alles andere provisorische Halbheit, ist
heute leicht zu erkennen.
Die kriegerischen und heroischen Vorstellungen, die sich mit Kampf und Schlacht
verbinden, werden von Sorel wieder ernst genommen als die wahren Impulse
intensiven Lebens. Das Proletariat muß an den Klassenkampf glauben als an
einen wirklichen Kampf, nicht wie an ein Stichwort für Parlamentsreden und
demokratische Wahlagitation. Es begreift ihn aus einem Lebensinstinkt, ohne
wissenschaftliche Konstruktion, aber als Schöpfer einer gewaltige Mythe, in der
es den Mut zur Entscheidungsschlacht findet. Für den Sozialismus und seinen
Klassenkampfgedanken gibt es daher keine größere Gefahr als Berufspolitik und
Beteiligung am parlamentarischen Betrieb. Sie zermürben den großen
Enthusiasmus in Geschwätz und Intrige und töten die echten Instinkte und
Intuitionen, aus denen eine moralische Dezision hervorgeht. Was das
menschliche Leben an Wert hat, kommt nicht aus einem Räsonnement; es
entsteht im Kriegszustande bei Menschen, die, von großen mythischen Bildern
beseelt, am Kampfe teilnehmen; es hängt ab »d'un état de guerre auquel les
hommes acceptent de participer et qui se traduit en mythes [84]
précis« (Réflexions p. 319). Kriegerische, revolutionäre Begeisterung und die
Erwartung ungeheurer Katastrophen gehören zur Intensität des Lebens und
bewegen die Geschichte. Aber der Schwung muß aus den Massen selbst
kommen; Ideologen und Intellektuelle können ihn nicht erfinden. So sind die
Revolutionskriege von 1792 entstanden; so die Epoche, die Sorel mit Renan als
die größte Epopöe des 19. Jahrhunderts feiert, nämlich die deutschen
Freiheitskriege von 1813: aus der irrationalen Lebensenergie einer anonymen
Masse wurde ihr heroischer Geist geboren.
Jede rationalistische Deutung würde die Unmittelbarkeit des Lebens fälschen. Der
Mythus ist keine Utopie. Denn diese, ein Produkt räsonnierenden Denkens, führt
höchstens zu Reformen. Auch darf man den kriegerischen Elan nicht mit einem
Militarismus verwechseln, und vor allem will die Gewaltanwendung dieser
Irrationalitätsphilosophie etwas anderes sein als Diktatur. Sorel haßt, wie
Proudhon, allen Intellektualismus, alle Zentralisierung, Uniformierung und
verlangt doch auch, wie Proudhon, strengste Disziplin und Moral. Die große
Schlacht wird kein Werk wissenschaftlicher Strategie sein, sondern eine
»accumulation d'exploits héroiques« und eine Entfesselung der »force
individualiste dans les masses soulevées« (Réflexions p. 376). Die schöpferische
Gewalt, wie sie aus der Spontaneität enthusiasmierter Massen bricht, ist
infolgedessen auch etwas anderes als Diktatur. Rationalismus und alle Monismen,
die ihm folgen, Zentralisation und Uniformität, ferner die bürgerlichen Illusionen
vom »großen Mann« gehören nach Sorel zur Diktatur. Ihr praktisches Resultat ist
systematische Unterjochung, justizförmige Grausamkeit und ein mechanischer
Apparat. Die Diktatur ist nichts als eine aus rationalistischem Geist geborene
militärisch-bureaukratisch-polizeiliche Maschine, die revolutionäre
Gewaltanwendung der Massen dagegen ein Ausdruck unmittelbaren Lebens, oft
wild und barbarisch, aber niemals systematisch grausam und unmenschlich.
Diktatur des Proletariats bedeutet auch für Sorel, wie für jeden, der den
geistesgeschichtlichen Zusammenhang sieht, eine Wiederholung von 1793. Wenn
der Revisionist Bernstein die Meinung ausgesprochen hat, diese Diktatur werde
vermutlich die eines Klubs von Rednern und Literaten sein, so dachte er eben
[85] an die Imitation von 1793, und Sorel erwidert ihm (Réflexions p. 251): die
Vorstellung einer Diktatur des Proletariats ist ein Erbteil aus dem ancien régime.
Sie hat zur Folge, daß man, wie die Jakobiner es getan haben, einen neuen
bureaukratischen und militärischen Apparat an die Stelle des alten setzt. Das
wäre eine neue Herrschaft von Intellektuellen und Ideologen, aber keine
proletarische Freiheit. Auch Engels, von dem das Wort stammt, daß es bei der
Diktatur des Proletariats zugehen werde wie 1793, ist in den Augen von Sorel ein
typischer Rationalist . Aber daraus folgt nicht, daß es bei der proletarischen
Revolution revisionistisch-pazifistisch-parlamentarisch zugehen müßte. Vielmehr
tritt an die Stelle der mechanisch-konzentrierten Macht des bürgerlichen Staates
die schöpferische proletarische Gewalt, an die Stelle der »force« die »violence«.
Diese ist nur ein kriegerischer Akt, keine juristisch und administrativ formierte
Maßnahme. Marx hat die Unterscheidung noch nicht gekannt, weil er noch in den
überlieferten politischen Vorstellungen lebte. Die proletarischen, nichtpolitischen
Syndikate und der proletarische Generalstreik bringen spezifisch neue
Kampfmethoden hervor, die eine Wiederholung der alten politischen und
militärischen Mittel ganz unmöglich machen. Für das Proletariat gibt es daher nur
eine Gefahr, daß es sich seine Kampfmittel durch die parlamentarische
Demokratie aus der Hand nehmen und paralysieren läßt (Reflexions p. 268).
Wenn man einer so entschieden irrationalistischen Theorie mit Argumenten
entgegentreten darf , so wird man auf mehrere Un- [86] stimmigkeiten
hinweisen müssen, nicht also auf Fehler im Sinne einer abstrakten Logik, sondern
auf unorganische Widersprüche. Zunächst versucht Sorel die rein ökonomische
Basis des proletarischen Standpunktes beizubehalten und geht, trotz mancher
Einwände, immer entschieden von Marx aus. Er hofft, das Proletariat werde eine
Moral ökonomischer Produzenten schaffen. Der Klassenkampf ist ein Kampf, der
sich auf ökonomischer Basis mit ökonomischen Mitteln abspielt. Im vorigen
Kapitel wurde gezeigt, daß Marx aus einer systematischen und logischen
Notwendigkeit seinem Gegner, dem Bourgeois, auf das ökonomische Gebiet
gefolgt ist. Hier hat also der Feind das Terrain bestimmt, auf dem man kämpft,
und auch die Waffen, d. h. die Struktur der Argumentation. Wenn man dem
Bourgeois auf das ökonomische Gebiet folgt, wird man ihm auch in Demokratie
und Parlamentarismus folgen müssen. Außerdem wird man sich ohne den
wirtschaftlich-technischen Rationalismus der bürgerlichen Ökonomie vorläufig
wenigstens auf ökonomischem Gebiete nicht bewegen können. Der vom
kapitalistischen Zeitalter geschaffene Mechanismus der Produktion hat eine
rationalistische Gesetzmäßigkeit in sich und aus einer Mythe kann man wohl den
Mut schöpfen, ihn zu zerschlagen; soll er aber weitergeführt werden, soll die
Produktion sich noch weiter steigern, was auch Sorel selbstverständlich will, so
wird das Proletariat auf seinen Mythus verzichten müssen. Ebenso wie die
Bourgeoisie wird es durch die Übermacht des Produktionsmechanismus in eine
rationalistische und mechanistische Mythenlosigkeit hineingezwungen. Hier war
Marx auch im vitalen Sinne konsequenter, weil er rationalistischer war. Aber vom
Irrationalen aus gesehen, war es ein Verrat, noch ökonomischer und noch
rationalistischer sein zu wollen als die Bourgeoisie. Bakunin hat das durchaus
richtig empfunden. Bildung und Denkweise von Marx blieben im Überlieferten,
das hieß damals im Bürgerlichen, so daß er in geistiger Abhängigkeit von seinem
Gegner verharrte. Trotzdem hat er gerade durch seine Konstruktion des
Bourgeois eine für den Mythus im Sinne von Sorel unentbehrliche Arbeit
geleistet. [87]
Die große psychologische und geschichtliche Bedeutung der Mythentheorie kann
gar nicht geleugnet werden. Auch die mit den Mitteln Hegelischer Dialektik
unternommene Konstruktion des Bourgeois hat dazu gedient, ein Bild von einem
Gegner zu schaffen, auf das alle Affekte von Haß und Verachtung sich häufen
konnten. Ich glaube, die Geschichte dieses Bildes vom Bourgeois ist ebenso
wichtig wie die Geschichte des Bourgeois selbst. Eine zuerst von Aristokraten
geschaffene Spottfigur wird im 19. Jahrhundert von romantischen Künstlern und
Dichtern weitergeführt. Seitdem die Wirkung von Stendhal sich verbreitet,
verachten alle Literaten den Bourgeois, auch wenn sie von ihm leben oder wenn
sie zur Lieblingslektüre eines bürgerlichen Publikums werden, wie Murger mit
seiner Bohème. Wichtiger als solche Karikaturen ist der Haß sozial deklassierter
Genies, wie Baudelaire, der dem Bild immer neues Leben gibt. Diese in
Frankreich von französischen Autoren angesichts des französischen Bourgois
geschaffene Figur stellen Marx und Engels in die Dimensionen einer
weltgeschichtlichen Konstruktion. Sie geben ihr die Bedeutung des letzten
Repräsentanten der vorgeschichtlichen, in Klassen zerteilten Menschheit, des
letzten Feindes der Menschheit überhaupt, des letzten odium generis humani. So
wurde das Bild unendlich erweitert und mit einem großartigen, nicht nur
weltgeschichtlichen, sondern auch metaphysischen Hintergrund nach dem Osten
weitergetragen. Hier konnte es dem russischen Haß gegen die Kompliziertheit,
Künstlichkeit und den Intellektualismus westeuropäischer Zivilisation neues
Leben geben und von ihm selber neues Leben empfangen. Auf russischem Boden
vereinigten sich alle Energien, die dieses Bild geschaffen hatten. Beide, der Russe
wie der Proletarier, sahen jetzt im Bourgeois die Inkarnation alles dessen, was
wie ein tödlicher Mechanismus ihre Art Leben zu knechten suchte. Das Bild war
von Westen nach Osten gewandert. Hier aber bemächtigte sich seiner ein
Mythus, der nicht mehr rein aus Klassenkampfinstinkten wächst, sondern starke
nationale Elemente enthält. Sorel hat, als eine Art Testament, der letzten Auflage
seiner Reflexionen über die Gewalt 1919 eine Apologie für Lenin beigefügt. Er
nennt ihn den größten Theoretiker, den der Sozialismus seit Marx gehabt hat und
vergleicht ihn als Staatsmann mit [88] Peter dem Großen, nur daß heute
umgekehrt nicht mehr ein westeuropäischer Intellektualismus Rußland sich
assimiliert, vielmehr umgekehrt die proletarische Gewaltanwendung hier
mindestens eines erreicht hat, nämlich daß Rußland wieder russisch geworden
ist, Moskau wieder die Hauptstadt, und daß die europäisierte, ihr eigenes Land
verachtende russische Oberschicht vernichtet wurde. Die proletarische
Gewaltanwendung hat Rußland wieder moskowitisch gemacht. Im Munde eines
internationalen Marxisten ist das ein merkwürdiges Lob, denn es zeigt, daß die
Energie des Nationalen größer ist als die des Klassenkampfmythus.
Auch die anderen Beispiele von Mythen, die Sorel erwähnt, beweisen, soweit sie
in die neuere Zeit fallen, daß der stärkere Mythus im Nationalen liegt. Die
revolutionären Kriege des französischen Volkes, die spanischen und deutschen
Freiheitskämpfe gegen Napoleon sind Symptome einer nationalen Energie. Im
Nationalgefühl sind verschiedene Elemente auf höchst verschiedenartige Weise
bei den verschiedenen Völkern wirksam: die mehr naturhaften Vorstellungen von
Rasse und Abstammung, ein anscheinend mehr für kelto-romanische Stämme
typischer »terrisme«; dann Sprache, Tradition, Bewußtsein gemeinsamer Kultur
und Bildung, Bewußtsein einer Schicksalsgemeinschaft, eine Empfindlichkeit für
das Verschiedensein an sich – alles das bewegt sich heute eher in der Richtung
zu nationalen als zu Klassengegensätzen. Beides kann sich verbinden, wofür als
Beispiel die Freundschaft zwischen Padraic Pearse, dem Märtyrer des neuen
irischen Nationalbewußtseins, und dem irischen Sozialisten Connolly genannt sei,
die beide als Opfer des Dubliner Aufstandes 1916 starben. Auch kann ein
gemeinsamer ideeller Gegner eine merkwürdige Übereinstimmung bewirken; so
trifft die Bekämpfung der Freimaurerei durch den Fascismus zusammen mit dem
Haß von Bolschewisten gegen die Freimaurerei, die als der »perfideste Betrug der
Arbeiterklasse durch eine radikalisierende Bourgeoisie« bezeichnet wird . Aber
wo es zu einem offenen Gegensatz der beiden Mythen gekommen ist, in Italien,
hat bis heute der nationale Mythus gesiegt. Seinen kommunistischen Feind malte
der ita- [89] lienische Fascismus mit einem grausigen Bild, dem mongolischen
Gesicht des Bolschewismus; es hat größeren Eindruck gemacht und stärkere
Affekte hervorgerufen als das sozialistische Bild vom Bourgeois. Bisher gibt es
nur ein einziges Beispiel dafür, daß unter bewußter Berufung auf den Mythus
Menschheitsdemokratie und Parlamentarismus verächtlich beiseite gesetzt
wurden, und das war ein Beispiel für die irrationale Kraft des nationalen Mythus.
In seiner berühmten Rede vom Oktober 1922 in Neapel, vor dem Marsch auf
Rom, sagte Mussolini: »Wir haben einen Mythus geschaffen, der Mythus ist ein
Glaube, ein edler Enthusiasmus, er braucht keine Realität zu sein, er ist ein
Antrieb und eine Hoffnung, Glaube und Mut. Unser Mythus ist die Nation, die
große Nation, die wir zu einer konkreten Realität machen wollen.« In derselben
Rede nennt er den Sozialismus eine inferiore Mythologie. Wie damals, im 16.
Jahrhundert, hat wieder ein Italiener das Prinzip der politischen Wirklichkeit
ausgesprochen. Die geistesgeschichtliche Bedeutung dieses Beispiels ist deshalb
besonders groß, weil der nationale Enthusiasmus auf italienischem Boden bisher
eine demokratische und parlamentarisch-konstitutionelle Tradition hatte und
ganz von der Ideologie des angelsächsischen Liberalismus beherrscht zu sein
schien.
Die Theorie vom Mythus ist der stärkste Ausdruck dafür, daß der relative
Rationalismus des parlamentarischen Denkens seine Evidenz verloren hat. Wenn
anarchistische Autoren aus Feindschaft gegen Autorität und Einheit die
Bedeutung des Mythischen entdeckten, so haben sie doch, ohne es zu wollen, an
der Grundlage einer neuen Autorität, eines neuen Gefühls für Ordnung, Disziplin
und Hierarchie mitgearbeitet. Freilich, die ideelle Gefahr derartiger
Irrationalitäten ist groß. Letzte, wenigstens in einigen Resten noch bestehende
Zusammengehörigkeiten werden aufgehoben in dem Pluralismus einer
unabsehbaren Zahl von Mythen. Für die politische Theologie ist das Polytheismus,
wie jeder Mythus polytheistisch ist. Aber als gegenwärtige starke Tendenz kann
man es nicht ignorieren. Vielleicht hofft ein parlamentarischer Optimismus auch
diese Bewegung zu relativieren und, wie im fascistischen Italien, alles über sich
ergehend lassend, bis zur Wiederaufnahme der Diskussion warten zu können.
Vielleicht auch die Diskussion [90] selbst zur Diskussion zu stellen, sofern nur
eben diskutiert wird. Aber in der wiederaufgenommenen Diskussion dürfte er sich
dann nicht damit begnügen, nur seine Gegenfrage »Parlamentarismus, was
sonst?« zu wiederholen und geltend zu machen, es gebe für ihn vorläufig noch
keinen Ersatz. Das wäre ein hilfloses Argument und nicht imstande, das Zeitalter
der Diskussion zu erneuern.
Anmerkungen
1 Ein ganz typisches Beispiel ist die Definition des Parlamentarismus in dem Buch des Senators Prof. Gaetano Mosca, Teorica dei Governi e Governo Parlamentare, 2. Aufl., Mailand 1925 (1. Aufl. 1883), S. 147; er versteht darunter eine Regierung, in welcher die politische Überlegenheit (la preminenza politica) im Staate Elementen zusteht, welche direkt oder indirekt aus einer Volkswahl hervorgehen. Auch die beliebte Gleichstellung von Repräsentativverfassung und Parlamentarismus enthält dieselbe Verwechslung. [S. 6]
2 Ein kürzlich erschienenes, interessantes und witziges, trotz aller literarischen und gedanklichen Sprünge sehr beachtenswertes Buch, Wyndham Lewis, The art of being ruled, London (Chatto and Windus) 1926, erklärt diesen Übergang vom Intellektuellen zum Affektiven und Sensuellen dadurch, daß infolge der modernen Demokratie der männliche Typus zurückgedrängt wird und eine allgemeine Feminisierung eintritt. [S. 11]
3 Doch trifft gerade hier eine Feststellung zu, die Robert Michels im Vorwort zur 2. Auflage seiner »Soziologie des Parteiwesens« (S. XVIII) macht, »daß auf dem Gebiete sowohl der theoretischen, zumal aber dem der angewandten Massenpsychologie ... die deutsche Wissenschaft hinter der französischen, italienischen, amerikanischen und englischen um einige Dezennien an Arbeitsleistung, aber auch an Interesse zurücksteht.« Dem wäre nur hinzuzufügen, daß ein Buch wie das von Robert Michels, mit seinem erstaunlichen Reichtum an Material und an Gedanken, doch wohl geeignet ist, ein Dezennium des Rückstandes zu kompensieren.
4 Die zur Demokratie gehörige politische Substanz kann wohl nicht im bloß Ökonomischen liegen. Aus der ökonomischen Gleichheit folgt noch keine politische Homogenität; wohl können – negativ – große ökonomische Ungleichheiten eine sonst bestehende politische Homogenität aufheben oder gefährden. Die weitere Ausführung dieser Thesen gehört in einen anderen Zusammenhang. [S. 14]
5 Insofern besteht ein »Pluralismus«, und der soziale Pluralismus, in den nach der Prognose von M. J. Bonn, Die Krisis der europäischen Demokratie, 1925, die heutige, angebliche Menschheitsdemokratie sich auflösen wird, ist in anderer, wirksamerer Form längst vorhanden und immer vorhanden gewesen. [S. 16]
6) Diese Unterscheidung hat ein sehr beachtenswerter Aufsatz von Werner Becker in der Zeitschrift »Schildgenossen«, September 19-25, gut ausgeführt; die Arbeit beruht auf einem in meinem politischen Seminar, Sommersemester 1925, gehaltenen ausgezeichneten Referat. Der Aufsatz [18 | 19] von H. Hefele, »Hochland«, November 1924, betont ebenfalls einen Gegensatz von Liberalismus und Demokratie. Doch halte ich sowohl Becker wie Hefele gegenüber an der Definition der Demokratie als einer Identität von Regierenden und Regierten fest.
7 Die Krise des modernen Staatsgedankens in Europa, Stuttgart 1925. [S. 19]
8 Archiv für Sozialwissenschaften, August 1925. Bd. 54, S. 533. [S. 19]
9 Von deutschen Publikationen sind aus der Menge der Aufsätze und Broschüren zu nennen: die ideenreichen Schriften von M. J. Bonn, Die Auflösung des modernen Staates, Berlin 1921, und Die Krisis der europäischen Demokratie, München 1925; K. Beyerle, Parlamentarisches System – oder was sonst?, München 1921; Carl Landauer, Sozialismus und parlamentarisches System, Arch. f. Sozialwissenschaft, 1922, Bd. 48, Heft 3, Die Wege zur Eroberung des demokratischen Staates durch die Wirtschaftsleiter, in der Erinnerungsgabe für Max Weber, 1922, Bd. II, Die Ideologie des Wirtschaftsparlamentarismus, in der Festgabe für L. Brentano, 1925, Bd. I, S. 153ff.; R. Thoma, Der Begriff der modernen Demokratie in seinem Verhältnis zum Staatsbegriff, Erinnerungsgabe für Max Weber, 1922, Bd. II (dazu: Carl Schmitt, Arch. f. Sozialwissenschaft, 1924, Bd. 51, Heft 3), Zur Ideologie des Parlamentarismus und der Diktatur, Arch. f. Sozialw., 1924, Bd. 53, Heft 1; Heinz Marr, Klasse und Partei in der modernen Demokratie, Frankfurter gelehrte Reden und Abhandlungen, Heft 1, Frankfurt 1925 (dazu: E. Rosenbaum im Hamburgischen Wirtschaftsdienst vom 26. Febr. 1926); Karl Löwenstein, Minderheitsregierung in Großbritannien, München 1925; Hermann Port, Zweiparteiensystem und Zentrum, »Hochland«, Juli 1925; W. Lambach, die Herrschaft der 500, Hamburg 1925; Ernst Müller- Meiningen, Parlamentarismus, Berlin 1926. – Über die Ansichten von Oswald Spengler der übersichtlich zusammenfassende Vortrag von Otto Koellreutter, Die Staatslehre Oswald Spenglers, Jena 1924. – Aus der umfangreichen Literatur zum »berufsständischen« Problem: Herrfahrdt, Das Problem der berufsständischen Vertretung, Berlin 1921; Edgar Tatarin-Tarnheyden, Die Berufsstände, Berlin 1922; derselbe: Kopfzahldemokratie, organische Demokratie und Oberhausproblem, in der Zeitschrift für Politik, Bd. 15, S. 97ff.; Heinz Brauweiler, Berufsstand und Staat, Berlin 1925; derselbe: Parlamentarismus und berufsständische Verfassungsreform, Preuß. Jahrbücher, Oktober 1925, und die oben erwähnte kritische Abhandlung von Carl Landauer. – Über die besonderen Schwierigkeiten des Parlamentarismus gegenüber den Problemen moderner Wirtschaft: Göppert, Staat und Wirtschaft, Tübingen 1924. [S. 29]
10 Darüber die ausgezeichnete Arbeit von Kathleen Murray über Taine und die englische Romantik, München und Leipzig 1924. [S. 31]
11 The Clarke Papers, edited by C. H. Firth, vol. II (Camden Society MDCCCXCIV) p. 257/58. [S. 36]
12 Sehr lehrreich über diese Dialektik der Demokratie: L. Stein, Die sozialistischen und kommunistischen Bewegungen, 1848, Anhang, S. 25/26. [S. 37]
13 Ch. Maurras, L'avenir de l'intelligence, 2. éd. 1905, p. 98. [S. 39]
14 Darüber Carl Schmitt, Die Kernfrage des Völkerbundes. Berlin 1926. [S. 40]
15 Politische Theologie; vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität. München und Leipzig 1922.
16 Egon Zweig, Die Lehre vom pouvoir constituant, Tübingen 1909 passim.
17 Die Verschiebung der konstitutionellen Ordnung durch Verhältniswahl, in der Festgabe der Bonner juristischen Fakultät für Karl Bergbohm, Bonn 1919, S. 278; Die politische Gewalt im Verfassungsstaat und das Problem der Staatsform, Festgabe der Berliner juristischen Fakultät für Wilh. Kahl, Tübingen 1923, Seite 22. [S. 43]
18 Von charakteristischen Äußerungen seien hier erwähnt: Esmein, Élements de droit constitutionnel, 5. Aufl., 1909, S. 274: »Car le régime représentatif (darunter versteht er Parlamentarismus) est essentiellement un régime de debat et de libre discussion; ferner die 7. Auflage desselben Werkes, Esmein- Nézard, 1921, Bd. I, S. 448: alle Institutionen des heutigen parlamentarischen Verfassungsrechts erklärt er daraus, daß ein solches Regierungssystem »suppose la pleine liberté de décision et de discussion« der gesetzgebenden Versammlung; ferner H. Laski, The foundations of Sovereignty, New York 1921, S. 36: The fundamental hypothesis of government in a representative system is that it is government by discussion. Vgl. auch unten S. 35 Anm. dieser Abhandlung. [S. 43]
19 Guizot, Histoire des origines du gouvernement représentatif en Europe, Bruxelles 1851, t. II, p. 10/11. Das Buch ist aus Vorlesungen entstanden, die Guizot seit 1820 gehalten und oft umgearbeitet hat; es ist das Resultat dessen, was ein bedeutender Gelehrter, ein erfahrener Politiker und ein edler Mensch in den Jahren von 1814 bis 1848 beobachtet und gedacht hat; seine von angelsächsischem Geist erfüllte Theorie des Parlamen- [43 | 44] tarismus nennt Guizot in der Vorrede (datiert Mai 1851): »la foi et l'espérance qui ont rempli ma vie et qui ont été, jusqu'à ces derniers jours, la foi et l'espérance de notre temps.« Die typische Bedeutung von Guizot ist bei Krabbe, Die moderne Staatsidee, Haag 1919,-S. 178, gut erkannt. Wegen ihrer erschöpfenden Zusammenfassung sei die im Text erwähnte Äußerung Guizots in extenso zitiert: »C'est de plus le caractère du système qui n'admet nulle part la légitimité du pouvoir absolu d'obliger tous les citoyens à chercher sans cesse, et dans chaque occasion, la vérité, la raison, la justice, qui doivent règler le pouvoir de fait. C'est ce que fait le système représentatif: 1° par la discussion qui oblige ies pouvoirs à chercher en commun la vérité; 2° par la publicité qui met les pouvoirs occupés de cette recherche sous les yeux des citoyens; 3° par la liberté de la presse qui provoque les citoyens eux-mêmes à chercher la vérité et à la dire au pouvoir.« – Repräsentation bedeutet in dem Wort »Repräsentativsystem« die Vertretung des (vernünftigen) Volkes im Parlament. Bezeichnend für die Verwirrung des 19. Jahrhunderts ist die Gleichsetzung von Repräsentativsystem und Parlamentarismus. Der Begriff der Repräsentation hat eine tiefe, noch keineswegs allgemein bewußt gewordene Problematik. Für das Interesse der vorliegenden Abhandlung genügt es, hier nur von Parlamentarismus zu sprechen und die spezifische Besonderheit des echten Begriffes der Repräsentation kurz anzudeuten: sie gehört wesentlich in die Sphäre der Publizität (zum Unterschied von Stellvertretung, Auftrag, Mandat usw., die ursprünglich privatrechtlicher Natur sind) und setzt sowohl bei dem Repräsentierten wie bei dem Repräsentanten wie auch bei demjenigen, vor dem repräsentiert wird, eine personale Würde voraus (zum Unterschied von Interessenvertretung, Geschäftsführung usw.). So wird, um ein ganz klares, typisches Beispiel zu geben, im 18. Jahrhundert der Fürst durch seinen Botschafter (der adelig sein muß) vor einem Fürsten repräsentiert, während die ökonomischen und andern Geschäfte von einem »Agenten« wahrgenommen werden. In dem Kampf des Parlaments gegen die absolute Monarchie trat das Parlament als Repräsentant des (als umfassende Einheit vorgestellten) Volkes auf. Wo das Volk zum Repräsentierten wurde, konnte der König seine Würde nur als Repräsentant des Volkes wahren (wie in der französischen Verfassung von 1791). Wo die absolute Monarchie sich behauptete, mußte sie die Möglichkeit oder die Zulässigkeit einer Repräsentation des Volkes bestreiten und suchte daher das Parlament zu einer ständischen Interessenvertretung zu machen (so in Deutschland von 1815– 1848). Wenn meistens ein »freies«, von imperativen Mandaten der Wähler unabhängiges Parlament im besondern Sinne als »repräsentative« Versammlung bezeichnet wird, so erklärt sich das aus der Betonung einer praktisch wichtigen Einzelheit. In Wahrheit ist das Parlament als Repräsentant des ganzen Volkes deshalb von den Wählern nicht abhängig, weil diese nicht das ganze Volk, nicht die Nation sind. Erst all- [44 | 45] mählich, als man den Begriff der Person nicht mehr vorstellen konnte und sachlich wurde, also im Laufe des 19. Jahrhunderts, verwechselte man die Summe der jeweilig wählenden oder abstimmenden Bürger (oder ihre Mehrheit) mit der überragenden Gesamtperson Volk oder Nation und verlor den Sinn für eine Repräsentation des Volkes wie für Repräsentation überhaupt. Schon in dem Kampf um die Repräsentation, der sich in Deutschland von 1815-1848 abspielt, ist die Verwirrung unbeschreiblich und es läßt sich kaum erkennen, ob das Parlament das Volk vor dem König repräsentieren soll (also zwei Repräsentierte, König und Volk, innerhalb des Staates bestehen) oder ob das Parlament neben dem König Repräsentant der Nation ist (also wie in Frankreich nach der Verfassung von 1791 zwei Repräsentanten vorhanden sind). Die geschichtlichen Darstellungen sowohl der französischen Nationalversammlung von 1789 wie des deutschen Kampfes um eine »Repräsentativverfassung« leiden an dem Mißverständnis eines so wesentlichen Begriffes wie Repräsentation. Das gilt auch für das im übrigen sehr wertvolle und dankenswerte Buch von Karl Löwenstein, Volk und Parlament nach der Staatstheorie der französischen Nationalversammlung von 1789. München 1922. Über den Begriff der Repräsentation in der deutschen Literatur von 1815–1848 die Bonner Dissertation von Emil Gerber, 1926.
20 Monographien 1860, I, S. 5. [S. 45]
21 Die moderne Demokratie, Jena 1913, Neudruck 1921; die parlamentarische Kabinettsregierung, Stuttgart 1919, und der Aufsatz »Gewaltentrennung, Gewaltenteilung und gemischte Staatsform«, Vierteljahrsschrift für soziale und Wirtschaftsgeschichte XIII, 1916, S. 562. [S. 47]
22 Kritik der öffentlichen Meinung, Berlin 1922, S. 100. [S. 47]
23 Näheres in meinem Buch über die Diktatur, München und Leipzig 1921, S. 14ff.; ferner Meinecke, Die Idee der Staatsräson, München und Berlin 1924, dazu meine Besprechung Arch. f. Sozialw. Bd. 56, Heft 1. [S. 47]
24 So in dem Discours sur les conventions nationales (1. April 1791), ferner in der Rede über Monarchie und Republik (ebenfalls I791, Oeuvres XI). Der Glaube an die Buchdruckerkunst gehört zu den charakteristischen Zeichen der revolutionären Aufklärung. Ein Aufsatz aus dem Jahre 1 der Republik (zitiert nach dem Citateur Républicain, Paris 1834, S. 97) zählt die Wirkungen auf: jede Unfreiheit, jedes Laster, jedes Hindernis allgemeinen Glückes wird schwinden, die Kriege hören auf, an ihre Stelle tritt Reichtum und Überfluß und Tugend – tels seront les bienfaits de l'imprimerie. [S. 49]
25 Vgl. Erich Kaufmann, Kritik der neukantischen Rechtsphilosophie, Tübingen 1921, S. 60/61. [S. 49]
26 In der Schrift On liberty of the Press and Public Discussion, 1821. [S. 49]
27 Er spricht von der Balancierung der Interessen in der volonté générale, vgl.
Contrat social II, Kap. 9, Abs. 4; II 11 Note; IV 4 Abs. 25; IV 5; besonders I 8
Abs. 2; II 6 Abs. 10; III 8 Abs. 10. [S. 51]
28 Vgl. S. 149 meines Buches über die Diktatur. [S. 52]
29 S. 115/116 der Edinburger Ausgabe von 1579. [S. 53]
30 De jure belli ac pacis, 1. I c. III § 6 (benutzt ist die Amsterdamer Ausgabe von 1631). Auch Grotius braucht den Vergleich mit der Mathematik, um seine ablehnende Bewertung der partikulären Tatsache zu begründen. [S. 53]
31 Für die heute noch ganz unmittelbar praktische Aktualität Lockes sind die Ausführungen bei Erich Kaufmann, Untersuchungsausschuß und Staatsgerichtshof, Berlin 1920, S. 25f., ein glänzendes Beispiel, das auch wegen seiner Bedeutung für den materiellen Gesetzesbegriff hervorgehoben werden muß. [S. 53]
32 John Neville Figgis, The divine right of Kings, 2. Auflage, Cambridge 1914. [S. 53]
33 Dieser Ausspruch von John Marshall ist als Motto von Kapitel 16 [53 | 54] des Buches von James Beck über die amerikanische Verfassung zitiert. Deutsche Ausgabe von Alfred Friedmann, Berlin 1926.
34 Politische Theologie, S. 4ff. [S. 54]
35 Leviathan, Chap. XXVI, p. 137 der englischen Ausgabe von 1651. [S. 54]
36 Dissertation on parties, letter X. [S. 55]
37 Darüber die außerordentlich interessanten Ausführungen von Joseph Barthélémy, Le role du pouvoir exécutif dans les républiques modernes, Paris 1906, p. 489. Die oben zitierte Äußerung von Condorcet findet sich in seinem Rapport sur le projet girondin, Archives parlementaires, LVIII, p. 583 (bei Barthélémy zitiert). [S. 55]
38 Titre VII Section II Art. 4 (Duguit-Monnier, p. 52): zum Unterschied von Gesetzen sind die Kennzeichen der Dekrete: application locale ou particulière et la nécessité de leur renouvellement à une époque determinée. Die Verfassung vom 21. 6. 1793 Artikel 54 u. 55 bestimmt den Gesetzesbegriff nach den geregelten Materien. [S. 55]
39 Enzyklopädie § 544. [S. 56]
40 Irrtum und Rechtsgeschäft, S. 201ff. [S. 56]
41 Hamilton in Nr. LXX vom 18. 3. 1788. Auch Montesquieu, Esprit des Lois, XI, 6 ist ja der Meinung, daß die Exekutive in der Hand eines Einzigen sein müsse, weil es sich bei ihr um sofortige Aktion handle, die Legislation dagegen werde, wie er sich vorsichtig ausdrückt, »oft besser« durch mehrere als durch einen gehandhabt. Über die Volksvertretung macht M., die charakteristische Bemerkung, es sei der große Vorteil der Vertreter (Repräsentanten), »qu'ils sont capables de discuter les affaires. Le peuple n'y est point du tout propre; ce qui forme un des grands inconvénients de la démocratie.« Die Unterscheidung von Legislation als Beratschlagung und Gedanke, Exekutive als Aktion kehrt auch bei Siéyès wieder (vgl. Politische Schriften, Deutsche Ausgabe. 1796, II, S. 384). [S. 57]
42 Daß der Deismus Gott als eine außerweltliche Instanz beibehält, ist für die Balancenvorstellungen von großer Bedeutung. Es ist ein Unterschied, ob ein Dritter die Balance hält oder ob die Balancierung aus den Gegengewichten heraus sich von selbst ergibt. Typisch für die erste Vorstellung (und wichtig für die Balancentheorie von Bolingbroke) ist der Ausspruch von Swift aus dem Jahre 1701: Die »balance of power« supposes three things: First, the part which is held, together with the band, that holds it; and then two scales, with whatever is weighted therein. (Ich verdanke den Hinweis auf dies Zitat Herrn Dr. Eduard Rosenbaum; vgl. Weltwirtschaftliches Archiv, 18. B. 1. Oktober 1922, S. 423.) [S. 57]
43 Oeuvres XIII, p. 18. [S. 57]
44 Rechtsphilosophie §§ 301, 314, 315, das weiter im Text folgende Zitat Zusatz zu § 315 und zu § 316 der Rechtsphilosophie. [S. 59]
45 Mohl, Enzyklopädie der Staatswissenschaften, 2. Aufl. Tübingen 1872, S. 655. [S. 59]
46 Bluntschli, Artikel »Politische Parteien« in seinem Staatswörterbuch. Über Lorenz von Stein vgl. meine Politische Theologie, S. 53. Diese für den deutschen Liberalismus charakteristische Erklärung der Parteien noch bei Fr. Meinecke, Idee der Staatsräson, S. 525. [S. 60]
47 Allgemeines Staatsrecht, I. Bd. München 1868, S. 488. – Eine interessante Verbindung guten alten Verständnisses für die Prinzipien des Parlamentarismus und moderner Mißverständnisse ist der Aufsatz von Adolf Neumann-Hofer, Die Wirksamkeit der Kommissionen in den Parlamenten, Zeitschr. f. Politik, Bd. 4 (1911), S. 51ff. Er geht davon aus, daß in der öffentlichen Vollversammlung erfahrungsgemäß nicht mehr diskutiert wird, glaubt aber, um die Diskussion zu retten, die Kommissionen zum »Disputierklub« machen zu können (S. 64/65). Über die darin liegende Verkennung des Begriffes der Diskussion vgl. die Vorbemerkung zu diesem Buch S. 10. [S. 60]
48 Eugene Forcade, Études historiques, Paris 1853, in der Besprechung von Lamartines Geschichte der Revolution von 1848. Lamartine selbst ist ebenfalls ein Beispiel dieses Glaubens an die Diskussion, die er der Macht und Gewalt gegenüberstellt. Sowohl seine Schrift über eine vernünftige Regierung (aus dem Jahre 1831) wie die Abhandlung Le Passé, le Présent, l'Avenir de la République von 1848 sind ganz davon erfüllt. Er meint sogar, daß die Zeitung morgens wie die aufgehende Sonne erscheine und das Licht verbreite! Höchst charakteristisch und als Symptom von größter Bedeutung ist vor allem Victor Hugos hymnische Schilderung der »Tribüne« in seiner berühmten Schrift »Napoléon le Petit«. Der Glaube an die Diskussion kennzeichnet diese Epoche. Daher kann Hauriou , Précis de droit constitutionnel (Paris 1923), die Zeit des Parlamentarismus als die Epoche der Diskussion (l'âge de la discussion, p. 198, 201 und an anderen Stellen) bezeichnen, und ein unbeirrter Liberaler wie Yves Guyot stellt schon in der Überschrift seines Buches: Politique Parlamentaire – Politique Atavique (Paris 1924) die auf Diskussion beruhende parlamentarische Regierung (die für ihn selbstverständlich ein gouverne- [61 | 62] ment de discussion ist) dem »Atavismus« jeder nicht diskutierenden Politik entgegen. So wird Parlamentarismus identisch mit Freiheit und Kultur überhaupt und L. Gumplowicz, Soziologie und Politik, Leipzig 1892, S. 116, schreibt in voller Begriffsauflösung: »Der Charakter und das Merkmal asiatischer Kultur ist Despotismus, europäischer parlamentarisches Regime.«
49 »Die Philosophie spielte bei diesem Bündnis im 19. Jahrhundert – wie einst bei ihrem Bündnis mit der Kirche – nur eine bescheidene Rolle; gleichwohl wird sie nicht so bald auf dieses Bündnis verzichten können.« H. Pichler, Zur Philosophie der Geschichte, Tübingen 1922, S. 16. [S. 64]
50 Das ist keine bloße Redensart. Wenn in einer Gesellschaft ein soziales Nichts möglich ist, so ist nämlich dadurch bewiesen, daß keine soziale Ordnung besteht. Es kann keine Ordnung geben, die ein solches Vakuum enthielte. [S. 74]
51 Zitiert nach der 4. Auflage, Paris 1919; erste Publikation 1906 im »Mouvement socialiste«. [S. 78]
52 In Deutschland ist Sorel auch heute noch (1926) kaum bekannt, und während in den letzten Jahren zahllose Schriften ins Deutsche übersetzt worden sind, hat man Sorel, vielleicht des »ewigen Gespräches« wegen, ignoriert. Dabei hat Wyndham Lewis, The art of being ruled, London 1926, durchaus recht, wenn er (S. 128) sagt: »George Sorel is the key to all contemporary political thought« (Anm. zur 2. Auflage). [S. 78]
53 Politische Theologie, S. 45. [S. 79]
54 Bakunin, Oeuvres t. IV, Paris 1910, p. 428 (in der Auseinandersetzung mit Marx aus dem Jahre 1872), II, p. 34, 42 (das Referendum als neue Lüge). [S. 79]
55 Fritz Brupbacher, Marx und Bakunin, ein Beitrag zur Geschichte der internationalen Arbeiterassoziation (ohne Jahreszahl), S. 74ff. [S. 80]
56 »Llegua el dia de las negaciones radicales o de las afirmaciones soberanas«; Obras IV p. 155 (in dem Essay über Katholizismus, Liberalismus und Sozialismus). [S. 82]
57 Anm. zur 2. Auflage: Ich muß hinzufügen: die beiden eigentlichen Gegner innerhalb des westeuropäischen Kulturkreises. Proudhon stand noch ganz in der überlieferten, moralischen Tradition; sein Ideal war die streng auf der patria potestas beruhende, monogamische Familie, die dem konsequenten Anarchismus widerspricht; vgl. darüber meine Politische Theologie, 1922, S. 55. Erst mit den Russen, insbesondere mit Bakunin, erscheint der eigentliche Feind aller überlieferten Begriffe westeuropäischer Kultur. Proudhon und G. Sorel sind – darin gebe ich Wyndham Lewis (a. a. O. S. 360) recht – beide noch »Römer«, keine Anarchisten wie die Russen. J. J. Rousseau, den Wyndham Lewis ebenfalls als echten Anarchisten bezeichnet, scheint mir kein klarer Fall, weil er Romantiker und seine Beziehung zu Fragen wie Staat und Familie deshalb nur als Fall des romantischen Okkasionalismus zu beurteilen ist.
58 Materiaux d'une théorie du prolétariat, Paris 1919, p. 53. [S. 85]
59 Daraus, daß er sich auf Bergson stützt, wird man keinen Einwand gegen Sorel entnehmen können. Er legt eine Philosophie konkreten Lebens seinen politischen Theorien des Antipolitischen, d. h. des Antiintellektuellen, zugrunde, und eine solche Philosophie zeigt, wie der Hegelianismus, im konkreten Leben verschiedene Anwendungsmöglichkeiten. In Frankreich hat Bergsons Philosophie gleichzeitig einer Rückkehr zur konservativen Tradition, zum Katholizismus und einem radikalen, atheistischen Anarchismus gedient. Das ist keineswegs ein Zeichen innerer Falschheit. In dem Gegensatz der Rechts- und Links-Hegelianer hat dies Phänomen eine interessante Analogie. Man könnte sagen, daß eine Philosophie selber aktuelles Leben hat, wenn sie lebendige Gegensätze belebt und die kämpfenden Gegner als lebendige Feinde gruppiert. Unter diesem Gesichtspunkt ist es beachtenswert, daß nur Gegner des Parlamentarismus aus Bergsons Philosophie diese Belebung geschöpft haben. Der deutsche Liberalismus der Mitte des 19. Jahrhunderts [85 | 86] hatte, im Gegensatz dazu, den Begriff des Lebens gerade für das parlamentarisch-konstitutionelle System verwertet und im Parlament den lebendigen Träger der Gegensätze des sozialen Lebens gesehen; vgl. oben S. 59.
60 Äußerung Trotzkis über die Freimaurerei auf dem 4. Weltkongreß der dritten Internationale (1. Dez. 1922). [S. 88]
Siehe auch
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